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  • Sommerflieder (vertreten durch RA Bölck) ./. RBB, 11.11.15, 11.30 Uhr: 11. November 2015

Autor Thema: VG Berlin Kammertermin am 11.11.2015 um 11:30 Uhr  (Gelesen 18853 mal)

V
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  • Beiträge: 5.038
Das Urteil vom 16.12.2015! https://www.mydrive.ch/download/332277518-1450812645/UrteilVG16122015.pdf

Benutzername: forum@urteil
Paßwort: boykott

Ein smartphone, welches natürlich kein Rundfunkempfangsgerät ist, genügt, so ein Urteil zu sprechen.

Die Richter haben auch kein technisches Verständnis und sollten sich detailierter damit befassen. Hilfreich ist das Urteil vom 20.07.2015 aus Österreich: http://www.golem.de/news/verwaltungsgerichtshof-keine-rundfunkgebuehren-fuer-internet-computer-1507-115335.html

Da haben wir die Verdrehung der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts wieder.

Das VG Berlin behauptet allen Ernstes:

Zitat
S. 8
Der Rundfunkbeitrag wird als Entgelt für die Möglichkeit individueller Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben.


Das Bundesverfassungsgericht sagt im zweiten Rundfunkurteil klar:

Zitat
http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/81-BVerfG-Az-2-BvF-168,-2-BvR-70268-2.-Rundfunkentscheidung-Taetigkeit-der-Rundfunkanstalten.html

BVerfG: 2. Rundfunkentscheidung / Tätigkeit der Rundfunkanstalten

Die Rundfunkanstalten seien keine Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts. Sie verbreiteten ihre Sendungen unabhängig davon, ob sie empfangen würden oder wer sie außerhalb des den Anstalten zugeordneten Bereichs empfange. Die Gebühren bezögen sich nicht auf die Sendungen, die unentgeltlich seien, sondern auf das Veranstalten der Sendungen. In Wahrheit seien die Sendungen nicht dazu bestimmt, Einnahmen zu erzielen, sondern dienten dazu, die den Rundfunkanstalten durch Gesetz zugewiesene öffentliche Aufgabe der "Nachrichtengebung im weitesten Sinne" zu erfüllen. Es fehlten auch die der Umsatzsteuer wesentlichen Tatbestandsmerkmale der Lieferung und des Leistungsaustausches.

... Wie sehr der Rundfunk als eine Gesamtveranstaltung behandelt wird, ergibt sich insbesondere daraus, daß die Länder in verschiedenen Staatsverträgen die Zusammenarbeit der Anstalten, den Finanzausgleich und die gemeinsame Finanzierung eines Zweiten Deutschen Fernsehens vorgesehen haben. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht auf die Anstalt seines Landes beschränkt, im Fernsehen schon wegen der Zusammenarbeit der Anstalten und im Rundfunk infolge der Reichweite des Empfangs. Die für das Bereithalten des Empfangsgeräts zu zahlende "Gebühr", die der Anstalt des betreffenden Landes zufließt, ist unter diesen Umständen nicht Gegenleistung für eine Leistung, sondern das von den Ländern eingeführte Mittel zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung. Es ist infolgedessen nicht gerechtfertigt, aus dem Vorhandensein einer "Gebühr" Schlüsse auf die gewerbliche Natur der Rundfunkdarbietung zu ziehen.
...
Dies hat zur Folge, daß die Rundfunkanstalten ..., und daß die Gebühren, obwohl sie NICHT als Entgelt für die durch den Rundfunk gebotenen Leistungen im Sinne eines Leistungsaustausches betrachtet werden können, der Umsatzsteuer unterworfen werden.

Demnach ist die Abgabe kein Entgelt für eine Gegenleistung und schon gar nicht für einen besonderen Vorteil der zahlenden Gruppe gegenüber der nicht beitragspflichtigen Allgemeinheit. Der Vorteil hat sich durch die Belastung der Allgemeinheit in Luft aufgelöst. Die sachgerechte Differenzierung der Nichtnutzer- und der Nutzergruppe nach Maßgabe des besonderen Vorteils find gar nicht statt. Die Richter ignorieren die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und beugen damit das Recht.

Dafür könnten die Richter zur Verantwortung gezogen werden.


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Danke für die Veröffentlichung und die Anmerkungen am Rand.
Wie ist das Urteil hinsichtlich der nicht vorgetragen Punkte zu beurteilen z.B. Sachfehlerhaft?


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Mein Gott, das ist so spannend hier! Danke für die vielen wertvollen Beiträge!!!

Es ist also so, dass wir deinen ÖFFENTLICH rechtlichen Rundfunk bezahlen, der sich ja gerne als Behörde ausgibt.
UND DAZU zahlen wir auch noch Umsatzsteuer, die dann eine andere Behörde, nämlich das Finanzamt einkassiert!

Anders ausgedrückt:

Wir zahlen mit der GEZ also eine Form von Steuern, von der dann nochmal Steuern abgehen!
Oder eine Steuer auf eine Gebühr! ...eine Steuer auf einen Beitrag...

 :o


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Mein aktueller Status:
Erster Termin zur Vermögensauskunft durch Einreichen der Erinnerung ans Amtsgericht verzögert.
Außerdem Strafantrag gegen BS und GV gestellt.
Klage evtl. damit: http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=8416.0;attach=4406

 
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