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Autor Thema: Zwangsvollstreckungssache-Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft  (Gelesen 33304 mal)

S
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Was wäre zu dem Punkt hier zu sagen? "Die Kosten des Erinnerungsverfahren werden dem Schuldner auferlegt.".
Die Erinnerung ist doch kostenfrei. Ist das schon als Formfehler zu sehen, um beim LG eine Rückweisung des Urteils zu erreichen?
Was muss Person V bei der Beschwerde beachten?
Müssen dort nochmal alle "alten" Gründe mit rein?
Was macht es für einen Unterschied ob Beschwerde beim AG oder LG eingereicht wird? Wird die Beschwerde automatisch dem LG vorgelegt, falls Person V z.B. aufgrund der Nähe die Beschwerde am AG abgibt?


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M
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Hallo Euch,
Seit der letzten Meldungen sind nun 6 Wochen vergangen. Ist da jetzt noch irgendwas passiert? Wurde die Vollstreckung irgendwie verhindert? Wurde eingeknickt und gezahlt? Threads wie dieser hier die ohne Ergebnis enden bringen uns nicht weiter.
Ich stecke aktuell in der identischen Situation und muss demnächst entscheiden was ich tue, wie hier beschrieben:

http://www.nickles.de/forum/widerstand-gegen-rundfunkbeitrag/2015/ard-zdf-vs-nickles-die-zwangsvollstreckung-hat-begonnen-539134049.html

Grüße,
Mike


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K
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S
  • Beiträge: 133
Das hier ist passiert...Beschwerde vorm LG und Beschluss vom LG:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15249.0.html


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d
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Hallo in die Runde,

Person D ist nun ähnliches wie den Vorrednern in diesem Beitrag wiederfahren!

Zusammengefasst:
1. Zwangsanmeldung in 2014
2. Seitdem sämtliche Schreiben ignoriert in der Hoffnung Zeit zu gewinnen bis sich gesetzlich was tut - bisher vergeblich *leider*
3. Nun flattert letzte Woche der gelbe Wisch vom GV ein, der in diesem Beitrag bereits gepostet wurde. Die Forderungen:

   a) Zahlungsaufforderung (Frist: 2 Wochen)
   b) Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft mit folgendem Absatz:
       "Sollte Ihnen eine vollständige Begleichung der Forderung binnen obiger Frist nicht möglich sein, ist eine gütliche Erledigung in Form von einer Ratenzahlung möglich.
        Sollte dies nicht möglich sein sind Sie verpflichtet auf Grund des Antrags d. Gläubig. die Vermögensauskunft abzugeben.

        Hierzu wird der Termin bestimmt auf: <Termin>

        Zu diesem Termin werden Sie hiermit geladen."   usw.


Zunächst eine Frage vorab:
Angenommen Person D würde der Zahlungsaufforderung nachgeben und diese fristgerecht und vollständig tätigen.
Bleibt der Termin zur Vermögensauskunft bestehen oder hat sich die Sache damit "erledigt". Das geht aus dem Schreiben nicht eindeutig hervor. Zwar heist es "Sollte dies nicht möglich sein sind Sie verpflichtet auf Grund des Antrags d. Gläubig. die Vermögensauskunft abzugeben...!; dennoch möchte Person D sicher gehen, dass nicht sowohl die Zahlungsaufforderung als auch die Ladung zur Vermögensauskunft mit dem vorliegenden Schreiben gefordert werden!?

Weiterhin würde Person D gerne wissen, wie die Leidensgenossen mit dem Schreiben umgehen/umgegangen sind.
Person D ist bewusst, dass die beiden alternativen

1. Sich beugen und zahlen
2. Rechtsstreit

möglich sind.
Da Person D aber noch knapp eine Woche Zeit hat, sich für eine der beiden Optionen zu entscheiden, würde Person D gerne die Erfahrungen und Vorgehensweisen seiner Leidensgenossen studieren, bevor Person D aktiv wird.


Person D's laute Gedanken zum Thema allgemein
Person D verfolgt das ganze Thema natürlich nicht erst seit Eintreffen des gelben Wisches mit. Nur konnte Person D bislang kein wirkliches Erfolgsrezept gegen diese Mafia identifizieren und der mühsame Rechtsweg ist Person D ehrlich gesagt kein Garant für Erfolg und daher nicht wirklich erstrebenswert.
Dazu fehlt Person D die nötige Zeit und das Rechtswissen, um sich mit diesen "Menschen" auseinander zu setzen.
Person D sieht nur zu Hauf Beispiele von Musterschreiben und ewigem hin und her das letzten Endes immer nur ignoriert/abgewiesen wird von den Behörden.

Person D glaubt daher, dass da kurzfristig nichts passiert, wenn sich einzelne Widerstandskämpfer hinter 4 Wänden, allein und unorganisiert gegen diese "Übermacht" zur Wehr setzen. Person D ist ferner der Meinung und das lehrt auch die Geschichte der Menschheit, dass langfristig nur die Massen etwas erreichen können und nicht einzelne Personen. Solange die Massen nicht regelmässig auf die Strasse (oder weiter) gehen, bezweifelt Person D, dass sich etwas ändert. Damit möchte Person D nicht kontraproduktiv erscheinen und der Hoffnung den Wind aus den Segeln nehmen...

Vielleicht muss man bis dahin (wenn es denn hoffentlich irgendwann soweit kommen sollte) mit anderen Mitteln vorgehen, um dieser Mafia das Leben schwer zu machen?
Person D's Philosophie: Wenn sie uns das hart erarbeitete Geld schon zu Unrecht aus der Tasche ziehen, dann sollten wir es Ihnen so schwer wie möglich machen!

Möglichkeiten zur Diskussion in dieser Runde:
- Nach Einhaltung der Zahlungsaufforderung ggf. das Spiel von vorne beginnen und wieder ein Jahr und mehr an Zeit gewinnen (falls das möglich ist, diese Vorgehen der Ignoranz bis Zustellung des gelben Wisches mehrmals zu wiederholen)

- Beim KVR nach Zahlung abmelden, bei einer Person XYZ welche bereits zahlt (z.B. Eltern) anmelden, bei der GEZ Mafia damit aus dem System löschen lassen und anschließend wieder beim eigentlichen Wohnsitz anmelden (Geht das? Bringt das was? Erfahrungsberichte?)

- Weitere Optionen, um Zeit zu gewinnen...?!


Jetzt ist der Text doch etwas länger geworden, aber wir sitzen alle im selben Boot und sollten GEMEINSAM nach Lösungen suchen (Brainstroming), alleine kommen wir nicht weiter...


Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit


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S
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Werte Anti-GEZ-Gemeinde-

Bin Frischling hier und häng emich jetzt mit meinem Anliegen an diesen Thread, da mir dieser meinem aktuellen Fall am nähesten erscheint.

Person X erhält seit drei Jahren Briefe. Ignoriert. Sich ständig querfeldein informiert und " Füsschen komplett still halten" als beste Strategie erkoren.
Anfang des Jahres ein Brief eines GV. Person X telefoniert mit diesem, sagt, bisher seien keine Briefe und Bescheide eingelaufen zusammen mit ein paar Argumenten zur Rechtsunklarheit des gesamten Vorgangs. GV sagt: "Dann geb ich halt weiter, dass Sie ned zahlen wollen."

Danach Pause, weitere Briefe, ein Bescheid.

Kürzlich Besuch bekommen von einem andern GV, der Person X Ratenzahlung anbieten wollte. Person X packt Argumentationskette aus, GV winkt ab und sagt: "Seit Juli 2015 ist das endgültig rechtskräftig". Dann kommt eben die Ladung ( ich nehme an zur EV).

Heute Bescheid für abzuholendes Einschreiben mit Zusatzleistung. Ich nehme an, das ist die Ladung.

Bisher konnte ich nichts zum Urteil des BGH finden. Juni oder Juli 2015? Habe hier auch das Gutachten des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerum der Finanzen, aber das ist wohl für die Katz, richtig?

Und was lässt sich denn jetzt noch machen für Person X?




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G

Gast

Hallo und Willkommen im Forum.  :)

Auch wenn es erstmal wie eine Informationsflut anmutet; es ist für eine Person X sicher sehr hilfreich sich in einer ruhigen Minute dies hier durchzulesen:

Anwendung des BGH-Beschlusses vom 11.6.15 bei Vollstreckung ohne Bescheid
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15970.0.html

Ob ein GV die Geduld hat sich dies alles mündlich erklären zu lassen steht auf einem anderen Blatt.  :laugh:

Am besten wird es sein ein unmissverständliches Schreiben für den GV aufzusetzen, und ihm u. a. mitzuteilen, dass selbst ein BGH-Urteil nichts an gültigen Gesetzestexten ändert.

Insbesondere der entscheidende zweite Halbsatz aus § 122 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) lässt keinen Interpretationsspielraum offen:

Zitat von: § 122 Abs. 2 Halbsatz 2 AO
; im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsakts und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.



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S
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Ist das cool oder was?  :laugh:
Dankeschön! Alleine hab ich das nicht gefunden!
Fühlt sich doch gleich viel besser an!
 :)

Dann macht Person X sich jetzt mal an die Arbeit. Falls von Interesse, schreibe ich hier Fortsetzungen, oder soll ich einen neuen Thread dafür aufmachen?



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P
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Zitat
Heute Bescheid für abzuholendes Einschreiben mit Zusatzleistung.

Ein Einschreiben zum Abholen ;-), wenn eine Person A keine Kenntnis darüber bekommten konnte, dass es ein Einschreiben zum Abholen gibt, kann eine Person A das auch nicht abholen. So ein Einschreiben, welches nicht abgeholt wird geht dann also nicht zugestellt zurück.


http://www.anwaltseiten24.de/rechtsirrtuemer/einschreiben-mit-rueckschein.html

Zitat
Beispiel:

Der Absender verschickt ein Brief per Einschreiben mit Rückschein und denkt, er ist damit auf der sicheren Seiten. Doch der Empfänger des Briefes ist zum Zeitpunkt des Eintreffens des Briefes nicht zu Hause und er holt ihn auch nicht auf der Post ab. In dem Fall bekommt der Absender keine schriftliche Empfangsbestätigung. So würde z.B. eine Kündigung als nicht zugegangen gelten. Der Absender erhält seinen Brief zurück und hat möglicherweise Pech, dass er eine wichtige Frist verpasst hat.


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S
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Wirklich? Oh. Ja, dann....

Also weiter Füsschen still halten, abwarten und fundierten Brief an GV schreiben. Und warten, bis die Gelegenheit dafür da ist, ihn auch auszuhändigen, bzw. abzuschicken.

Die grösste Sorge ist derzeit, dass Person X wegen totaler Zahlverweigerung in den Knast muss. Person X ist a) nicht ganz gesund und hat b) Tiere zu versorgen. Und es wäre das erste Mal.  :)

Da gibts aber noch ein paar Schritte dazwischen bis dahin, nehme ich an.  ;)



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K
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Die grösste Sorge ist derzeit, dass Person X wegen totaler Zahlverweigerung in den Knast muss. Person X ist a) nicht ganz gesund und hat b) Tiere zu versorgen. Und es wäre das erste Mal.  :)

Vor allen Dingen gilt es erst einmal: nicht an Märchen glauben.

Haft > wird - wenn überhaupt - nur angedroht um die Abgabe einer Vermögensauskunft zu erzwingen.
Der Auftrag Haftbefehl auszustellen muss von der um Amtshilfe ersuchenden Stelle kommen - bislang meines Wissens nach noch nie passiert/praktiziert.

siehe Erzwingungshaft > http://de.wikipedia.org/wiki/Erzwingungshaft

Gruß
Kurt


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  • Moderator
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Der Begriff "Haftbefehl" bedeutet in der Vollstreckung etwas anderes als im Strafrecht. Es handelt sich dabei um Erzwingungshaft, bei der der Gläubiger die Haftkosten vorstrecken muss (~ 100 Euro grob/ Tag).
Das wird
1) ein Gläubiger nur tun, wenn er genau weiss, dass er sein Geld wiederbekommt
und
2) wird der Beitragsservice aka Landesrundfunkanstalt einen Teufel tun, diese Schlagzeile "Gefängnis wegen Nichtzahlen von Rundfunkbeiträgen" zu provozieren.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

1
  • Beiträge: 443
Der Gläubiger muss keine "Haftkosten" vorstrecken .....
Vermögensverzeichnis abgeben alternativ mit fehlendem Rechtsschutzbedürfniss des Gläubigers abblocken...
( Vermögensverhältnisse sind diesem bekannt..)

Anm. Mod seppl: Der Gläubiger muss bei Haft aus Vollstreckungsgründen die Haftkosten vorerst tragen! Er kann sie bei erfolgreicher Vollstreckung vom Schuldner zurückverlangen - Anwaltsaussage. Falls unrichtig, bitte Nachweise dafür bringen!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Oktober 2015, 00:09 von seppl«

S
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Danke euch! Fühle mich hier deutlich gestärkt.

Also ist das:
https://[Seite/Begriff nicht erwünscht].wordpress.com/2014/11/19/ard-zdf-erste-haftbefehle-fur-gez-verweigerer/

Quatsch und Panikmache?


edit: Sehe gerade : Seite nicht erwünscht- was bedeutet das?


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Wieso Panikmache ?
Die wollen dein Geld ! ( Infos um zu pfänden bei Drittschuldnern)
https://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6gensauskunft

Warum sollte die Bande darauf verzichten ?

Vermögensverzeichnis Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13241.0

Formular: http://www.meine-schulden.de/fp_files_new/4_ev/eidesstattliche-versicherung.pdf

----------------
Der Gläubiger wird natürlich sofort die Informationen nutzen ( Arbeitgeber, Konto, etc..) um bei Drittschuldnern zu pfänden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2015, 21:50 von Bürger«

 
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