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Autor Thema: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin  (Gelesen 72002 mal)

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Re: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
#120: 19. Dezember 2015, 10:50
Die Rechtsauslegung kann durchaus jeder Richter anders sehen, aber es ist für uns ein weiteres Indiz, dass der Zwangsbeitrag verfassungswidrig ist.


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Re: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
#121: 19. Januar 2016, 21:56
Ich möchte die Frage des "Härtefalls" (keine Rundfunkgeräte) aufgreifen.

Zusammengefasst bedeuten die Urteile des BVerfG und des VG Berlin doch, dass es prinzipiell (anerkannt zumindest in Berlin) eine Befreiungsmöglichkeit aufgrund der Härtefallregel gibt, wenn eine Wohnung über keine Rundfunksempfangsgeräte verfügt.

 (siehe AZ: 27 K  310.14, 27 K 375.13 und 27 K 445.14, dankenswerterweise hier im Forum von Viktor7 veröffentlicht: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16110.30.html).

Demnach ist die Rundfunkabgabe nur verfassungsgemäß, wenn Wohnungsinhaber ohne Rundfunkgerät befreit werden können:

VG Berlin, Urteil vom 10.11.2015 - 27 K 501.14

Zitat
Rz. 51: Unter Berücksichtigung dieser Anforderungen kann – soweit man fur die Qualifizierung der Rundfunkabgabe als Beitrag eine Entlastungsmöglichkeit fordert – § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV dahingehend verfassungskonform ausgelegt werden, dass der Wohnungsinhaber bei Nachweis des Nichtbereithaltens eines Rundfunkempfangsgeräts von der Rundfunkgebührenpflicht auf Antrag zu befreien ist.

Im Gegensatz zur alten Gebühr muss jedoch jetzt der Wohnungsinhaber den Nachweis antreteten:

Zitat
Rz. 54: Vielmehr müsste nun umgekehrt der Bürger nachweisen, dass er kein Empfangsgerat bereithält. Die Beweislastumkehr würde dazu führen, dass nunmehr den Bürger die Obliegenheit trifft, das fehlende Bereithalten von Rundfunkempfangsgeraten offen zu legen, ...

Wie weisst man das jetzt nach? Ich meine, an die Beweispflicht dürfen keine hohen Anforderungen gestellt werden. Denn das Beweisen der Nicht-Existenz von Geräten in einer Wohnung ist schlichtweg unmöglich, insbesondere da Eingriffe in die Privatsphäre (spontane Hausbesuche) verfassungsrechtlich unzulässig sind.

Es bleibt daher bei einer schriftlichen Erklärung, dass man keine Rundfunksemfpangsgeräte besitzt. Das kann noch dadurch untermauert werden, dass man genau aufzählt, was das bedeutet: kein Fernseher, kein Radio, kein Smartphone, kein Tablet, kein internetfähiges Gerät. Eine eidesstattliche Erklärung ginge natürlich auch, aber wäre wohl etwas überzogen. Es reicht ein "Offenlegen".

Wenn genug Leute so einen Antrag stellen (zeitgleich mit dem Widerspruch) und das VG Berlin einmal Wort hält, hat sich die Sache doch erledigt. Irgendwann wird es der BS leid und befreit unbürokratisch per Postkarten-Schreiben -- ähnlich wie damals bei der Wehrpflicht, die heute auch keiner mehr vermisst (und was haben sie alle gezetert und unzählige Gerichtsverfahren durchgezogen?).

Ich glaube, das ist eine der effektivsten Varianten im Moment (außer das BVerwG überrascht uns im März mit Recht-Sprechung). Was denkt Ihr?


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Re: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
#122: 20. Januar 2016, 19:38
Eine eidesstattliche Erklärung ginge natürlich auch, aber wäre wohl etwas überzogen. Es reicht ein "Offenlegen".

Leider nein! Im Fall sommerflieder, der hier im Tread ausgiebig beschrieben wurde, ging es über richterlichen Hausbesuch und peinliche Befragungen vor Gericht bis zum Eid... - das (vorläufige Ende) hier: Re: VG Berlin Kammertermin am 11.11.2015 um 11:30 Uhr http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16110.msg111819.html?PHPSESSID=mne3rilf7d5lpb0050upvbf6c7#msg111819

Also: es gibt noch den "gerätelosen Fall" MichaelEngel (allerdings mit PC; Beiträge und Hinweise über SuFu hier im Forum und hier http://stmichael.tk/ < sehr lesenswert!)

Und es bleibt der unüberwindliche Widerspruch zwischen Zwangsabgabe der WOHNUNG für die Möglichkeit des Nutzens des Angebots und dem nicht stattfindenden Leistungsaustauschs, denn es wird nicht die Sendungen des Rundfunks entgolten, sondern die MÖGLICHKEIT der Nutzung (wie schon bei der gerätebezogenen Gebühr!).
Ich empfehle: Dr. Kratzmann lesen (SuFu - z.B. hier: Re: Rundfunkfreiheit - Kratzmann untersucht Art. 5 GG  http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15767.msg112692.html?PHPSESSID=mne3rilf7d5lpb0050upvbf6c7#msg112692


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Re: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
#123: 20. Januar 2016, 20:18
Der Richter hat tatsächlich einen Hausbesuch vorgeschlagen? Ist der noch bei Sinnen?

Offenbar war das dem Kläger zuviel (er hat lt. Urteil den Antrag auf Befreiung später zurückgenommen). Weiß man dazu genaueres?

Grenzt ja an Psychoterror.


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Re: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
#124: 20. Januar 2016, 21:33
Nein, der Richter war persönlich beim Kläger zu Hause. Die Rücknahme hat einen anderen Grund. PersonX war am 11.11.2015 da, als der Richter bei der Verhandlung über den Hausbesuch und den Zustand, dass dort keine Geräte vorhanden sind, berichtet hat.


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Re: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
#125: 21. Januar 2016, 06:14
@cook
Wenn du keine Geräte zum Fernsehempfang hast, lohnt sich auf jeden Fall ein Antrag auf Befreiung (diese greift jedoch erst ab dem Antragsdatum, lt. Richter am VG Berlin). Zu meiner Verhandlung gab es tatsächlch eine vorherige "Beweisaufnahme" durch den Richter bei mir zu Hause. Er bestätigte voll und ganz, dass es KEINE Geräte zum Empfang gibt. Den Antrag habe ich nur zurückgenommen, da mein Mitbewohner ein "Smartphone" besitzt (zum normalen Gebrauch und nun tatsächlich nicht zum Fernsehenschauen).

Ich empfehle jedem, einen Antrag auf Befreiung zu stellen, wenn es KEINE Geräte gibt!!!

Da meine Klage nicht nur diesen Punkt beinhaltete, habe ich einen Berufungs-ZulassungsAntrag zum Oberverwaltungsgericht Berlin gestellt. Ich informiere weiter, wenn dem Antrag stattgegeben wird.



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Re: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
#126: 21. Januar 2016, 09:28
Den Antrag habe ich nur zurückgenommen, da mein Mitbewohner ein "Smartphone" besitzt (zum normalen Gebrauch und nun tatsächlich nicht zum Fernsehenschauen).

Auf Deinen Mitbewohner hast Du insofern keinen Einfluss, so dass es Dir hinsichtlich Deiner Rundfunkbeitragspflicht meiner Ansicht nach nicht zum Nachteil gereichen kann, wenn Dein Mitwohner ein Smartphone besitzt.


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Re: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
#127: 21. Januar 2016, 10:45
Das ist zwar genauso krank, aber laut der Statuten des Abzockvereins sollte dann Dein Mitbewohner sich gefälligst anmelden, um die berühmte Beitragsnummer endlich zu bekommen...ja, für sein Smartphone.
Diese Dinger wurden ja nur erfunden, damit man ö.r.Rundfunk empfangen kann.
Der Bildschirm ist zwar ein bisschen klein, aber da strengen wir unsere Augen doch gern ein bisschen mehr an, um umfassend informiert zu werden |-


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                                                Curt Goetz

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Re: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
#128: 21. Januar 2016, 13:21
Den Antrag habe ich nur zurückgenommen, da mein Mitbewohner ein "Smartphone" besitzt (zum normalen Gebrauch und nun tatsächlich nicht zum Fernsehenschauen).

Auf Deinen Mitbewohner hast Du insofern keinen Einfluss, so dass es Dir hinsichtlich Deiner Rundfunkbeitragspflicht meiner Ansicht nach nicht zum Nachteil gereichen kann, wenn Dein Mitwohner ein Smartphone besitzt.

Nannten die Nationalsozialisten das nicht Sippenhaftung? Ist der Nationalsozialismus noch nicht ganz abgeschafft? Ach, ich habe vergessen:

-Ganz Deutschland hört den Führer mit dem Volksempfänger-


http://1.bp.blogspot.com/-c8R1Ox9hNw8/UO7kU4pCAFI/AAAAAAAAVN0/S71ByTpMnq4/s640/XX1990.3116.jpg

Im Rundfunk leben offensichtlich die "ewig gestrigen" unauslöschlich weiter.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Januar 2016, 13:38 von GEiZ ist geil«

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Re: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
#129: 21. Januar 2016, 13:34
Aua ;)


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Re: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
#130: 21. Januar 2016, 14:13
Aua ;)

Wieso aua....wieso wunderst du dich?
Dies ist eh ein gesetzloses Land.......
Ob in der Öffentlichkeit, im Strassenverkehr, in der Politik oder der sogenannten Verwaltung.
Wenn ein privates Inkassounternehmen Verwaltungsakte erstellen darf und das vor Gericht nicht relevant ist........
dann reicht ein einfaches aua nicht aus.
Nur mal so sag....


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Re: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
#131: 21. Januar 2016, 14:14
ö.r.Rundfunk empfangen kann.
Der Bildschirm ist zwar ein bisschen klein, aber ...

Es geht um RADIO! So fragte der Richter M. den Angeklagten Kläger in der Verhandlung, ob sein Handy wirklich Kein Radio kann und kein Internet! (Radio, TV-Gerät und PC gibt es sowieso nicht im Haus)

Somit gilt neben
Ich empfehle jedem, einen Antrag auf Befreiung zu stellen, wenn es KEINE Geräte gibt!!!
auch: Wenn Du keinerlei Radio- und TV-Empfangsgerät und keinen PC und evtl nur ein Telefon hast, dass kein Radio UND kein Internet kann (z.B. Samsung E1200 oder Nokia 130 oder ähnliches), dann lass Dich befreien! SOFORT!

Spannend bleibt , warum nun der gerätelose Wohnungsinhaber die Schuld(en) für den Mitbewohner ohne Beitragsnummer hat ... ???


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Re: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
#132: 21. Januar 2016, 15:50
Waffen und Smartphones vor dem Betreten der Wohnung bitte beim Pförtner abgeben! :police:


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Re: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
#133: 21. Januar 2016, 16:03
Seit 1980, bzw. seit es private Anbieter gibt, ist es nicht mehr möglich, anhand eines Gerätes zu beurteilen, für welche Nutzung es bereitgehalten wird.

Die alte Regel ist davon ausgegangen, wer ein Gerät bereithält, möchte damit ÖRR nutzen, also diese "Möglichkeit" in Anspruch nehmen.

Bei zwei Möglichkeiten privat oder ÖRR ist das schlicht nicht mehr möglich und völlig realitätsfremd.
Die Personen A bis Z werden somit dafür bestraft, dass, wenn Sie nicht die "Möglichkeit" ÖRR nutzen möchten, dann auch nicht die anderen Möglichkeiten nutzen können.

Das ist so gesehen eine Behinderung und diese ist laut Grundgesetz nicht zulässig, denn Art. 5 GG erklärt, der Zugang zu allen Informationen ist frei bzw. ungehindert.


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Re: Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
#134: 21. Januar 2016, 20:36
@cook
Wenn du keine Geräte zum Fernsehempfang hast, lohnt sich auf jeden Fall ein Antrag auf Befreiung (diese greift jedoch erst ab dem Antragsdatum, lt. Richter am VG Berlin).

Ich empfehle jedem, einen Antrag auf Befreiung zu stellen, wenn es KEINE Geräte gibt!!!

@sommerflieder
Danke für die Infos. Das werde ich wohl machen, zumal ich keine Mitbewohner mit Smartphone habe  :P Ich hoffe, Ihr verbringt schöne Fernsehabende zusammen vor dem Ding.  :o

Allerdings warte ich einen Bescheid ab, sollte er denn kommen, und werde den Befreiungsantrag dann hilfsweise zuammen mit dem Widerspruch stellen. Letztlich kann es ja nicht sein, dass man beweisen muss, dass man was nicht hat und dafür Robenträger durch seine Wohnung schnüffeln lassen muss.

Das ist eine Verdrehung der rechtsstaatlichen Grundsätze, dass einem schlecht wird: "Weisen Sie bitte nach, dass die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme nicht vorliegen." Hä? Strafzettel fürs Falschparken: "Beweisen Sie bitte, dass Sie kein Auto besitzen oder ordnungsgemäß geparkt haben. Beweisen Sie auch gleich, dass Sie die Höchstgeschwindigkeit immer eingehalten haben."



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