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Autor Thema: Verwaltungsverfahrensgesetz/Verwaltungsvollstreckungsgesetz Saarland  (Gelesen 6077 mal)

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Saarländisches Verwaltungsverfahrensgesetz (SVwVfG)
http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sl.juris.de/sl/gesamt/VwVfG_SL.htm#VwVfG_SL_rahmen

Zitat
§ 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit der Kirchen, der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen und des Saarländischen Rundfunks.



Saarländisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (SVwVG)
http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sl.juris.de/sl/gesamt/VwVG_SL.htm#VwVG_SL_rahmen


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Edit "Bürger":
Aufgrund aktueller Recherchen Links/ Betreff/ Zitate angepasst/ ergänzt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. September 2023, 14:58 von Bürger«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

 
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