Hallo zusammen!
Gibt es schon Neuigkeiten diesbezüglich, würde Person V gerne wissen?
Auch bei der Fabelperson V is durch die Zauberfee ein Zettelchen in den Briefkasten geworfen worden mit dem Thema "Zwangsvollstreckungssache". Ein Anruf der Person V bei der Fee war irgendwie ernüchternd. Egal was in dieser Komödie stichhaltig vorgetragen wurde, wurde ignoriert. Es gab nochmal im Zauberwald eine Feenschulung, in der allen Feen und Elfen mitgeteilt wurde, dass die aktuell versendeten "Briefe" korrekt seien. Des weiteren der Hinweis, dass schon viele Anträge der "Erinnerung" am örtl. AG durch die Richterin abgewiesen worden sind. (Pro Monat muss die gute Fee rund 60 dieser Zwangsvollstreckungssachen vollstrecken)
Mit der Gesetzeslage war die OGV-Fee auch nicht so betraut. Konnte auch zu ihren Argumenten keine Paragraphen, der Prüfung wegen, nennen. Nur der Hinweis, dass Person V die "Erinnerung" am AG einreichen soll.
Nun die Frage, mit welchen Gebühren hier noch zu rechnen ist (falls abgelehnt wird). Schließlich will der Komödienstadl der Person V ein Polster anlegen.
Hat eine Person X schon ein ausgefertigtes Schreiben, welches als Vorlage genutzt werden kann? Viele Punkte sind ja eindeutig, aber Person V will hier nichts übersehen.
Des weitern noch die Frage, ob das persönlich am AG vorgetragen werden muss, oder ob Person V alle Unterlagen in ein Kuvert steckt und eigenhändig, mit Zeugen, dort am Wochenende einwirft.
Kann Person V sonst noch gegen die Fee vorgehen?