Ich möchte die Frage des "Härtefalls" (keine Rundfunkgeräte) aufgreifen.
Zusammengefasst bedeuten die Urteile des BVerfG und des VG Berlin doch, dass es prinzipiell (anerkannt zumindest in Berlin) eine Befreiungsmöglichkeit aufgrund der Härtefallregel gibt, wenn eine Wohnung über keine Rundfunksempfangsgeräte verfügt.
(siehe AZ: 27 K 310.14, 27 K 375.13 und 27 K 445.14, dankenswerterweise hier im Forum von Viktor7 veröffentlicht:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16110.30.html).
Demnach ist die Rundfunkabgabe nur verfassungsgemäß, wenn Wohnungsinhaber ohne Rundfunkgerät befreit werden können:
VG Berlin, Urteil vom 10.11.2015 - 27 K 501.14
Rz. 51: Unter Berücksichtigung dieser Anforderungen kann – soweit man fur die Qualifizierung der Rundfunkabgabe als Beitrag eine Entlastungsmöglichkeit fordert – § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV dahingehend verfassungskonform ausgelegt werden, dass der Wohnungsinhaber bei Nachweis des Nichtbereithaltens eines Rundfunkempfangsgeräts von der Rundfunkgebührenpflicht auf Antrag zu befreien ist.
Im Gegensatz zur alten Gebühr muss jedoch jetzt der Wohnungsinhaber den Nachweis antreteten:
Rz. 54: Vielmehr müsste nun umgekehrt der Bürger nachweisen, dass er kein Empfangsgerat bereithält. Die Beweislastumkehr würde dazu führen, dass nunmehr den Bürger die Obliegenheit trifft, das fehlende Bereithalten von Rundfunkempfangsgeraten offen zu legen, ...
Wie weisst man das jetzt nach? Ich meine, an die Beweispflicht dürfen keine hohen Anforderungen gestellt werden. Denn das Beweisen der Nicht-Existenz von Geräten in einer Wohnung ist schlichtweg unmöglich, insbesondere da Eingriffe in die Privatsphäre (spontane Hausbesuche) verfassungsrechtlich unzulässig sind.
Es bleibt daher bei einer schriftlichen Erklärung, dass man keine Rundfunksemfpangsgeräte besitzt. Das kann noch dadurch untermauert werden, dass man genau aufzählt, was das bedeutet: kein Fernseher, kein Radio, kein Smartphone, kein Tablet, kein internetfähiges Gerät. Eine eidesstattliche Erklärung ginge natürlich auch, aber wäre wohl etwas überzogen. Es reicht ein "Offenlegen".
Wenn genug Leute so einen Antrag stellen (zeitgleich mit dem Widerspruch) und das VG Berlin einmal Wort hält, hat sich die Sache doch erledigt. Irgendwann wird es der BS leid und befreit unbürokratisch per Postkarten-Schreiben -- ähnlich wie damals bei der Wehrpflicht, die heute auch keiner mehr vermisst (und was haben sie alle gezetert und unzählige Gerichtsverfahren durchgezogen?).
Ich glaube, das ist eine der effektivsten Varianten im Moment (außer das BVerwG überrascht uns im März mit Recht-Sprechung). Was denkt Ihr?