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Autor Thema: Festsetzungsbescheid ist da. Wie kann man person A und seiner Verlobten helfen?  (Gelesen 7278 mal)

K
  • Beiträge: 10

Hallo.
Das ist mein erster Beitrag hier und ich denke mit Sicherheit nicht der letzte.
Ich schreibe hier im Namen der Person A und seiner Verlobten V. Denn V, also die Verlobte hat es erwischt.

Der Firma X hat Person A zwangsangemeldet vor über einem Jahr, aber viel mehr ist da nicht passiert.
Das selbe ist seiner Verlobten passiert, die letztes Jahr aus Polen zu Person A gezogen ist. Beide stehen im Mietvertrag. Sprich beide haben unterschrieben. Auch sie, die Verlobte wurde von Firma X erfasst, zwangsangemeldet und danach kamen nur diese Infobriefe mit Mahnungen drin. Jetzt kam aber der Festsetzungsbescheid, und nun hat Person A gelesen, dass es zwei Optionen gibt.

1. Nichts tun bzw. weiterhin ignorieren, wodurch ziemlich schnell Probleme auftreten können
oder
2. Widerspruch erheben und so den Beitrag hinauszögern.

Warum schreiben Person A und V hier und warum machen sie das ganze überhaupt?
Nun, sie wissen, dass sich bisher niemand erfolgreich gegen Firma X wehren konnte und dass sie es auch nicht werden.
Allerdings möchten sie ein reines Gewissen haben um später nicht sagen zu müssen, sie hätten es nicht probiert.

Was Person A sich hierbei fragt ist, ob dieser Fall hier, ein spezieller ist, denn wie bereits oben geschrieben hat Firma X Person V(Verlobte) mit dem Schreiben angeschrieben.
Sie jedoch hat keine Arbeit, somit kein Einkommen und auch kein Bankkonto. Sie geht täglich ganztags zum deutschen Sprachkurs und ist Schülerin. Für die Kosten des Unterrichts kommt Person A auf. Beim Jobcenter waren die beiden bereits, jedoch kann man dort nichts für sie machen, da sie zwar eine gemeinsame Wohnung haben, die Verlobte aber als Touristin angesehen wird(o-Ton) und somit keine Zuschüsse oder Befreiungen bekommt, weil sie nichts eingezahlt hat. Irgendwie auch logisch, was die Zuschüsse angeht. Wenn die beiden aber heiraten würden, würde die Sache schon anders aussehen. Das ist aber ein anderes Thema.
Gibt es denn vielleicht eine Möglichkeit durch Behörden, es doch noch so zu regeln, dass die Verlobte befreit wird von Firma X? Also so, dass Firma X dann an Person A tritt und ihn die Forderungen stellt? Der Verlobten kann man sowieso nichts pfänden, da sie nichts hat hier.

Die Idee sieht wie folgt aus, bzw. hat Person A noch einige Fragen dazu.

Person A möchte Firma X ganz gerne mit dem Hinweis widersprechen, dass die Verlobte keine Einkünfte hat, kein Bankkonto besitzt und somit eine Pfändung aussichtslos wäre.
Person A sagt, dass im Widerspruch ruhig drinstehen kann, dass Firma X sich ruhig an ihn wenden kann.

Person A hat hier das Musterschreiben durchgelesen, und findet es gut.
Widerspruch 2014
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html
Allerdings wüsste er gerne, ob dieses Schreiben bezüglich seiner Verlobten reicht und er erst mal nichts weiter  machen muss, außer dieses Schreiben per Einschreiben mit Rückschein abschicken soll.

Das war es auch dann erst mal.
Person A hat hier und auf Facebook gelesen, dass viele Menschen gestern genau so einen Festsetzungsbescheid bekommen haben. Datiert vom 01.04, aber angekommen erst am 14.04.
das ist auch merkwürdig.
Er mag es auch nicht, bzw. kommt damit überhaupt nicht zurecht, dass er gezwungenermaßen irgendwelche Beiträge, bei einem nicht abgeschlossenen Vertrag, zahlen soll. Das leuchtet ihm irgendwie nicht ein. Würde das ganze über die Steuer laufen, wäre das seiner Meinung nach eine ganz andere Sache. Aber so...Gezwungen werden um freiwillig zu zahlen geht gar nicht.

So, nochmal...
Er bedankt mich im Voraus und hofft auf viele nützliche Tipps.

PS: Bitte nicht sowas,soll ich ausrichten, wie Deutschland ist nicht Souverän und somit gelten die Gesetze nicht und so weiter.
Das ganze soll schon rational zu erklären sein. Auch seiner Verlobten zuliebe.

Beste Grüße,
Kowalski


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. April 2015, 18:15 von seppl«

K
  • Beiträge: 10
Hallo,
heute war Person A beim Jobcenter um einen Antrag auf Freistellung für seine Verlobte zu bekommen.
Leider bezieht sie kein Hartz 4, deswegen kann man sie nicht freistellen. Es soll über Person A laufen, so dass er zahlen soll.
Da er bisher jedoch nicht gezahlt hat und es auch nicht vor hat, soll das ganze über einen Anwalt laufen lassen.

Person A fragt sich mit seiner Verlobten, was sie nach wie vor machen sollen jetzt.
Er denkt, dass er den Widerspruch am 25-26.04 abschicken wird, jedoch weiss er nicht was er schreiben soll.
Er hat diesen Widerspruch hier gefunden:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11194.msg76195.html#msg76195
und fragt sich ob er das so hinschicken kann und er noch hinzufügen soll, dass Firma X an ihn rantreten soll und die Verlobte in Ruhe lassen soll.

Er lässt euch alle Grüßen.

Kowalski


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Gast

Hallo,

da Person A mit Person V nicht verlobt ist, besteht somit eine WG.
In dieser WG gilt die Abgabenordnung und somit picken die sich eh einen raus, der her halten muss.
Wenn Person A sich dazu anbietet, wird es wohl kein Thema sein, dass Person V nichts mehr hört...


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  • Beiträge: 10
Ich soll ausrichten, dass Person A sich bedankt.
Jedoch ist Person A mit Person V Verlobt.
Gibt es da irgendwelche unterschiede?

Kowalski


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Eine Verlobung wird nirgendwo protokolliert und eine WG wird nirgendwo eingetragen.
WG bleibt WG!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Zumal beide Personen als Mietparteien eingetragen sind, kann wohl eher von einer WG, als von einer Partnerschaft ausgegangen werden! ;D


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Person A dankt.
Dann wird Person a morgen den Wiederufschreiben für seine Verlobte anpassen mit der Ergänzung Person V soll in Ruhe gelassen werden, da sie kein Einkommen hat.

Beste Grüße,
Kowalski


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Hallo.
Ich habe gerade eben mit Person a und seiner Verlobten gesprochen.
Folgendes hat er heute geschrieben und fragt, ob so ein Widerspruch in Ordnung sei, oder ob er mehr schreiben muss.
Ich hänge sein Schreiben mal an.
Wenn es OK ist, wird es natürlich noch mit Datum und richtigen Namen ergänzt.

Beste Grüße,
Kowalski


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Gast

Hallo,

viel zu viel geschrieben! ;D

Begründung:
Für die Wohnung gibt es bereits eine Betrugsnummer xxxxxxxxx!
Ich fordere hiermit die Löschung meiner Daten in Ihrem Haus!


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polnisch, da könnte testweise folgendes probiert werden,
die Frage ist halt, ob diese dann tatsächlich eine Übersetzung anfordern und dafür eine angemessenen Frist setzen.

Widerspruch in Englisch oder Spanisch oder ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10378.msg71005.html#msg71005

Hier der Hintergrund dazu, das fett markierte ist sehr wichtig.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9767.msg67364.html#msg67364
Zitat
Zitat § 23 VwVfG
(1) Die Amtssprache ist deutsch.
(2) Werden bei einer Behörde in einer fremden Sprache Anträge gestellt oder Eingaben, Belege, Urkunden oder sonstige Dokumente vorgelegt, soll die Behörde unverzüglich die Vorlage einer Übersetzung verlangen. In begründeten Fällen kann die Vorlage einer beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer angefertigten Übersetzung verlangt werden. Wird die verlangte Übersetzung nicht unverzüglich vorgelegt, so kann die Behörde auf Kosten des Beteiligten selbst eine Übersetzung beschaffen. Hat die Behörde Dolmetscher oder Übersetzer herangezogen, erhalten diese in entsprechender Anwendung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes eine Vergütung.
(3) Soll durch eine Anzeige, einen Antrag oder die Abgabe einer Willenserklärung eine Frist in Lauf gesetzt werden, innerhalb deren die Behörde in einer bestimmten Weise tätig werden muss, und gehen diese in einer fremden Sprache ein, so beginnt der Lauf der Frist erst mit dem Zeitpunkt, in dem der Behörde eine Übersetzung vorliegt.
(4) Soll durch eine Anzeige, einen Antrag oder eine Willenserklärung, die in fremder Sprache eingehen, zugunsten eines Beteiligten eine Frist gegenüber der Behörde gewahrt, ein öffentlich-rechtlicher Anspruch geltend gemacht oder eine Leistung begehrt werden, so gelten die Anzeige, der Antrag oder die Willenserklärung als zum Zeitpunkt des Eingangs bei der Behörde abgegeben, wenn auf Verlangen der Behörde innerhalb einer von dieser zu setzenden angemessenen Frist eine Übersetzung vorgelegt wird. Andernfalls ist der Zeitpunkt des Eingangs der Übersetzung maßgebend, soweit sich nicht aus zwischenstaatlichen Vereinbarungen etwas anderes ergibt. Auf diese Rechtsfolge ist bei der Fristsetzung hinzuweisen.


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OK. Wenn das reichen sollte ist es gut.
Nur leider ist es so, dass Person A dummerweise keine Betrugsnummer hat, weil er nicht mehr im Besitz des Schreibens ist.
Er wird aber nochmal nachschauen.
Könnte es auch so gehen?

Begründung:
Für die Wohnung gibt es bereits eine Betrugsnummer, die aber nicht mehr bekannt ist!
Vor und Nachname von Person A
Ich fordere hiermit die Löschung meiner Daten in Ihrem Haus!


Beste Grüße

EDIT:
@MisterX
Das bedeutet Person V könnte das Schreiben exakt auf polnisch schreiben und so einfach hinschicken?




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P
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Betrugsnummer sollte vielleicht besser so nicht geschrieben werden, richtiger weise könnte eine Wohnungsnummer angeben werden -> der Zahler sollte halt klar erkennbar sein. Sonst kommt sicher als Antwort das eine Zuordnung nicht möglich wäre.


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Hallo
Vielen Dank für den Hinweis.
Ich habe soeben mit Person A gesprochen.
Betrugsnummer würde er natürlich nicht schreiben.
Allerdings steht im Mietvertrag keine Wohnunungsnummer sondern eine Kundennummer. Er denkt, diese nützt nichts, da beide, Person A + Verlobte, diese besitzen.
Könnte Person V also in dem auf polnisch geschriebenen Widerspruch den Vor und Nachnamen von Person A dazu schreiben?

Gruß,
Kowalski


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Das sollte auf jeden Fall gemacht werden.

Eine Wohnungsnummer könnte alles mögliche sein, sollte die Beitragsnummer nicht bekannt sein, kann so gesehen auch die Kombination Name, Vorname und Etage gehen ;-), solange klar wird, welche Wohnung und welcher Zahler gemeint ist. Im Zweifel muss diese Beitragsnummer nachgereicht werden. -Hier im Haus hat jede Wohnung so eine Nummer links 001, mitte 002, rechts 003, die nächste Etage 101,102,103 usw.-

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Beim Einreichen auf polinisch, sollte das polnische dort nicht verstanden werden, dann können Sie(BS/LRA) eine Übersetzung anfordern, sind dazu auch gehalten das zu tun, die Frist, welche dann eingeräumt wird ist für eine Person A zwingend zu beachten. -> Sonst könnte die Widerspruchsfrist verwirkt werden.

Falls es also auf polnisch gemacht wird, eine Emfehlung direkt per Fax senden  (vorher ausdrucken, oder gleich direkt diesen 3 Zeiler als Kurzform mit Hand schreiben),  wegen dem direktem Nachweis, also Kopie des geschriebenen im Sendebericht ... nicht, das ignoriert wird und später heißt Widerspruchs Frist nicht eingehalten.


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Hi,
die beiden bedanken sich sehr.
ich denke, so werden es die beiden machen.
Bis zum 1.05 haben sie also Zeit, denn der Feststellungsbescheid ist mit dem 01.04 datiert. 1 Monat Frist haben die ja.
Person V wird den Widerruf auf polnisch verfassen. Drin wird der Vor,-Zuname von Person A zu lesen sein, mit der Bitte sich an ihn zu richten. Zusätzlich wird nochmal  die Adresse von Person A mit Etage zu lesen sein, damit Firma X ihn einordnen kann, obwohl Person V im gleichen Haushalt lebt. Person A hat die Beitragsnummer nicht mehr. Wenn dann die Antwort kommt von Firma X, mit der Bitte um Übersetzung, dann lassen Person A mit Person V dieses Schreiben beim Vereidigten Übersetzer, einen kennen sie sehr gut, übersetzen. Das übersetzte Schreiben schicken sie dann per Fax fristgerecht an Firma X.
Ist soweit alles richtig?

Macht es eventuell Sinn, auf die Antwort von Firma X, je nach Fristzeit bei der Post den übersetzten Widerruf per Einschreiben per Rückschein zu schicken?
Also wenn noch genug Zeit vorhanden ist?

Und wenn die beiden das Schreiben fertig haben, kann man die hier ruhig reinstellen, ohne richtigen Namen?
Einmal auf deutsch und dann einmal auf polnisch.
Oder ist das Risiko zu groß, dass Mitarbeiter von Firma X hier mitlesen und das ganze irgendwie belastend gegen Person A und V gelten machen könnten?

Ich erreiche Person A und V heute leider nicht mehr, so dass ich denke, dass ich erst morgen wieder für sie schreiben kann.

Gruß,
Koslowski


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Betrugsnummer sollte vielleicht besser so nicht geschrieben werden,
Wieso nicht? ;D
Es ist der einzige passende Name für diese Nummer!! (#)


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