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Autor Thema: Wie lange noch bis es ernst wird? - Umzug?  (Gelesen 2302 mal)

G
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Wie lange noch bis es ernst wird? - Umzug?
Autor: 17. April 2015, 21:35
Person A wurde im letzten Jahr, Dezember zwangsangemeldet nachdem er die Bescheide ignoriert hat.
Gebühren wurden seit Oktober gefordert, da Student und im Studentenwohnheim alleiene wohnend.

Person A hat seitdem alle weiteren Briefe ignoriert und nun hat er nach etwa 1 Monat wieder einen Brief erhalten.

Zahlungserinnerung als Betreff, und die Bitte innerhalb von 2 Wochen zu bezahlen um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Sie schreiben auch, dass Sie künftig keine Zahlungsauffoderung mehr verschicken, sondern die Gebühren samt Säumniszuschlag festsetzen.

Was passiert nun als Nächstes für Person A, da die 2 Wochen Frist schon abgelaufen ist?

Wie lange dauert es bis, wenn Person A demnächst umzieht in ein anderen Bundesland bis Sie Person A wieder dingfest machen?


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Zitat
Wie lange dauert es bis, wenn Person A demnächst umzieht in ein anderen Bundesland bis Sie Person A wieder dingfest machen?

Beispielsweise bei Einleitung eines Nachsendeantrages bei der Post. Sobald ein einziger Gebührenbescheid (in welcher Form auch immer) an die neue Adresse nachgesendet wurde, haben sie auch die aktuelle Adresse der Person A. Selbst wenn Person A bei Einrichtung des Nachsendeauftrages angibt, dass die Post die neue Adresse nicht nachreichen darf, bekommen bestimmte Instanzen dennoch in jedem Fall die neue Adresse durch die Post mitgeteilt, darunter gehöret auch der ÖRR. So auch bei Person B C und D, nach dessen Umzug kam der erste Brief mit Nachsendeaufkleber, alle folgenden dann aber direkt an die neue Adresse.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. April 2015, 19:31 von Elektrizikekswerk«

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  • Beiträge: 11.592
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Person A wurde im letzten Jahr, Dezember zwangsangemeldet nachdem er die Bescheide ignoriert hat.
Nicht verwechseln!!!
Echte, offizielle Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEIDe werden erst nach Einrichtung eines Beitragskontos versendet.
Dem geht logischerweise die (in diesem Falle "Zwangs-")Anmeldung voraus.
Person A hat also sehr wahrscheinlich bisher keine "Bescheide" ignoriert, sondern lediglich Auffoderungs-/ Anmelde und Zahlungsaufforderungsschreiben.

Es hilft oft schon, einfach nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Dort geht auch die Antwort auf diese Frage hervor:
Person A hat seitdem alle weiteren Briefe ignoriert und nun hat er nach etwa 1 Monat wieder einen Brief erhalten.
Zahlungserinnerung als Betreff, und die Bitte innerhalb von 2 Wochen zu bezahlen um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Sie schreiben auch, dass Sie künftig keine Zahlungsauffoderung mehr verschicken, sondern die Gebühren samt Säumniszuschlag festsetzen.
Was passiert nun als Nächstes für Person A, da die 2 Wochen Frist schon abgelaufen ist?
Es dürfte dann gem. dem regulären Ablauf ein "FestsetzungsBESCHEID" ergehen, auf den Person A - sofern sie diesen (im Zweifel nachweislich) zugestellt bekommt - durchaus auch reagieren sollte, da ignorieren i.d.R. in Folge irgendwann zur Zwangsvollstreckung führen würde...

RECHTSWEG gegen den FestsetzungsBESCHEID, d.h. gegen die FORDERUNG dem GRUNDE nach:
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420

Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421

Aktuell ähnliche allgemeine Fragestellungen u.a. unter
Festsetzungsbescheid - ich blicke leider nicht durch >allg. Fragen zum Prozedere
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13904.msg93451.html#msg93451


Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

...und bei allgemeinen Fragen insbesondere ausgiebig die Suchfunktion des Forums nutzen, denn aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht sind Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter allgemeiner Fragen im Forum nicht vorgesehen. Danke für die Berücksichtigung... ;)


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