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Erbitte Erläuterungen zum Muster-Widerspruch von User Roggi

Begonnen von Vogelfrei, 21. April 2015, 16:51

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Carina

Dieses Schreiben habe ich auch bekommen und weiß nicht genau, ob man darauf eingehen sollte. Mein Widerspruch ging an die LRA, die Antwort kommt vom BS. Der Satz "Wir sehen mit diesen Erläuterungen Ihr Anliegen als geklärt an." ist stark. Der BS klärt also meinen Widerspruch an die LRA...? Für mich sieht das so aus, als würde der BS sich hier in Dinge einmischen, die ihn nichts angehen.

Ich habe dem BS bisher nicht geantwortet, da ich mit der LRA kommuniziere und auch von der Stelle eine Antwort (Widerspruchsbescheid) erwarte.
Sollten hier jedoch triftige Gründe für die o.g. Antwort an den BS genannt werden, dann werde ich das Porto auch investieren.


"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

Roggi

"BS sieht das Anliegen als geklärt an" bedeutet nicht, dass es geklärt ist und erst recht nicht, dass dem Widerspruch abgeholfen wurde. BS oder die LRA ist im Zugzwang, ohne Rechtsbehelfsbelehrung ist es kein Verwaltungsakt sondern ein verzweifelter Versuch, die Rechtslage zu vertuschen. Um weitere Klagen zu vermeiden, wird diese "Klärung" einer Gehirnwäsche gleich an die Bürger im ganzen Land verschickt. Dennoch hat der Bürger alles richtig gemacht, er hat entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung des Festsetzungsbescheids Widerspruch eingelegt und hoffentlich Aussetzung des Vollzugs nach §80(5)Vwgo beantragt. Man kann entspannt abwarten und muss nicht reagieren. Wenn BS Geld will, müssen die einen Widerspruchsbescheid erlassen. Nur damit kann man seine Rechte wahrnehmen. Das kann man aber erst wissen, wenn man die darin enthaltene Rechtsbehelfsbelehrung lesen kann. Deshalb wird bis dahin kein weiterer Verwaltungsakt möglich sein. Sollte dennoch eine Zwangsvollstreckung drohen, kann diese mit Hilfe der Erkenntnisse aus dem Forum hier abgewendet werden.

Housebrot

Zitat von: Roggi am 10. Juli 2015, 11:09
Wenn BS Geld will, müssen die einen Widerspruchsbescheid erlassen.
Was hat der Beitragsservice mit einem Widerspruchsbescheid zu tun ? NICHTS

Der Bescheid sowie der anschließende Widerspruchsbescheid hat nur durch die AÖR zu erfolgen. Alles andere hat nur informativen Charakter, und ist als Kamin-
material zu sehen.

Der BS hat keinerlei Befugnisse. Ich bestreite sogar, dass er übrhaupt die Befugniss hat, fremde Gelder einziehen zu dürfen.

Carina

#18
Zitat von: Roggi am 10. Juli 2015, 11:09Dennoch hat der Bürger alles richtig gemacht, er hat entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung des Festsetzungsbescheids Widerspruch eingelegt und hoffentlich Aussetzung des Vollzugs nach §80(5)Vwgo beantragt.
............
Sollte dennoch eine Zwangsvollstreckung drohen, kann diese mit Hilfe der Erkenntnisse aus dem Forum hier abgewendet werden.

Danke für die klärenden Worte, Roggi!

Zum Thema Antrag auf Aussetzung des Vollzugs erklärt der BS:

Zitat"Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist nicht möglich.
Einen Verzicht auf die Erhebung von Rundfunkbeiträgen und ihre Betreibung lehnen wir ab. Ein etwaiges Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hat keinen Einfluß auf die Verpflichtung zur Zahlung der Rundfunkbeiträge."
"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

Roggi

@Adonis: es ist für uns ohne rechtliche Vorkenntnisse nicht möglich, solche fehlenden Befugnisse zu beweisen. Selbst wenn es denn so sein sollte, bleibt der Zwangsbeitrag zu zahlen.

Bürger

Zitat von: Carina am 10. Juli 2015, 12:25
Zum Thema Antrag auf Aussetzung des Vollzugs erklärt der BS:
Zitat"Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist nicht möglich.
Einen Verzicht auf die Erhebung von Rundfunkbeiträgen und ihre Betreibung lehnen wir ab. Ein etwaiges Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hat keinen Einfluß auf die Verpflichtung zur Zahlung der Rundfunkbeiträge."

Merke: Ein vorher an die "Behörde" gerichteter Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" scheint durchaus von Bedeutung zu sein, sofern im Nachgang ein an das jeweilige Gericht adressierter Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" (Antrag auf Eilrechtsschutz o.ä.) erforderlich werden könnte.

allgemeine Informationen zur "Aussetzung der Vollziehung"
http://www.jm.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht/Die_Aussetzung_der_Vollziehung/index.php

PS: Der *nachweisbare* Versand von Unterlagen an ARD-ZDF-GEZ sollte selbstverständlich sein...

Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421
Zitat von: Bürger am 30. August 2014, 09:46
Es gibt bei Anträgen auf "Aussetzung der Vollziehung" ohnehin keine erkennbare Systematik.
Sie werden von den Landesrundfunkanstalten entweder
- bewilligt
- abgelehnt oder
- gar nicht entschieden ;)

Anträge auf "Aussetzung der Vollziehung" sind schon in
mehreren Fällen von den Landesrundfunkanstalten bewilligt worden
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9329.msg67049.html#msg67049

Eine Formulierung à la Höcker wie z.B.
http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#Widerspruch
ZitatAntrag auf Aussetzung der Vollstreckung
Hiermit beantrage ich die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO, bzw. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches.
Grund: Ich kann mir die Zahlung des Beitrages nicht leisten!
scheint entsprechend Erfolg gehabt zu haben
vgl. Seite 4 unter http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.msg67046.html#msg67046
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Vogelfrei

Hallo zusammen,
ich war die Tage leider sehr beschäftigt. Deswegen komme ich erste jetzt dazu nachzulesen was ihr geschrieben habt. Ehrlich gesagt bin ich aus euren Beiträgen nicht so recht schlau geworden. Soweit ich das verstanden habe ist das erhaltene Schreiben schlichtweg ein Wisch, der Person VF vorgaukeln soll, dass angeblich irgendwas rechtens wäre. Person VF könnte zwar antworten, aber ist in diesem Fall eigentlich nicht nötig. Es dürfte erst wieder eine Reaktion von Nöten sein, wenn tatsächlich ein Widerspruchsbescheid von der Landesrundfunkanstalt eintrifft. Habe ich das richtig verstanden?

nieGEZahlt.82

Ein Schreiben vom BS ohne Rechtsbehelfsbelehrung ist nur "Info"

Also weiter auf Widerspruchsbescheid warten, allerdings zögern die den gerne hinaus, stattdessen lassen die ihre Bluthunde (Gerichtsvollzieher, Stadtkasse, Finanzamt etc.) los.
Denn die wissen, sobald ein Widerspruchsbescheid kommt wird Klage erhoben und die Vollstreckung ausgesetzt.

Und um das zu verhindern wollen die vorher mit ALLEN Mitteln (versuchen) das Geld einzutreiben.

Roggi


Vogelfrei

Hallo Roggi,
sehr schön! Es ist einfach ein sehr komplexes Thema. Dieses Forum bietet zwar viel Hilfe und jeder ist hilfsbereit - danke dafür -, nur um ehrlich zu sein (und das ist jetzt nicht böse gemeint), die Informationen sind schwer überblickbar. Man muss sich durch zig Querverweise durchklicken und ist tatsächlich am ende teilweise weniger schlau als vorher. Und deswegen tue zumindest ich mich schwer damit, aus den vielen Tipps und Lösungsansätzen am Ende die für mich richtigen Schlüsse zu ziehen. Daher frage ich dann auch lieber einmal zur Absicherung nach.