tippt PersonX auf eine 1/3 - Gebühr pro Projektgesellschaft.
Denn jede Projektgesellschaft muß als juristische Person eine Adresse haben, wo bsp. die Aktenordner für die Buchhaltung stehen. Das wäre dann auch die Betriebsstätte = jedes Unternehmen hat mindestens eine Betriebsstätte.
Klar ist, dass eine Projektgesellschaft ein eigenes Unternehmen (Betriebsstätte) darstellt. Man könnte auch erst denken, dass es so ist, wie "mini" meint, allerdings heißt es in §5 (5) Rundfunkbeitragsstaatsvertrag:
Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten
1. die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind,
2. in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist oder
3. die sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befinden, für die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.Laut Aussage von yaqwsx:
In diesen GmbHs ist kein Mitarbeiter, kein Auto usw.
Zudem heißt es in §6 (1) Rundfunkbeitragsstaatsvertrag:
Dabei gelten mehrere Raumeinheiten auf einem Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken, die demselben Inhaber zuzurechnen sind, als eine Betriebsstätte.Könnte man so interpretieren, das Person A neben seiner Unternehmung, mehrere Unternehmungen in den gleichen Räumen gründet, also ein und derselbe Inhaber ist und so alle Unternehmungen zusammen, eine Betriebsstätte darstellen. Wenn Person A für eine Betriebsstätte in den Räumlichkeiten schon zahlt, müsste der Rest damit abgegolten sein.