Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Befreiung als Student nicht angekommen?! Mahnung?  (Gelesen 6791 mal)

p
  • Beiträge: 4
Befreiung als Student nicht angekommen?! Mahnung?
Autor: 12. Februar 2014, 19:17
Guten Tag,

vielleicht könnt ihr mir ja einen Rat geben:

Person A hat sich ca. 2006 nach "ganz bösen" Drohungen und Druck der Eltern bei der GEZ angemeldet und war nach seiner Ausbildung aufgrund Fachoberschule und Bafög befreit. Danach hat die Person lange nix mehr gehört von denen.

2012 zog die Person A nach kurzer Arbeitstätigkeit zwecks Studium in die eigene Wohnung einer fremden Stadt und nach zwei Wochen ging das Dilemma nach vorne los. Die Person stellte eine Antrag auf Befreiung und dessen wurde auch stattgegeben (erneut Bafög!).

Nach einen halben Jahr bekam die Person eine erneute Aufforderung, eine Befreiung zu beantragen und tat dieses. Sie ließ sich den Bescheid vom Bafög-Büro in der Hochschule sogar per Stempel beglaubigen - jedoch auf den normalen Postweg.

Scheint nicht angekommen zu sein, es kam ein Folgebrief. Person war überrascht und schrieb ebenfalls einen Brief, mit einer neuen Beglaubigung (Semester war schon um!) und Hinweis darauf, dass bereits eine Befreiung beantragt wurde.

Die Person hörte lange nichts mehr von der Rundfunkzentrale, war verreist und fand nun die Mahnung im Briefkasten, innerhalb von drei restlichen Tagen (bis Samstag) mal eben 186 € zurückzuzahlen, sonst würde ggf. eine Zwangsvollstreckung drohen. Per Telefon ist nie jemand erreichbar und ebenfalls gab es nie Antwort auf E-Mails.

Was kann ich der folgenden Person nun raten? Sie ist ziemlich verzweifelt, hat nur sehr wenig Geld und kann ja auch definitiv nachweisen, dass sie durchweg über den Zeitraum an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war und nur Bafög bezogen hat.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

c
  • Beiträge: 168
Ist der als normale Briefpost versandte Befreiungsantrag denn zumindest kopiert worden? Gibt es Zeugen, die beim eintüten und Versand des Befreiungsantrages dabei waren?

Grundsätzlich geht normale Briefpost beim Beitragsservice gerne "verloren", hier muss immer mit Einschreiben gearbeitet werden oder zumindest der Brief vorab einmal per Fax verschickt werden, dann hat man zumindest eine Sendebestätigung.

Da die Befreiung ja offiziell niemals bei denen angekommen ist, hat A jetzt nur noch die Möglichkeit sich bis max. 2 Monate in die Vergangenheit befreien zu lassen. Auch wenn die Befreiungstatsachen tatsächlich schon länger andauern, wird das nicht akzeptiert.

Ist für die aufgelaufenen Beiträge von 186 Euro denn schon ein Beitragsbescheid von der zuständigen Landesrundfunkanstalt mit Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite eingetroffen? Falls bisher nur eine "normale" Mahnung vorliegt, kann A auf den Beitragsbescheid für den Zeitraum warten und dann Widerspruch einlegen, mit der Begründung, dass die Befreiung rechtzeitig verschickt worden ist.
Aber wie gesagt, erfahrungsgemäß halten die sich strikt an Ihre Gesetze und kennen sowas wie Kulanz und Ermessensspielraum nicht.

Noch ein Tipp: Kontakt per E-Mail oder Telefon mit dem so genannten Beitragsservice kann man sich sparen. Selbst wenn die einem da was zusagen oder versprechen, hat man keinen Nachweis!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

p
  • Beiträge: 4
Danke für die schnelle Antwort!

Person A hat den Bescheid, sowie den Antrag vor Person B (Partner) eingetütet und hat im Auto gesessen, als der Brief in den Briefkasten bei einer Postfiliale eingeworfen wurde.

Person A hat sich sonst noch nie etwas zu Schulden kommen lassen und möchte keinen GV vor der Tür haben. Im Briefkopf steht nur "Mahnung" als Überschrift und dieser Wisch wurde vom "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" verschickt. Auf der Rückseite des Briefes sind nur die Rechtsgrundlagen der einzelnen Länder aufgelistet und was eine Zwangsvollstreckung bedeuten könnte.

Wäre es also ratsamer, dass Person A eine Ratenzahlung vereinbart und die gesamten Unterlagen diesmal nicht so naiv in den Briefkasten haut, sondern per Einschreiben/Rückschein verschickt? Wie soll die Person A bis zum 15.02. überhaupt irgendwas mit denen vereinbaren, wenn a) die Hotline eh dauerbesetzt ist, b) auf E-Mails nie geantwortet wird und c) selbst ein Einschreiben bis Freitag eh nicht bearbeitet wird? Oder ist das Schreiben tatsächlich nicht so ernst zu nehmen, wie es sich anhört?

Oder sollte man den richtigen Widerspruch abwarten?

Person A müsste (aufgrund von Semesterferien) dieses Mal 50 Km fahren, um seine Kopie des Bafögbescheides absegnen zu lassen. Originalunterlagen wurden trotz mehrfacher Kennzeichnung bereits einmal verschludert und deshalb sträubt sich die Person A, Originalunterlagen zu verschicken. Vor dem 07.03. wird der Antrag also nicht auf den Weg geschickt werden, außer die Person fährt direkt zur Bafögstelle, was äußerst ärgerlich wäre (Kosten!)

PS: Handelt sich übrigens um 243,26 €, eine offene Forderung ab 12.2013 muss ebenfalls berücksichtigt werden.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

c
  • Beiträge: 168
Klar, der Beitragsservice ist permanent überlastet, seit die diese Haushaltsabgabe verbrochen haben. Wie gesagt, Anrufen und Mailen bringt gar nix.

Ich würd an Stelle von A wie folgt vorgehen:

Auf jeden Fall so schnell wie möglich einen Befreiungsantrag stellen, mit den benötigten Unterlagen. Wenn möglich diesen vorab per Fax schicken und dann per normaler Post, ansonsten als Einschreiben / Rückschein. Oder um ganz sicher zu gehen vorab als Fax und dann nochmal als Einschreiben / Rückschein.

Wie schon gesagt, vermutlich wird der Befreiungsantrag nur rückwirkend für 2 Monate gewährt.

Da es einen Zeugen für den Versand der ursprünglichen Befreiung gibt, würde ich daher im Bezug auf die Forderungen, die bereits älter als 2 Monate sind, keine Zahlungen vornehmen.

Bei dem Schreiben, dass A erhalten hat, handelt es sich nur um eine Mahnung. Das blabla mit Zwangsvollstreckung usw... ist nur die übliche Drohkulisse des Beitragsservice.

In ungefähr 2 bis 4 Wochen wird für die Altforderungen ein Beitragsbescheid von der zuständigen Landesrundfunkanstalt eingehen. Gegen diesen kann A dann innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass eine Befreiung für den Zeitraum rechtzeitig versendet wurde und es einen Zeugen für den Versand gibt.
Wird dieser Widerspruch abgelehnt, kann A immer noch zahlen oder Klage vor dem örtlichen Verwaltungsgericht einlegen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

p
  • Beiträge: 4
Danke für eure Hilfe! Lt. Person A wurden Unterlagen heute morgen per Einschreiben/Rückschein verschickt. Den Rest wird die Zukunft bringen! Vielen Dank euch!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

B
  • Beiträge: 27
Hallo liebe Mitstreiter.

Person B ist ebenfalls Student. Muss sich alles selbst finanzieren, erhält also keine Unterstützung jeglicher Art.

Wohnt seit April 2012 in der aktuellen Wohnung.

Erhielt in dem damligen Kalenderjahr 2 Briefe, die aber im Rauch versiegten.

Nach 2013 weitere, informelle.

Im Jahr 2014 ging dann alles ganz schnell.

Am 28.01. erhielt Person B eine "Bestätigung der Anmeldung".

Am 11.02. einen Brief mit der Aufforderung zur "Zahlung der Rundfunkbeiträge".

Ca. 270 €, rückwirkend zum 01.01.2013.

Diesen öffnete B erst am 13.02, da B in der Zwischenzeit lokal andernortens verpflichtet war.

Zahlungsziel: 15.02 (Mitte eines Quartals).


Meine Frage ist eher die Bitte nach einer Bestätigung für B:

Folgt nach dieser Zahlungsafforderung auf jeden Fall noch eine weitere Aufforderung ggf. eine Mahnung? Aber auf jeden Fall noch ein Schreiben, welches keine Zinen oder weitere tiefgreifende Konsequenzen nach sich zieht?

Bevor dann Widerspruch und jedwede andere Schritte eingeleitet werden.

Person B ist schlichtweg nicht im Stande, auch nur ansatzweise dieser Forderung stattzugeben.

Bislang war es ein Monolog. Person B reagierte nicht auf ein einziges Schreiben.


PS: So sieht also die Bildungs-Offensive in Deutschland im Detail aus.  >:(


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

c
  • Beiträge: 168
Keine Panik noch ist nichts passiert.

Person B kann einfach erstmal nichts zahlen und auf weiter Post achten. Wenn die vollstrecken würden, würde das in jedem Falle vorher nochmal vom Beitragsservice angekündigt mit einer letzten Zahlungsfrist!

Vor einer Vollstreckung steht aber erst einmal der Beitragsbescheid von der zuständigen Landesrundfunkanstalt mit Rechtsbehelfsbelehrung. Also ab jetzt die Post vom "Service" zeitnah öffnen. Wann der Bescheid genau kommt, wissen wir natürlich auch nicht, es dürfte aber noch ca. 2 bis 4 Wochen dauern, kann aber auch noch länger dauern!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

t

themob

Hallo liebe Mitstreiter.

Meine Frage ist eher die Bitte nach einer Bestätigung für B:

Folgt nach dieser Zahlungsafforderung auf jeden Fall noch eine weitere Aufforderung ggf. eine Mahnung? Aber auf jeden Fall noch ein Schreiben, welches keine Zinsen oder weitere tiefgreifende Konsequenzen nach sich zieht?

Da es sich um eine Direktanmeldung handelt, warten alle die es betrifft, wie es durch diese eigenständige, vermutlich ohne gültige Rechtsgrundlage einer "Bestätigung der Anmeldung" erhaltenen Briefes, ohne vorherige durchgeführte Anmeldung des vermuteten Beitragsschuldners, weiter geht. Wenn weiterhin nicht reagiert wird.

Es weiß schlichtweg aktuell keiner. Wir warten aber alle ganz gespannt auf die erste Veröffentlichung des nächsten "Briefes", der dadurch kommt.

Hier die entsprechenden Themen mit den sich daraus resultierenden Erkenntnissen und Anregungen:  ;)

Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung

Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung

NÖTIGUNG bei Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = autom. Anmeldung?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

B
  • Beiträge: 27
Alles klar.

Also abwarten, sich formieren und für deren weitere Schritte gewappnet sein.  8)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

p
  • Beiträge: 4
Kleiner Nachtrag zur Person A:

Person A zahlte zähneknirschend und schickte voller Wut einen erneuten Antrag mit gepfefferten Anschreiben (wurde berichtet).

Zuerst erhielt Person A mitsamt Rückschein den originalen Bafög-Bescheid ohne Kommentar zurück. Das ist ja schon einmal ein Wunder für sich  (#)

Es folgte ein Schreiben, indem erklärt wurde, dass der vorherige Antrag nach Prüfung leider nicht vorlag und ein Guthaben über die o.g. Summe vorliegt und bald zurück überwiesen wird. Person A war höchst erstaunt.  8)Gleichzeitig ein zweiter Umschlag im Briefkasten mit der Bewilligung auf Befreiung für den gesamten Zeitraum zwischen 01.03.2013 - 28.02.2014!  ;D ;D ;D



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben