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Autor Thema: Gebührenpflicht auch bei Projektgesellschaften?  (Gelesen 3136 mal)

y
  • Beiträge: 1
Hallo,

wie verhält es sich bei Projektgesellschaften mit der Gebührenpflicht. D.h. Unternehmen A zahlt bereits Gebühren. Für jedes größere Projekt wird eine Projektgesellschaft gegründet. D.h. das Unternehmen A hat nachher mehrere Projektgesellschaften. In diesen GmbHs ist kein Mitarbeiter, kein Auto usw. Letztlich handelt es sich hier nur um die eigentliche Unternehmung A. Muss diese Projektgesellschaft auch zahlen oder kann man hier über ein Schreiben die Zahlung der Gebühren verhindern? Wenn ja wie müsste dies begründet werden?

Vielen Dank
yaqwsx


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. April 2015, 00:42 von Bürger«

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  • Beiträge: 11.411
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Sehr speziell...
...und vermutlich zu speziell für ein Forum, dass sich fast ausschließlich "privaten" Fällen widmet.

Vorschlag:
Einfach mal eine direkte Nachfrage an
- das Justiziariat der jeweiligen Landesrundfunkanstalt sowie an
- den "Gesetzgeber" (d.h. dann wohl die Staatskanzlei bzw. ggf. auch den Landtag)
und Erkenntnis dann hier posten.

Gleich fragen, wo genau dies verbindlich geregelt ist.

Um nicht ewig zu warten, sollte die rechtlich verbindliche Rückmeldung z.B. innerhalb 10-14 Tagen erbeten werden.
Nach Ablauf dieser Zeit umgehend nachfragen und auf Antwort drängen.
Die sollen mal ordentlich was tun für ihr Geld... ;)

Um in diesem Zusammenhang nicht etwa verzichtbare persönliche Daten mitzuteilen, könnte die Anfrage ggf. auch mit c/o Adressen oder über Bekannte/ Verwandte/ Kollegen etc. gestellt werden...


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m
  • Beiträge: 83
wie verhält es sich bei Projektgesellschaften mit der Gebührenpflicht. D.h. Unternehmen A zahlt bereits Gebühren. Für jedes größere Projekt wird eine Projektgesellschaft gegründet. D.h. das Unternehmen A hat nachher mehrere Projektgesellschaften. In diesen GmbHs ist kein Mitarbeiter, kein Auto usw. Letztlich handelt es sich hier nur um die eigentliche Unternehmung A. Muss diese Projektgesellschaft auch zahlen oder kann man hier über ein Schreiben die Zahlung der Gebühren verhindern? Wenn ja wie müsste dies begründet werden?

Vom Gesetzestext her

Zitat
§ 5 Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich

(1) Im nicht privaten Bereich ist für jede Betriebsstätte von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag nach Maßgabe der folgenden Staffelung zu entrichten. Die Höhe des zu leistenden Rundfunkbeitrags bemisst sich nach der Zahl der neben dem Inhaber Beschäftigten und beträgt für eine Betriebsstätte

1. mit keinem oder bis acht Beschäftigten ein Drittel des Rundfunkbeitrags

tippt PersonX auf eine 1/3 - Gebühr pro Projektgesellschaft.

Denn jede Projektgesellschaft muß als juristische Person eine Adresse haben, wo bsp. die Aktenordner für die Buchhaltung stehen. Das wäre dann auch die Betriebsstätte = jedes Unternehmen hat mindestens eine Betriebsstätte.

PersonX würde da aber nicht unbedingt "schlafende Hunde" wecken. Allerdings liegt nahe, daß über die Gewerbeanmeldung bzw. den Handelsregistereintrag sich der BS von selbst meldet.


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I
  • Beiträge: 434
tippt PersonX auf eine 1/3 - Gebühr pro Projektgesellschaft.

Denn jede Projektgesellschaft muß als juristische Person eine Adresse haben, wo bsp. die Aktenordner für die Buchhaltung stehen. Das wäre dann auch die Betriebsstätte = jedes Unternehmen hat mindestens eine Betriebsstätte.

Klar ist, dass eine Projektgesellschaft ein eigenes Unternehmen (Betriebsstätte) darstellt. Man könnte auch erst denken, dass es so ist, wie "mini" meint, allerdings heißt es in §5 (5) Rundfunkbeitragsstaatsvertrag:

Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten
1. die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind,
2. in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist oder
3. die sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befinden, für die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.


Laut Aussage von yaqwsx:

In diesen GmbHs ist kein Mitarbeiter, kein Auto usw.

Zudem heißt es in §6 (1) Rundfunkbeitragsstaatsvertrag:

Dabei gelten mehrere Raumeinheiten auf einem Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken, die demselben Inhaber zuzurechnen sind, als eine Betriebsstätte.

Könnte man so interpretieren, das Person A neben seiner Unternehmung, mehrere Unternehmungen in den gleichen Räumen gründet, also ein und derselbe Inhaber ist und so alle Unternehmungen zusammen, eine Betriebsstätte darstellen. Wenn Person A für eine Betriebsstätte in den Räumlichkeiten schon zahlt, müsste der Rest damit abgegolten sein.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Mai 2015, 17:33 von Bürger«

m
  • Beiträge: 83
Klar ist, dass eine Projektgesellschaft ein eigenes Unternehmen (Betriebsstätte) darstellt. Man könnte auch erst denken, dass es so ist, wie "mini" meint, allerdings heißt es in §5 (5) Rundfunkbeitragsstaatsvertrag:

Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten
1. die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind,
2. in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist oder
3. die sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befinden, für die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.


Laut Aussage von yaqwsx:

In diesen GmbHs ist kein Mitarbeiter, kein Auto usw.

Zudem heißt es in §6 (1) Rundfunkbeitragsstaatsvertrag:

Dabei gelten mehrere Raumeinheiten auf einem Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken, die demselben Inhaber zuzurechnen sind, als eine Betriebsstätte.

Könnte man so interpretieren, das Person A neben seiner Unternehmung, mehrere Unternehmungen in den gleichen Räumen gründet, also ein und derselbe Inhaber ist und so alle Unternehmungen zusammen, eine Betriebsstätte darstellen. Wenn Person A für eine Betriebsstätte in den Räumlichkeiten schon zahlt, müsste der Rest damit abgegolten sein.

Danke für die ergänzenden Hinweise. Da schließt sich PersonX den Hinweisen an - und geht nicht von einer Beitragspflicht aus. Wobei das mit dem "Inhaber" heikel sein könnte. Wer sind die "Inhaber" der Projektgesellschaften? Die Inhaber Von Unternehmen A? Oder das Unternehmen A als juristische Person?

Allerdings würde PersonX da wirklich nicht nachfragen. Sonst werden zu wenige Daten mitgeschickt - und es folgt erst einmal eine Zahlungsaufforderung.


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