Hallo.
Das ist mein erster Beitrag hier und ich denke mit Sicherheit nicht der letzte.
Ich schreibe hier im Namen der Person A und seiner Verlobten V. Denn V, also die Verlobte hat es erwischt.
Der Firma X hat Person A zwangsangemeldet vor über einem Jahr, aber viel mehr ist da nicht passiert.
Das selbe ist seiner Verlobten passiert, die letztes Jahr aus Polen zu Person A gezogen ist. Beide stehen im Mietvertrag. Sprich beide haben unterschrieben. Auch sie, die Verlobte wurde von Firma X erfasst, zwangsangemeldet und danach kamen nur diese Infobriefe mit Mahnungen drin. Jetzt kam aber der Festsetzungsbescheid, und nun hat Person A gelesen, dass es zwei Optionen gibt.
1. Nichts tun bzw. weiterhin ignorieren, wodurch ziemlich schnell Probleme auftreten können
oder
2. Widerspruch erheben und so den Beitrag hinauszögern.
Warum schreiben Person A und V hier und warum machen sie das ganze überhaupt?
Nun, sie wissen, dass sich bisher niemand erfolgreich gegen Firma X wehren konnte und dass sie es auch nicht werden.
Allerdings möchten sie ein reines Gewissen haben um später nicht sagen zu müssen, sie hätten es nicht probiert.
Was Person A sich hierbei fragt ist, ob dieser Fall hier, ein spezieller ist, denn wie bereits oben geschrieben hat Firma X Person V(Verlobte) mit dem Schreiben angeschrieben.
Sie jedoch hat keine Arbeit, somit kein Einkommen und auch kein Bankkonto. Sie geht täglich ganztags zum deutschen Sprachkurs und ist Schülerin. Für die Kosten des Unterrichts kommt Person A auf. Beim Jobcenter waren die beiden bereits, jedoch kann man dort nichts für sie machen, da sie zwar eine gemeinsame Wohnung haben, die Verlobte aber als Touristin angesehen wird(o-Ton) und somit keine Zuschüsse oder Befreiungen bekommt, weil sie nichts eingezahlt hat. Irgendwie auch logisch, was die Zuschüsse angeht. Wenn die beiden aber heiraten würden, würde die Sache schon anders aussehen. Das ist aber ein anderes Thema.
Gibt es denn vielleicht eine Möglichkeit durch Behörden, es doch noch so zu regeln, dass die Verlobte befreit wird von Firma X? Also so, dass Firma X dann an Person A tritt und ihn die Forderungen stellt? Der Verlobten kann man sowieso nichts pfänden, da sie nichts hat hier.
Die Idee sieht wie folgt aus, bzw. hat Person A noch einige Fragen dazu.
Person A möchte Firma X ganz gerne mit dem Hinweis widersprechen, dass die Verlobte keine Einkünfte hat, kein Bankkonto besitzt und somit eine Pfändung aussichtslos wäre.
Person A sagt, dass im Widerspruch ruhig drinstehen kann, dass Firma X sich ruhig an ihn wenden kann.
Person A hat hier das Musterschreiben durchgelesen, und findet es gut.
Widerspruch 2014http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.htmlAllerdings wüsste er gerne, ob dieses Schreiben bezüglich seiner Verlobten reicht und er erst mal nichts weiter machen muss, außer dieses Schreiben per Einschreiben mit Rückschein abschicken soll.
Das war es auch dann erst mal.
Person A hat hier und auf Facebook gelesen, dass viele Menschen gestern genau so einen Festsetzungsbescheid bekommen haben. Datiert vom 01.04, aber angekommen erst am 14.04.
das ist auch merkwürdig.
Er mag es auch nicht, bzw. kommt damit überhaupt nicht zurecht, dass er gezwungenermaßen irgendwelche Beiträge, bei einem nicht abgeschlossenen Vertrag, zahlen soll. Das leuchtet ihm irgendwie nicht ein. Würde das ganze über die Steuer laufen, wäre das seiner Meinung nach eine ganz andere Sache. Aber so...Gezwungen werden um freiwillig zu zahlen geht gar nicht.
So, nochmal...
Er bedankt mich im Voraus und hofft auf viele nützliche Tipps.
PS: Bitte nicht sowas,soll ich ausrichten, wie Deutschland ist nicht Souverän und somit gelten die Gesetze nicht und so weiter.
Das ganze soll schon rational zu erklären sein. Auch seiner Verlobten zuliebe.
Beste Grüße,
Kowalski