Autor: 08. Mai 2015, 12:48
Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg
(Landesverwaltungsverfahrensgesetz - LVwVfG)http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=VwVfG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=trueHTML [Link entfernt]PDF [Link entfernt]§ 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit der Kirchen, der Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen und nicht für die Tätigkeit des Südwestrundfunks.
Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg
(Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz - LVwVG -)http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=VwVG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=trueHTML [Link entfernt]PDF [Link entfernt]Edit "Bürger" 01.01.2019:
Aufgrund sich ständig ändernder Links für die HTML- und PDF-Ansichten wurden die entsprechenden Links entfernt, da für eine regelmäßige Prüfung/ Anpassung schlicht die Kapazitäten fehlen.
Für HTML- bzw. PDF-Ansicht bitte unter den Hauptlinks auf die entsprechenden Symbole/ weiterführenden Links klicken. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
-
IP logged
»Letzte Änderung: 01. Januar 2019, 02:21 von Bürger«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!
Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!