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Autor Thema: Update zur REVISION vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Az. 6 C 7.15)  (Gelesen 29365 mal)

G
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Zu den Zahlen

Argument 1) : Typisierung ist zulässig, da 94 % der Haushalte über ein Empfangsgerät verfügen. Im Gesetz steht sinngemäß, dass dies zulässig ist, wenn weniger als 10% ungerecht behandelt werden.

Ungerecht behandelt werden alle Haushalte, die nur ein Radio/Neuartiges haben oder gar kein Empfangsgerät haben. Gem. Zensus 2011 gibt es ca. 40 Mio Haushalte, gem. Geschäftsbericht 2012 der GEZ sind 32,6 Mio TV Geräte angemeldet (38,2 Mio. Radios und 0,5 Mio Neuartige, der Vollständigkeit halber)

Ergo verfügen 7,4 Mio Haushalte NUR über Radio/Neuartiges oder über gar kein Empfangsgerät. Diese Haushalte werden durch die Typisierung benachteiligt, das sind 18 %. (Es sein denn die haben sich alle nicht korrekt angemeldet *g). Auf Deutsch: Die NUR Radiobenutzer sind die betrogenen!! Und das sind weit mehr als die Gar-Nicht-Nutzer. Dass mehr als 94 % der Haushalte über ein TV verfügen ist daher falsch.

Argument 2): Gleichheitsgrundsatz wird nicht verletzt. Durch die neue Regelung werden Singlehaushalte stärker belastet. Gem. Zensus 2011 gibt es 17 Mio. Singlehaushalte, das sind satte 42%, die benachteiligt werden.

Argument 3): Zwangsabgabe ist gering, kein Eingriff in die Finanzen. Gem. Statistischem Bundesamt lebten 2011 13 Mio. Menschen in Armut, ein großer Anteil davon übrigens in 1-Personenhaushalten. Abzüglich der Hartz IV Empfänger (4,6 Mio.) verbleiben 9,4 Mio, die nicht in den Genuss der GEZ Befreiung kommen. Der Hartz IV Tagessatz für Essen beträgt 4,5 EUR. Entweder 4 Tage Essen oder 1 Monat TV schauen, die Börsennachrichten zum Beispiel oder die Staumeldungen. Sittenwidrig! Ein Rechtsgeschäft, welches gegen die guten Sitten verstößt, ist gemäß § 138 BGB Abs. 1 von Anfang an nichtig!


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Zu den Zahlen

Argument 1) : Typisierung ist zulässig, da 94 % der Haushalte über ein Empfangsgerät verfügen. Im Gesetz steht sinngemäß, dass dies zulässig ist, wenn weniger als 10% ungerecht behandelt werden.

Ungerecht behandelt werden alle Haushalte, die nur ein Radio/Neuartiges haben oder gar kein Empfangsgerät haben. Gem. Zensus 2011 gibt es ca. 40 Mio Haushalte, gem. Geschäftsbericht 2012 der GEZ sind 32,6 Mio TV Geräte angemeldet (38,2 Mio. Radios und 0,5 Mio Neuartige, der Vollständigkeit halber)


Und was ist mit den Millionen, die Radio+TV+Neuartige besitzen, aber keine ÖR brauchen/wollen/konsumieren? In meinem Bekanntenkreis sind es 70%...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Mai 2015, 23:00 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

I
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@InesgegenGEZ: Aus Marktforschungssicht, genügen schon 1000 Personen, um daraus Rückschlüsse auf die Gesamtbevölkerung ziehen zu können. Voraussetzung ist eine bevölkerungsrepräsentative Verteilung und genau hier kann man schnell schummeln. Die Zielgruppe sollen Fernsehbesitzer sein? Dann befragt man über Alter, Geschlecht und Region verteilt (damit keiner an der Verteilung zweifeln kann), befragt aber nur Leute mit hohem Einkommen, wo die Wahrscheinlichkeit des Innehabens eh hoch ist. Es heißt ja nicht umsonst "vertraue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast".

hier muss ich @Kunibert zitieren:

Die Länder als Gesetzgeber müssten im Zweifelsfalle das Gegenteil beweisen, weil sie es sind, die in die Grundrechte Art. 5 GG eingreifen.

Sprich, wenn der Gesetzgeber so grundlegend in unsere Grundrechte eingreift, kann die nicht mit einer pille palle Statistik erfolgen. Mit den (teilweise gefakten) Statistiken die hier teilweise im Umlauf sind, kann ich vielleicht den Leuten verdeutlichen, so und so viele Leute haben durchschnittlich die mittlere Reife, sind übergewichtig, haben schon im Lotto gewonnen, trinken gern Kaffee....etc. ABER wenn es darum geht, dass in deine Persönlichkeit eingegriffen wird, kann man das nicht mit einer Statistik rechtfertigen.

Dies könnte ich höchstens so ermitteln, wie es @GenugGEZahlt gemacht hat:

Ungerecht behandelt werden alle Haushalte, die nur ein Radio/Neuartiges haben oder gar kein Empfangsgerät haben. Gem. Zensus 2011 gibt es ca. 40 Mio Haushalte, gem. Geschäftsbericht 2012 der GEZ sind 32,6 Mio TV Geräte angemeldet (38,2 Mio. Radios und 0,5 Mio Neuartige, der Vollständigkeit halber)

Ergo verfügen 7,4 Mio Haushalte NUR über Radio/Neuartiges oder über gar kein Empfangsgerät. Diese Haushalte werden durch die Typisierung benachteiligt, das sind 18 %. (Es sein denn die haben sich alle nicht korrekt angemeldet *g). Auf Deutsch: Die NUR Radiobenutzer sind die betrogenen!! Und das sind weit mehr als die Gar-Nicht-Nutzer. Dass mehr als 94 % der Haushalte über ein TV verfügen ist daher falsch.

Aber dies sollte wohl nicht sein, weil man dann über die 10% gekommen wäre.


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V
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... Der aktuelle RBStV richtet sich ja gerade gegen die alte "Geräteabhängigkeit". Allerdings scheinen die Gerichte dieses Prinzip irgendwie auch nicht ganz zu verstehen, da es dazwischen Urteile gibt, in denen steht, daß bei einem Nachweis des Nicht-Bereithaltens von Rundfunkempfangsgeräten der "Beitragsschuldner" von der Beitragspflicht befreit werden müßte (z.B. VG Freiburg Az. 2 k 1446/13 [RN 33]).

Ist uns allen Sachkundigen bekannt. Sie verstricken sich immer mehr in Widersprüche. Hier behaupten Sie, dass der Kauf eines Gerätes kein beachtliches Hindernis für eine Programmnutzung darstellt:

Urteil des OVG Münster vom 12.03.2015
[S. - 32 - ]Die Verbreitung der herkömmlichen wie modernen Empfangsgeräte ist nahezu flächendeckend. Empfangsgeräte sind, wie ihre weite Verbreitung in allen Bevölkerungskreisen zeigt, auch für Personen mit geringem Einkommen erschwinglich, weshalb ihre Anschaffung kein beachtliches Hindernis für eine Programmnutzung darstellt.

Ja - was denn nun liebe Richter? Ist die Befreiung möglich oder stellt der Kauf eines Gerätes doch kein Hindernis dar?

Was sollen diese unsinnigen widersprechenden Urteile? Die Betrachtung nach Rundfunkempfangsgeräten ist veraltet, wir haben nicht das Jahr 1980 mit NUR 3 ö.-r. TV-Programmen. Nur die tatsächliche Nutzung der öffentlich-rechtlichen Programme darf als Differenzierungskriterium für eine mehrfach redundante Option und Quellenform angewendet werden.


Wenden wir uns dem Hammerurteil bezüglich der Typisierung/Pauschalierung zu.

Das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT stellt im Urteil 1 BvR 665/10 die folgenden Kriterien auf:

Zitat
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/11/rk20111109_1bvr066510.html

Die ungleiche Behandlung des Beschwerdeführers gegenüber Empfängern von Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII findet ihre sachliche Rechtfertigung ebenfalls nicht in der Möglichkeit, aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität zu generalisieren, zu typisieren und zu pauschalieren (vgl. BVerfGE 100, 138 <174>; 103, 310 <319>; 112, 268 <280>). Die Auslegung und Anwendung der § 6 Abs. 1 Satz 1 und § 6 Abs. 3 RGebStV durch das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht, insbesondere die restriktive Anwendung der Härtefallregelung in § 6 Abs. 3 RGebStV wird den vom Bundesverfassungsgericht formulierten Voraussetzungen einer zulässigen Typisierung nicht gerecht. Hierzu ist unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erforderlich, dass die mit ihr verbundenen Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, sie lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vgl. BVerfGE 100, 138 <174>; 103, 310 <319> ; stRspr). Die Verwaltungsvereinfachung bei der Prüfung, ob eine Befreiung von Rundfunkgebühren zu gewähren ist, vermag hiernach die Ungleichbehandlung des Beschwerdeführers gegenüber Empfängern von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII nicht zu rechtfertigen, da keine kleine Anzahl von Personen betroffen ist und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz intensiv ist.

Für die Intensität des Gleichheitsverstoßes ist insbesondere die Beitragsbelastung maßgeblich (vgl. BVerfGE 63, 119 <128>; 84, 348 <360>). Diese besteht höchstens in Höhe der Rundfunkgebühr, wird aber je nach Höhe des die Regelsätze übersteigenden Einkommens entsprechend geringer sein. Zwar ist dieser Betrag absolut nicht sehr hoch, er stellt aber eine intensive und wiederkehrende Belastung des Beschwerdeführers dar. Im Verhältnis zum Einkommen führt schon die Belastung mit den verhältnismäßig geringen Beträgen bis zur Höhe der Rundfunkgebühr zu einer Verringerung des Einkommens von bis zu 5 %.

Das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT sagt also:

Eine Verringerung des Einkommens von knapp unter 5 % und mehr durch den Rundfunkbeitrag ist intensiv und verstößt gegen den Gleichheitssatz.

Eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen ist entscheidend für die Voraussetzung einer zulässigen Typisierung. Die kleine Zahl von Personen lässt sich statistisch berechnen, wenn wir die Betroffenen mit Einkommen "SGB II oder SGB XII + Rundfunkbeitrag" gegenüber Empfängern von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII betrachten.

Damit können wir endlich konkret die alles entscheidende kleine Zahl von Personen als Grenze für die zulässige Typisierung annähernd ermitteln. Nach meinem aktuellen Verständnis:

(Personen mit Einkommen "SGB II oder SGB XII + Rundfunkbeitrag") - (Empfänger von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII)

Bitte hilft mit, diese Zahl nach statistischen Daten zu ermitteln.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Mai 2015, 23:41 von Viktor7«

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Als ich vor einigen Monaten meine Klage gegen den ( natürlich ) negativen Widerspruchsbescheid formulierte, habe ich mir im Vorfeld bereits die Urteilsbegründungen der abschlägigen Klagen zu dieser Sache zur Gemüte geführt. Mein Ziel, welches ich meine mit meiner Klage auch erreicht zu haben war es, die bekannten Urteilsbegründungen schon vorweg zu nehmen und dem Gericht gleich den Wind aus dem Segel zu nehmen.

Ein zentraler Punkt dabei war die sogenannte Typisierung, welches laut allen gleichlautenden Urteilen rechtlich nicht zu beanstanden wäre, solange der Prozentsatz der zur Zahlung herangezogenen rundfunklosen Haushalte, die 10 % nicht überschritt.

Was mir dabei gleich verdächtig vorkam war die Tatsache, dass sich der "Beitragsservice" dabei plötzlich auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes berief, obwohl er selbst diesbezüglich viel genauere Zahlen haben sollte. Schliesslich hat er seit Jahrzehnten, quasi seit Bestehen der Bundesrepublik nichts anderes gemacht, als mit einer gigantischen Ausstattung an Personal und finanziellen Ressourcen, jedes einzelne Rundfunkgerät in Deutschland zu erfassen und zu registrieren.

Neugierig geworden, woher das plötzlich hohe  Vertrauen in eine, wahrscheinlich einmalige, von billig angeheuerten Studenten durchgeführte Umfrage kam, habe ich dann mal die Suchmaschine mit den bunten Buchstaben angeworfen und bin dabei auf den offiziellen Geschäftsbericht der GEZ von 2012 gestossen. 2012 war, wie wir alle wissen das letzte Jahr, wo die Rundfunkbeiträge noch geräteabhängig waren, folglich kam in diesem Geschäftsbericht letztmalig die Anzahl der registrierten und gebührenpflichtigen Geräte vor. Am interessantesten war dabei die Seite 35 dieses Berichts, welche von insgesamt 32.608.768 gebührenpflichtigen Geräten sprach. Laut Aussage dieses Pamphlets, waren darin auch noch die Geräte im Hotel-und Gaststättengewerbe enthalten. Außerdem muss man berücksichtigen, dass damals jedes einzelne Gerät im Haushalt erfasst wurde, da die Wohnungsabgabe ja erst ein Jahr später kam.
Erwähnenswert war auch, dass die Anzahl der gemeldeten Fernsehgeräte seit 2008 kontinuierlich nach unten ging, es also definitiv keinen Trend zu mehr Fernsehgeräten in Deutschland gab. Bei offiziell 40,5 Millionen Haushalten und, seien wir mal großzügig 33 Millionen Fernsehgeräten, sehe ich die 10 % weit überschritten. Folglich würde nach meiner Auffassung die Begründung zur pauschalen Typisierung damit wegfallen.

Wie bei anderen auch, wurde meine Klage bis zur Entscheidung des Hamburger OVwG zurückgestellt, ich bin aber schon gespannt, wie sich die Gegenseite bzw. das Gericht da hinaus winden will.
Für diejenigen, welche es interessiert und es selbst nachlesen wollen, hier der Link zum GEZ - Geschäftsbericht von 2012 :
http://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e1248/GB2012.pdf


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Hier auch noch die aktuellsten Zahlen:

Geschäftsbericht 2014 von ARD, ZDF und Deutschlandradio

https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e1691/Geschaeftsbericht_2014.pdf


Anzahl Beitragskonten: 44,5 Mio

Auf Seite 38 des Geschäftsberichtes 2014:

Mit Stand 31.12.2013 befanden sich 36.385.345 Wohnungen im Bestand.

Das Jahr 2014 war geprägt durch die Einführung der rückwirkenden Direktanmeldung

ab Dezember 2013 (Seite 12 des Geschäftsberichtes 2014)

Rückwirkende Direktanmeldungen 23,04 Mio (S. 9 des Geschäftsberichtes 2014)

Der Jahresabschuss 2014 zeigt eine überplanmäßige Ertragsentwicklung im neuen Finanzierungsmodell.

Dabei sind die gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnenden Mehrerträge überwiegend

auf den einmaligen Meldedatenabgleich und insbesondere auf die seit Ende 2013

praktizierte, so genannte Direktanmeldung zurückzuführen.

(S. 31 des Geschäftsberichtes 2014)

Hier auch noch: (S. 34 des Geschäftsberichtes 2014)

..auf den Ende 2013 gefassten Beschluss der Intendantinnen und Intendanten, dem Gebot

der Beitragsgerechtigkeit nachzukommen und im Falle einer fehlenden Reaktion auf

Klärungsschreiben des Beitragsservice eine max. bis 1. Januar 2013 zurückwirkende so genannte

Direktanmeldung vorzunehmen


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Juli 2015, 21:13 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Beiträge: 15
Beim  Geschäftsbericht 2013 der GEZ, bzw. des "Beitragsservice", fiel mir die grosse Diskrepanz bezüglich der Anzahl der dort registrierten Wohnungen von nur 36 Millionen, mit den Zahlen des Statistischen Bundesamtes von über 40 Millionen Haushalten in 2012 auf. Schliesslich dienten  die Zahlen des Statistischen Bundesamtes  den Rundfunkanstalten ja als  Argumentationsgrundlage für die angeblich erfüllte 10%-Regelung  und die Umfrage, auf die sich der "Beitragsservice" beruft, fand auch im Jahre 2012 statt.

Der Geschäftsbericht von 2014 spricht dann  schon von über 39 Millionen registrierten Wohnungen, welches wiederum den Zahlen des Bundesamtes sehr nahe kommt. Da ich nicht glaube, dass in einem Jahr 3 Millionen Wohnungen in Deutschland neu gebaut wurden, liegt es wohl daran, dass der Beitragsservice mit Hilfe der Meldeämter nunmehr jede Wohnung in Deutschland erfasst hat und seine Zahlen von 2013 mit nur 36 Millionen vorhandenen Wohnungen, Schrott waren.

Für mich ist diese Erbsenzählerei leider wichtig, um meine Argumentationskette aufrechterhalten, dass laut eigenem Geschäftsbericht der GEZ, die Anzahl der rundfunklosen Haushalte, die 10% überschreitet und damit gemäß der Rechtsprechung, eine Typisierung und Heranziehung der rundfunklosen Haushalte nicht mehr rechtmäßig ist.

So weit ich es sehe, hat sich aber an den Bezugsgrößen - 40 Millionen Haushalte und höchstens 33 Millionen davon mit einem Fernsehgerät nichts geändert. Von daher bin ich weiterhin optimistisch.


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Wäre nicht der Beklagte in der Beweispflicht, dass die Typisierung korrekt eingehalten wurde? Die wollen unser Geld, also sollen die doch beweisen, dass alles rechtens ist.
Eine Suche ergab folgendes:
Zitat von: Rechtsanwalt Dr. iur. utr. Peter Zimmermann
Beweislast
Beide Parteien müssen für die Umstände Beweis anbieten, die jeweils von der Gegenseite bestritten wurden (Zeugen, Urkunden, Sachverständige). Denn jede Partei ist, um es einfach auszudrücken, beweispflichtig für die Teile des Sachverhalts, die für sie günstig sind. Sie trifft insoweit die Beweislast. Soweit Teile des vorgetragenen Sachverhalts nicht bestritten wurden und also zwischen den Parteien unstreitig sind, bedarf es keines Beweises.
Denn dass zur Typisierung falsche Werte herangezogen wurden, ist erkennbar daran, dass behauptet wird, in fast allen Wohnungen sei Rundfunkempfang möglich, weil überall Empfangsgeräte bereitgehalten werden. Selbst wenn das stimmt, fehlt doch immer noch der Beweis, dass tatsächlich am örR teilgenommen wird. Denn es wurde ja der Bezug zum Empfangsgerät aufgehoben. Also muss doch bewiesen werden, dass mindestens 90% aller Deutschen am Rundfunk teilnehmen. Die Typisierung kann doch meines Erachtens nach nicht mehr mit der Verbreitung der Empfangsgeräte begründet werden. Sondern dann muss es eindeutig heißen: "Mindestens 90% aller Deutschen nehmen am örR teil." Dieses muss mit einer Statistik belegt werden, aus dem Jahr 2013 oder danach, denn vorher gab es dieses Problem nicht.


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Um festzustellen, wie viele Leute Nutzer und Nichtnutzer sind, müsste man die ÖRR verschlüsseln und nur gegen den Rundfunkbeitrag freigeben.
Und genau dass ist nicht gewollt, weil warscheinlich kaum einer dieses Scheiß noch gucken wird.

Mal ehrlich, der Grund warum es so gemacht wurde wie bisher (Haushaltsabgabe) ist doch, dass unter dem zeichen der GEZ, als es wirklich noch eine
Geräteabgabe war, immer mehr Leute die Zahlung verweigerten.

Es reichte ein simples "ich habe kein Gerät" und schon war gut.

Diesen Gebührenbeauftragten musste man gar nicht erst in die Wohnung lassen, und dmait war der ÖR in der Beweispflicht, was er niemals nachweisen
konnte.

Dann sa man die einnahmen verschwinden, und stellte einfach um.

Es ist bekannt, was passieren wird, wenn wieder auf eine Geräteabhängige Nutzung umgestellt wird....... Den fehlen schlichtweg die Einnahmen, und die
Pensionskassen zu befüllen, und wir dürfen dafür bluten.... und das nicht zu knapp.

Und überhaupt.. wer definiert eigentlich, was und wieviel für mich 17,xx im Monat sind.....

Die Franzosen haben es richtig gemacht: da flogen mal brennende Autoreifen durchs Land... aber wir... Duckmäuserrisch und einknickend wie eh und je...
Ist doch klar, dass wir so gemolken werden.....
 


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Mal ehrlich, der Grund warum es so gemacht wurde wie bisher (Haushaltsabgabe) ist doch, dass unter dem zeichen der GEZ, als es wirklich noch eine
Geräteabgabe war, immer mehr Leute die Zahlung verweigerten.

Es reichte ein simples "ich habe kein Gerät" und schon war gut.

Diesen Gebührenbeauftragten musste man gar nicht erst in die Wohnung lassen, und dmait war der ÖR in der Beweispflicht, was er niemals nachweisen
konnte.

Dann sa man die einnahmen verschwinden, und stellte einfach um.

Natürlich geschah die Umstellung um den Öffentlichen Rundfunkanstalten zusätzliche Milliardeneinnahmen zu ermöglichen. Milliardeneinnahmen, welche diese aufgrund ihrer explodierenden Personalausgaben und Pensionsverpflichtungen auch dringend benötigt haben.

Im Zuge meiner Klage gegen den NDR habe ich mir auch deren letzten Geschäftsbericht von 2013 auseinandergenommen. Selbst als Laie im lesen von Bilanzen fiel sofort auf, dass deren Personalausgaben, speziell die Ausgaben für Pensionsrückstellungen durch die Decke gehen, während gleichzeitig versucht wurde bei den Produktionskosten für die, angeblich für die Meinungsbildung so wichtigen Programme dagegen anzusparen :
http://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/bericht170.pdf


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Nur und ausschließlich WEGEN DER PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN UND ZUR UNTERBRINGUNG SOWIE VERSORGUNG VON PARTEIKOLLEGEN ist die Haushaltszwangsabgabe damals nach einer Idee der Grünen begeistert von der SPD und CDU aufgegriffen worden.

VERDI hatte riesige Gehaltserhöhungen und Pensionsansprüche für die festen Mitarbeiter der Öffentlich-Rechtlichen erkämpft. Dann erst wurde gerechnet und das entstehende riesige Loch den Regierenden voller Schrecken bewußt. Im Verteilen von Geld, das ihnen nicht gehört,  sind Politiker aller Parteien gut. So kamen sie auf die als "Demokratie-ab-gabe" getarnte Haushaltszwangsabgabe. Da konnte man für die Zukunft gleich mal testen, wie die Deutschen sich so einen Meldedatenabgleich umd Zwangsabgaben gefallen lassen.

Dank der professoralen Gutachter wie Kirchhoff wurde das dann in leider immer noch sehr mangelhafte Formen des Beitragsservice gegossen.

Aber sind Dosenpfand und HartzIV gelungene Modelle der rot-grünen Experimentierlabore?


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. Die Typisierung kann doch meines Erachtens nach nicht mehr mit der Verbreitung der Empfangsgeräte begründet werden. Sondern dann muss es eindeutig heißen: "Mindestens 90% aller Deutschen nehmen am örR teil." Dieses muss mit einer Statistik belegt werden, aus dem Jahr 2013 oder danach, denn vorher gab es dieses Problem nicht.

Also der sonst immer so auf politische Korrektheit bedachte NDR benutzt in seinen eigenen Statistiken zu seinen angeblichen Marktanteilen die Bezeichnung "deutschsprachige Bevölkerung ab 10 Jahre".
Was der NDR unter dieser Bezeichnung versteht, kann man nur spekulieren, da der NDR sich nicht darüber auslässt, wer damit gemeint sein soll. Für mich klingt das so, als ob der NDR davon ausgeht, dass ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung, auch mit der deutschen Staatsbürgerschaft ( sonst hätte man dies ja auch so gesagt ), der deutschen Sprache nicht mächtig ist und folglich für diesen Sender nicht von Belang ist. Die "Demokratieabgabe" dagegen kassiert man trotzdem gern von ihnen.


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Für mich ist diese Erbsenzählerei leider wichtig, um meine Argumentationskette aufrechterhalten, dass laut eigenem Geschäftsbericht der GEZ, die Anzahl der rundfunklosen Haushalte, die 10% überschreitet und damit gemäß der Rechtsprechung, eine Typisierung und Heranziehung der rundfunklosen Haushalte nicht mehr rechtmäßig ist.

So weit ich es sehe, hat sich aber an den Bezugsgrößen - 40 Millionen Haushalte und höchstens 33 Millionen davon mit einem Fernsehgerät nichts geändert. Von daher bin ich weiterhin optimistisch.

Vergisst Du bei Deiner Argumentation nicht die neuartigen Rundfunkgeräte (internetfähiger Computer, Smartphone mit Internetzugang) und das Autoradio?
Hier wäre zu recherchieren wie viel Prozent noch übrig bleiben die keins dieser Geräte vorhalten. Oder habe ich einen Denkfehler?


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Vergisst Du bei Deiner Argumentation nicht die neuartigen Rundfunkgeräte (internetfähiger Computer, Smartphone mit Internetzugang) und das Autoradio?
Hier wäre zu recherchieren wie viel Prozent noch übrig bleiben die keins dieser Geräte vorhalten. Oder habe ich einen Denkfehler?

Also nach dem von mir zitierten GEZ-Geschäftsbericht von 2012, waren in dem  Jahr lediglich 507.472 sogenannter neuartiger Rundfunkgeräte dort registriert. Bei 40 Millionen Haushalten in Deutschland kämen wir da eher nur auf 10 % der Haushalte, welche überhaupt eines dieser Geräte haben. Ausserdem fiel für diese Geräte, genau wie bei den Radiogeräten bis 2012 nur die reduzierte Rundfunkgebühr von, ich glaube 5,76 € / Monat an. Die von den Rundfunkanstalten angeführte Statistik mit der sie die Typisierung rechtfertigten, sprach aus diesem Grund auch explizit von Fernsehgeräten.

Natürlich kann man sich ( und wird sich auch ) darüber streiten, ob diese Zahlen zu niedrig sind. Auch wenn man in seinem eigenen Umfeld nur Leute mit Smartphone und Computer kennt, sollte man nicht vergessen, dass vor allem Ältere und davon gibt es in Deutschland sehr viele, keine Computer benutzen und wenn, nur ein normales Handy ( welches ja immer befreit war )besitzen. Diese sind technisch schon mit einem normalen Telefon überfordert und können häufig  wegen ihrer schlechten Augen auch kaum etwas auf einem Smartphone erkennen.


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Also der sonst immer so auf politische Korrektheit bedachte NDR benutzt in seinen eigenen Statistiken zu seinen angeblichen Marktanteilen die Bezeichnung "deutschsprachige Bevölkerung ab 10 Jahre".
Wieso werden eigentlich nachweislich nicht geschäftsfähige Personen mit in die Statistik eingebunden ?

Dürfte die Statistik, wenn überhaupt, nicht nur alle Personen erfassen, die zur Zahlung verpflichtet sind ?

So kann ich meine Statisktik auch passend bekommen.....


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