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Autor Thema: Festsetzungsbescheid trotz Beitragsbefreiung? (angeblich nicht eingereicht)  (Gelesen 11167 mal)

N
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Hallo liebe boykottler ????

fiktive Person A braucht dringend Rat da die Person mittlerweile echt eingeschüchtert ist.

Zur Geschichte:
Schon längere Zeit ist Person A vom Beitrag befreit aufgrund von Bezug des ALG II
Vor dem ALG II wurde der "Pflicht"Beitrag gezahlt.

Nun bekam Person A schon vor längerer Zeit ein Schreiben, dass ein Zahlungsverzug von ein paar Monaten bestehe. Somit hat sich Person A den Befreiungsbescheid nochmals ausdrucken lassen und nochmals zur Anstalt geschickt. Dann bekam die Person ein Schreiben, dass das nicht mehr zulässig sei, da die Frist von 2 Monaten schon abgelaufen wäre.

Seitdem hat Person A auf keine Briefe der Anstalt mehr geantwortet, da viele Personen ihr gesagt haben das sowie so alles nichtig wäre was die da veranstalten.

Nun bekam die Person A schon einen Festsetzungsbescheid und ist nun eingeschüchtert und sucht Rat...

Was kann Person A machen?

Ist das überhaupt rechtens was die Anstalt da veranstaltet?
Person A kann ja definitiv nachweisen das sie zu dem Zeitpunkt befreit war.
Steht die Anstalt nicht in der Beweispflicht zu beweisen das Person A den Bescheid nicht rechtzeitig eingereicht hat?


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Die Suchfunktion des Forums bietet mit Begriffskombinationen wie z.B. "trotz Befreiung" bereits einige ähnlich geartete Fälle, in welchen trotz erfolgter Einreichung von Befreiungsanträgen deren Zugang seitens ARD-ZDF-GEZ bestritten wird - u.a.:

GEZ-"Schulden", weil Unterlagen Befreiungsantrag nicht angekommen??
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13526.msg91071.html#msg91071

Befreiung als Student nicht angekommen?! Mahnung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8334.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8334.msg60351.html#msg60351

...oder auch ein sehr alter Artikel von 2009(!) der aber einige interessante Inhalte hat
trotz Befreiung werde ich zur Zahlung aufgefordert
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,1073.msg5841.html#msg5841



...vielleicht auch dies als (unverbindlicher) "Zuspruch", standhaft zu bleiben:
GEZ akzeptiert meinen Widerspruch nicht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13969.msg93992.html#msg93992
Gestern kam dann wieder ein Brief mit Ablehnung seines Widerspruches, da "es sich um einen abgelaufenen Bewilligungszeitraum" handelt.

Habt ihr vielleicht eine Idee wie Person A weiter vorgehen soll? Die Rechnung liegt mittlerweile bei 485 Euro  >:(

§ 4 RBStV regelt diesen Sachverhalt wie folgt:

Zitat
(1) Von der Beitragspflicht nach § 2 Abs. 1 werden auf Antrag folgende natürliche Personen befreit:

5. nicht bei den Eltern wohnende Empfänger von

a) Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz,

(4) Die Befreiung oder Ermäßigung beginnt mit dem Ersten des Monats, zu dem der Gültigkeitszeitraum des Bescheids beginnt, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Erstellungsdatum des Bescheids nach Absatz 7 Satz 2 gestellt wird. Wird der Antrag erst zu einem späteren Zeitpunkt gestellt, so beginnt die Befreiung oder Ermäßigung mit dem Ersten des Monats, der der Antragstellung folgt.

Meiner Ansicht nach stützt sich die Zurückweisung des Widerspruchs auf die von mir fett markierte Stelle des Gesetzestextes.

Meiner Meinung nach verstößt § 4 Absatz 4 Satz 2 RBStV gegen geltendes Recht, denn die Voraussetzungen für eine Befreiung lagen ohne Zweifel vor. Fälle dieser Art müssen meiner Ansicht nach vor Gericht gebracht und höchstinstanzlich geklärt werden. Bis dahin gilt: Nicht zahlen!


Probleme dieser Art scheint es nicht selten zu geben, insbesondere wenn Unterlagen dieser Art nicht *nachweislich* versendet werden. ARD-ZDF-GEZ sind berühmt-berüchtigt für ihren laxen/ chaotischen Umgang in solchen Angelegenheiten.

Person A könnte ggf. gut beraten sein, sich auf mindestens einen Zeugen bzgl. des Erst-Versands der Original-Unterlagen berufen zu können (vielleicht muss da Person A einfach mal ein bisschen überlegen ;) ) und dies ARD-ZDF-GEZ auch entsprechend "mitzuteilen":

In jedem Falle sollten bei dem Bedürfnis, sich zu wehren, die in der Rechtsbehelfsbelehrung des FestsetzungsBESCHEIDs angegebenen Rechtsmittel (i.d.R. Widerspruch) innerhalb der ebenfalls dort angegebenen Frist (i.d.R. 1 Monat nach Zustellung/ Bekanntgabe) bei der dort ebenfalls angegebenen Stelle (i.d.R. Landesrundfunkanstalt bzw. auch Beitragsservice) eingelegt werden.
Wer dies nicht tut, verwirkt seine Rechtsmittel, lässt den Bescheid rechtskräftig und in Folge prinzipiell vollstreckbar werden.


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k
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Genau so sollte man das immer tun,wir haben die neuen Befreiungen immer mit dem Vermerk unter Zeugen versendet,mit normaler Post weggeschickt.Dann gab es von 2012 Schreiben über Nachzahlungen,dass keine Befreiung vorgelegen habe und die Stadtkasse sollte das Geld einziehen.Alles lief ins Leere,die haben nichts bekommen,weil wir dem immer widersprochen haben.Nun die Krönung 03.2015,Befreiung von 01.2012-05.2016,geht doch wenn man hartnäckig bleibt.
Dokument kann eingestellt werden,wenn gewünscht.


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koppi1947

N
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Und wie soll fiktive Person A den Widerspruch formulieren?
Sie ist da sehr schlecht und unkraetiv drin. Gibt's hier irgendwo Muster die man nur ein wenig umschreiben müsste?
Aber erstmal ganz lieben Dank für die Antworten! Das macht Person A Mut, standhaft zu bleiben...


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G

Gast

Hallo Natse + Willkommen im Forum. :)

Und wie soll fiktive Person A den Widerspruch formulieren?
Sie ist da sehr schlecht und unkraetiv drin.

Nur Mut! Es kommt bei einem Widerspruch gegen einen 'Rundfunkbeitrags'-Bescheid  lediglich darauf an, dass man ihn einlegt.

Eine Person A muss gar keinen wohlformulierten Widerspruch mit enormer Spitzfindigkeit bis in's Detail ausarbeiten - es wird sowieso nicht ernsthaft darauf eingegangen. Es reicht irgendwie aufzuzeigen, dass durch die angebliche Gesetzesgrundlage - dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag - sich Person A in ihren grundgesetzlich festgelegten Rechten verletzt sieht und daher A in dieser Sache erst eine höchstrichterliche Entscheidung abzuwarten vermag.

Wichtig wäre nur, dass das konkrete Anliegen eindeutig erkennbar ist. Als Betreffzeile also wählen: "Widerspruch gegen Ihren Zahlungsbescheid vom XX.XX.XXXX".

Der Widerspruch kann dann ganz nach Belieben kurz und präzise, lang und ausschweifend, als Fließtext und / oder stichpunktartig, ja sogar bildlich mit ganz vielen Schlussfolgerungspfeilen in allen Himmelsrichtungen gehalten werden. Rechtschreib- oder Grammatikfehler dürfen beliebig viele enthalten sein, solange das Anliegen klar erkennbar bleibt. Der Widerspruch kann auch zunehmend wirr gestaltet werden, schließlich wollen die Leute von BS ja auch unterhalten und beschäftigt werden. ;)

Und nicht vergessen mit einzuarbeiten: 'Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß § 80 Abs. 4 VwGO'  ;)


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Vielen vielen Dank!
Achso übrigens hat Person A nach dem Festsetzungsbescheid eine weitere Mahnung bekommen.
A dachte das der Festsetzungsbescheid schon fast das Ende des Liedes sei... Naja Person A wird sich jetzt mal dran setzen und der Anstalt wertvolle Zeit schenken


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Genau so sollte man das immer tun,wir haben die neuen Befreiungen immer mit dem Vermerk unter Zeugen versendet,mit normaler Post weggeschickt.Dann gab es von 2012 Schreiben über Nachzahlungen,dass keine Befreiung vorgelegen habe und die Stadtkasse sollte das Geld einziehen.Alles lief ins Leere,die haben nichts bekommen,weil wir dem immer widersprochen haben.Nun die Krönung 03.2015,Befreiung von 01.2012-05.2016,geht doch wenn man hartnäckig bleibt.
Dokument kann eingestellt werden,wenn gewünscht.

Wärst du so lieb und würdest dein Widerspruch schreiben hier hochladen? ;D


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Kleine Anmerkung noch.
Wenn Person A zukünftig weitere Befreiungen erhält, dann sollte man diese per Fax versenden und den Sendebericht abheften.
Somit hat man einen ordentlichen Nachweis!

Wenn man weiterhin den Postweg nutzt, dann per Einschreiben und Zeugen.
Auf der Bescheinigung muss man noch handschriftlich, ORIGINAL, vermerken.
Grund hierfür ist, dass die Anstalt nicht klar gekennzeichnete Bescheinigungen unter Umständen nicht anerkennt und sofort vernichtet.
Sprich, es kommt gar nicht erst in die Bearbeitungsabteilung.

Die Anstalt begründet es mit den Worten:"Wir sind dazu verpflichtet, nur ORIGINALE zu brücksichtigen."


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Ganz einfach ohne langes herumreden.Schreiben,dass die Befreiungen im Beisein von Zeugen versendet worden sind und wenn Sie mehr wissen wollen,sollen Sie sich an die Arge wenden.um sich das bestätigen zu lassen.Wenn Deine Befreiung von einem anderen Träger ist,diesen benennen.
Wir machen das dann zukünftig so,dass wir uns von dem Befreiungsschreiben eine Kopie machen,falls mal zufällig wieder bei diesem Sch....verein etwas verschwindet und lassen als Zeugen jemanden auf der Kopie unterschreiben mit Datum .
Dann haben wir immer einen Nachweis,der vor Gericht vorgelegt werden kann.Unsere Befreiungen werden schon immer mit normaler Post verschickt.
Das kuriose war ja,das irgendwann eine Befreiung zwischendrin nicht angekommen sein sollte,davor und danach die waren da.Wir fordern auch auf einem Zusatzblatt dazu auf,den Eingang zu bestätigen,denn anders geht es bei diesem Verein nicht.Damit haben die auch wieder Arbeit.


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koppi1947

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"novoderm"Anmerkung,wenn nicht Original vermerkt ist,würde ich nicht eigenmächtig darauf herumkritzeln,denn das könnte schon wieder falsch gedeutet werden.Fax ist gut,hat aber nicht jeder.
Zum Begriff "Anstalt" fehlt ein Wortzusatz,"Irrenanstalt" ;)


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koppi1947

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"novoderm"Anmerkung,wenn nicht Original vermerkt ist,würde ich nicht eigenmächtig darauf herumkritzeln,denn das könnte schon wieder falsch gedeutet werden.Fax ist gut,hat aber nicht jeder.
Zum Begriff "Anstalt" fehlt ein Wortzusatz,"Irrenanstalt" ;)

Hallo koppi1947!

Nun ja, um es wirklich sicher zu machen, würde ich mir schon den Weg, in eine Postfilliale oder ein Internetcafe, machen.
Das mit dem Zusatz ist keine Gedanke von mir sondern traurige Wahrheit. Diverse Schreiben liegen mir vor, in der besagte "Irrenanstalt" genau so argumentiert hat!
Schön an dieser Aussage war nur, dass man zugibt, dass zugesendete Unterlagen durchaus vernichtet werden!

MfG


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Mai 2015, 11:23 von novoderm«

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Hallo novoderm,

ich habe mit diesem Verein schon 5 Jahre Erfahrung und Creditreform so wie Stadtkasse als Zwangsvollstreckung abgewehrt und werde weiter dagegen angehen,bis dieser Verein vernichtet ist.
Wer aufgibt oder liegen bleibt,hat verloren.
Bis man laufen lernt,ist man X-Mal auf die Nase gefallen,aber immer wieder aufgestanden,ansonsten würden wir heute noch auf allen Vieren durch die Welt krabbeln und diesen Instinkt haben viele Erwachsene verloren,leider.
Ich kämpfe heute noch mit 68 Jahren und werde das bis zu meinem letzten Atemzug tun.
In diesem Sinne weiter kämpfen für unser Recht,denn "Wir sind das Volk"da gab es doch vor einigen Jahrzehnten schon einmal so ein kleines aufmüpfiges Volk,wenn ich mich recht erinnere,vielleicht erlebe ich es noch,dass das jetzt größer gewordene Volk auch aufsteht.


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koppi1947

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Hier einmal der Widerspruch 
und außerdem eine Anlage mit dem Verstoß gegen unser Recht der Medienfreiheit. >:(
Person A möchte dazu auch gleich Ihre Abmeldung legen da sie die beitragspflichtigen Dienste nicht mehr nutzen wird. ;)
kann man das machen? Also Widerspruch+Abmeldung+den Anhang?
Gibt es noch Tipps was man anders schreiben sollte?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2015, 09:46 von seppl«

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Und hier die Anlage die Person mit dazulegen möchte


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2015, 09:46 von seppl«

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Hallo,

Person A hätte alle wichtigen Unterlagen immer als Einschreibebrief verschicken sollen. Es ist mir durchaus bewusst, dass dadurch weniger Geld für Bier, Nikotin oder andere Genussmittel übrig bleiben würde, nur schützen einem die paar Euro extra vor unerwarteten Konsequenzen.

Herr X weiß aus Erfahrung, dass eine Zeugenaussage vor Gericht nichts wert ist, sofern der Richter ohnehin nicht an einem gerechten Urteil interessiert sein sollte.

Daher verschickt Herr X grundsätzlich solche Dokumente per Einschreiben.


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