"BS sieht das Anliegen als geklärt an" bedeutet nicht, dass es geklärt ist und erst recht nicht, dass dem Widerspruch abgeholfen wurde. BS oder die LRA ist im Zugzwang, ohne Rechtsbehelfsbelehrung ist es kein Verwaltungsakt sondern ein verzweifelter Versuch, die Rechtslage zu vertuschen. Um weitere Klagen zu vermeiden, wird diese "Klärung" einer Gehirnwäsche gleich an die Bürger im ganzen Land verschickt. Dennoch hat der Bürger alles richtig gemacht, er hat entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung des Festsetzungsbescheids Widerspruch eingelegt und hoffentlich Aussetzung des Vollzugs nach §80(5)Vwgo beantragt. Man kann entspannt abwarten und muss nicht reagieren. Wenn BS Geld will, müssen die einen Widerspruchsbescheid erlassen. Nur damit kann man seine Rechte wahrnehmen. Das kann man aber erst wissen, wenn man die darin enthaltene Rechtsbehelfsbelehrung lesen kann. Deshalb wird bis dahin kein weiterer Verwaltungsakt möglich sein. Sollte dennoch eine Zwangsvollstreckung drohen, kann diese mit Hilfe der Erkenntnisse aus dem Forum hier abgewendet werden.