GEZ! SCHULDEN, weil Unterlagen nicht angekommen??
Hallo erst einmal in die Runde.
Ich bin hier neu und weiß nicht , ob mein Beitrag hier richtig platziert ist.
Aufgrund von ständigem "Postdesaster".. "Unterlagen kommen nie an" etc.. nun aktuell folgender fiktiver Fall.
Person A lebt von Hartz4 , bekommt mtl. 107€ abgezogen (Zwangsumzüge/Kaution ), und ist von der GEZ befreit. Umschlag mit allen Unterlagen fertig gemacht , dort nach 3 Wochen angerufen und wurde vertröstet..dies könne bis zu 2 Monaten !dauern.
Resultat?
Festsetzungsbescheid ! Vollstreckungsandrohung...
Unterlagen der Person A seien dort nie angekommen.
Einen adressierten Umschlag beim Einwohnermeldeamt , den A benutzt hat, würde laut der GEZ gar nicht existieren? Person A hat diesen vorgedruckten Umschlag jedoch benutzt!
Leider ! sind nun auch die 2 Monate (rückwirkende Befreiung nun um ). Da Person A kaum Geld hat, kann sie sich nicht jedesmal Einschreiben leisten. Es kann aber nicht sein, dass Person A wiederholt Theater hat, weil angeblich die Regel und nicht die Ausnahme existiert, dass ihre Unterlagen nicht ankommen. Person A sieht das als Willkür.
Was macht A jetzt? Wie formuliert A den Widerspruch?
Person A findet das so ungerecht!
Und wie genau kann Person A das mit den 2 Monaten rückwirkend verstehen? Bezieht sich das auf das Datum der Bescheinigung des Jobcenters ( Auststellung) oder auf den Leistungszeitraum?
Person A ist ..nicht nur dadurch, einfach fix und fertig.
Entschuldigt bitte, wenn ich nicht so präzise formulieren kann.
Vielen Dank, für eure Hilfe