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Autor Thema: Mein aktiver Widerstand 2015  (Gelesen 36447 mal)

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Re: Mein aktiver Widerstand 2015
#45: 08. Januar 2016, 21:42
...von EDV-Anlage erstellt, die in Conti-Schicht arbeitet und keine Feiertage oder Wochenenden kennt...


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                                                Curt Goetz

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Re: Mein aktiver Widerstand 2015
#46: 28. August 2016, 07:44
So... Nachdem ich lange nicht mehr hier war, gibt es nun Neuigkeiten im Fall von Person A -> der Klagetermin steht (vorläufig) fest ;D
Verhandelt, der Begriff scheint irreführend, werden soll am 12.10.16 um 10:20 Uhr vor dem Verwaltungsgericht Hannover, Sitzungssaal 02.
Wer mag, der ist gerne eingeladen.


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Re: Mein aktiver Widerstand 2015
#47: 31. August 2016, 01:00
Ich versuche meine Erfahrung hier weiter zu geben.
Selbstverständlich bin ich auch gegen den "Rundfunkbeitrag", allerdings versuche ich die "Rechtsprechung" herauszufordern.

Es ist mein Bauchgefühl und das europäische Recht, was mich an deutsche Urteile zornig macht.

Der Lauf meiner "Geschichte":
http://www.shinobi.mynetcologne.de/

LG, Shinobi


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Re: Mein aktiver Widerstand 2015
#48: 31. August 2016, 16:01
Zitat aus der Gegenäußerung vom 27. Juni 2016.

[..]
Ich bin immer noch (widerwillig) bereit, einen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zu unterzeichnen,
wenn der Zusatz - Zahlung unter Vorbehalt - im Überweisungsträger anerkannt wird.
Denn sollten deutsche Gerichte die Urteile vom 18. März 2016 widerrufen oder vom EUGH
aufgehoben werden, werde ich die bis dahin gezahlten Beiträge zurückfordern.
[..]

Ist das Schreiben wirklich so versendet worden?
Du wärst bereit einen RBStV zu unterzeichnen? 
Bist Du Ministerpräsident eines Deutschen Bundeslandes?
Zahlung unter Vorbehalt ist nur möglich solange noch kein Verwaltungsakt (Festsetzungsbescheid) ergangen ist.


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Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

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  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Re: Mein aktiver Widerstand 2015
#49: 31. August 2016, 16:48
Der Lauf meiner "Geschichte":
http://www.shinobi.mynetcologne.de/

Fand dein Schreiben an die Ministerpräsidentin interessant. Ich habe auf ein solches Schreiben auch Antwort aus der Staatskanzlei bekommen. Sollten mehr Leute machen!
Auch kann man sämtliche Abgeordnete der Landtage per Mail kontaktieren.


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Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

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Re: Mein aktiver Widerstand 2015
#50: 01. September 2016, 13:26
@Shuzi
Zitat
Ist das Schreiben wirklich so versendet worden?
Du wärst bereit einen RBStV zu unterzeichnen? 
Bist Du Ministerpräsident eines Deutschen Bundeslandes?
Zahlung unter Vorbehalt ist nur möglich solange noch kein Verwaltungsakt (Festsetzungsbescheid) ergangen ist.

Die Dokumente auf meiner Seite sind bis auf Namen, Adressen und Kontonummern (Aktenzeichen) im Original gehalten.

In erster Linie möchte ich vom Verwaltungsgericht Köln meine Bedenken gegenüber der Vorgehensweise des „nicht rechtsfähigen Beitragsservice“ erklärt bekommen. Darunter fällt auch die „Zwangsanmeldung“. Eine Zwangshandlung obliegt rechtlich nur Behörden und deren Beamten.

Nein, ich bin kein Minister. Ich hätte längst den Rundfunkbeitrag auf die Tagesordnung gebracht und dies regelmäßig.

Am 05. Juni 2014 erging mein erstes Schreiben per Einschreiben mit dem Bezug auf Zahlung unter Rechtsvorbehalt. Zu diesem Zeitpunkt hat der Beitragsservice noch um eine Anmeldung gebeten.


Gruß Shinobi
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Re: Mein aktiver Widerstand 2015
#51: 02. September 2016, 15:53
In erster Linie möchte ich vom Verwaltungsgericht Köln meine Bedenken gegenüber der Vorgehensweise des „nicht rechtsfähigen Beitragsservice“ erklärt bekommen. Darunter fällt auch die „Zwangsanmeldung“. Eine Zwangshandlung obliegt rechtlich nur Behörden und deren Beamten.

Hallo Shinobi, bei der Direktanmeldung (Zwangsanmeldung) handelt es sich nach meinem Kenntnisstand um eine eigenmächtige Handlungsanweisung der Intendanten. Siehe hierzu:
Strafanzeige gegen Zwangsanmeldung (Direktanmeldung)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19819.msg129339.html

Ich habe noch einmal das Antwortschreiben vom 20. Juni 2016 aus der Staatskanzlei gelesen, das du erhalten hast. Es wäre interessant, wie die dort reagieren,
wenn du auf dieses Schreiben antworten würdest.

Es ist schon ziemlich unseriös, dass der Referatsleiter das Aktenzeichen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht nennt, in dem es um eine angebliche Gremienbesetzung im ZDF geht. Ich kenne nur das Urteil des Ersten Senats vom 25. März 2014 (AZ: 1 BvF 1/11 und 1 BvF 4/11), das genau das in Frage stellt, was im Schreiben der Staatskanzlei behauptet wird.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/03/fs20140325_1bvf000111.html

Es wäre auch nett, wenn du mal nachfragen könntest, ob der Bericht zur Arbeitsgruppe mit dem Thema „Auftrag und Strukturoptimierung der öffentlichen-rechlichen Rundfunkanstalten“ auch veröffentlicht wird. Es ist natürlich zu erwarten, dass diese Arbeitsgruppe feststellen wird, dass die Vielzahl der Programme erforderlich ist.
Derartige Dokumente kann man daher gut als Beweismittel für die fehlende Ferne zu den gerade regierenden Parteien verwenden. Unter „staatsferne“ wird eigentlich nur verstanden, dass in den Rundfunkräten nicht zu viele Beamte (Staatsdiener) sitzen sollen.
Nach meiner Ansicht verstößt der RBStV gegen Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG, weil es sich bei ihm um eine verdeckte Finanzierung der sich gerade im Amt befindlichen Parteien handelt. Dies muss natürlich bewiesen werde.

Die Darlegungen zum CDU-Freundeskreis und zum SPD-Freundeskreis im ZDF-Urteil aus dem Jahre 2014 belegen eigentlich schon jetzt meine Annahme.
In der abweichenden Urteilsbegründung des Richter Paulus ist sogar folgendes zu finden:

Zitat
„Man mag in der Relativierung einen neu gefundenen Realismus sehen. „(A)lle mittelbaren und subtilen Einflussnahmen des Staates“ durch einen Fernsehrat verhindern zu wollen, der derzeit fast zur Hälfte, und, nach den Maßgaben des Urteils, künftig immer noch zu einem Drittel mit staatlichen Vertreterinnen und Vertretern besetzt und - in aller Wahrscheinlichkeit - auch weiterhin faktisch von nach parteipolitischen Maßstäben zusammengesetzten Freundeskreisen außerhalb der formalen Struktur gesteuert sein wird, erschiene denn auch als ein zum Scheitern verurteiltes Unterfangen. In Wirklichkeit sind, wie nicht zuletzt die mündliche Verhandlung gezeigt hat, die Rundfunk- und Fernsehgremien ein Spielfeld von Medienpolitikern aus den Ländern, die - wie sollten sie auch anders - ihre medienpolitischen Konzepte in Fernseh- und Verwaltungsrat zu verwirklichen suchen. Damit erscheinen sie aber ungeeignet für die Aufsicht über die Gewährleistung der Rundfunkfreiheit und Meinungsvielfalt durch die Rundfunkanstalten.“

Das Urteil kommt überraschenderweise von demselben Senat, der wohl über die Verfassungsbeschwerden gegen die Urteile der Bundesverwaltung zu entscheiden haben wird. Persönlich glaube ich jedoch, dass die Verfahren dennoch zum Europäischen Gerichtshof gehen müssen.

http://internacional.elpais.com/internacional/2016/04/06/actualidad/1459954702_117009.html

http://www.abc.es/internacional/abci-television-publica-alemana-encarcela-ciudadana-no-pagar-canon-201604042050_noticia.html

http://disenoweb-jorge.blogspot.com/


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Re: Mein aktiver Widerstand 2015
#52: 04. September 2016, 16:10
@art18GG
Zitat
…..Es wäre interessant, wie die dort reagieren,
wenn du auf dieses Schreiben antworten würdest….

Mein Schreiben an die Staatskanzlei ist ein „offener Brief“, der dafür gedacht ist, eine große Diskussion über den RStV und seiner Finanzierung anzustoßen.
Zudem habe ich explizit auf die Veröffentlichung (Internet etc.) hingewiesen.

Es kann nur von Vorteil sein, wenn sich jeder daran beteiligt und seine Bedenken und Fragen persönlich vorbringt.
Umso mehr Schreiben bei dieser Arbeitsgruppe eingehen, desto höher könnte unser gemeinsamer Erfolg sein.
(Allein ist man schwach)



Gruß Shinobi
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Re: Mein aktiver Widerstand 2015
#53: 24. September 2016, 08:47
So... Kämpfen lohnt sich  :police:
Nach erneutem Schriftwechsel und Hinweis auf das beim BVerfG anhängige Verfahren wurde der Termin / die Ladung zum 12.10.16 aufgehoben und das Verfahren nach §173 VwGO i.V.m §251 S. 1 ZPO zweckmäßig ruhend gestellt. Wir werden sehen, wie es weitergeht.


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Re: Mein aktiver Widerstand 2015
#54: 24. September 2016, 09:02
Herzlichen Glückwunsch! Der Anfang ist gemacht. Hoffentlich folgen die anderen Gerichte.


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Re: Mein aktiver Widerstand 2015
#55: 24. September 2016, 16:46
So... Kämpfen lohnt sich  :police:
Nach erneutem Schriftwechsel und Hinweis auf das beim BVerfG anhängige Verfahren wurde der Termin / die Ladung zum 12.10.16 aufgehoben und das Verfahren nach §173 VwGO i.V.m §251 S. 1 ZPO zweckmäßig ruhend gestellt. Wir werden sehen, wie es weitergeht.

Hallo,

Du sprichst von der Ladung zum Termin am Verwaltungsgericht?
Ich frage, weil ich heute (nach 2,5 Jahren) meinen negative Widerspruchsbescheid bekommen habe mit dem Hinweis, das ich innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht einreichen kann. Nun frage ich mich wie ich damit umgehen soll, da ja alle bisherigen Verfahren für die Kläger negativ ausgingen und alles auf ein Urteil des BVerfG wartet. Macht es da sin eine Klageschrift aufzusetzen und ans VerwG zu schicken?

Gruß kraij


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Re: Mein aktiver Widerstand 2015
#56: 24. September 2016, 17:01
Hey, Glückwunsch auch von hier!

Kannst du mitteilen wie das VG und Az. des ruhendgestelltem Verfahrens lautet, ob das VG von sich aus oder auf Antrag entschied (hat die Rundfunkanstalt tatsächlich gemäß 251 ZPO dies beantragt?) und auf welche der mehreren anhängigen Verfahren am BVerfG sich das VG bei der Ruhendstellung bezog?

Auch das anonymisierte Einstellen dieser Entscheidung würde dem Forum helfen  8)

So... Kämpfen lohnt sich  :police:
Nach erneutem Schriftwechsel und Hinweis auf das beim BVerfG anhängige Verfahren wurde der Termin / die Ladung zum 12.10.16 aufgehoben und das Verfahren nach §173 VwGO i.V.m §251 S. 1 ZPO zweckmäßig ruhend gestellt. Wir werden sehen, wie es weitergeht.


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Re: Mein aktiver Widerstand 2015
#57: 24. September 2016, 18:40
Es geht um das VwG Hannover, das Aktenzeichen möchte ich, bis auf weiteres, erst einmal nicht öffentlich machen, hier habe ich taktische Gründe (anderes Verfahren) und bitte diesbezüglich um Verständnis.

In meiner Klagebegründung habe ich angeführt, dass höchstinstanzliche Entscheidungen ausstehen würden (war gepokert) und habe gem. §173 VwGO i.V.m. §251 ZPO die Ruhendstellung beantragt.
Als Antwort kam, dass die Gegenseite nichts von deartigen Verfahren wisse (war ja nicht anders zu erwarten), diese aber einer Aussetzung des Verfahrens nicht entgegentreten werde.

Meine Antwort darauf enthielt den Hinweis auf AZ 1 BvR 1675/16 (Verfassungsbeschwerde) und den erneuten Antrag auf Ruhendstellung. Wenige Tage später kam der gelbe Brief mit Beschluss des Einzelrichters das Verfahren zweckmäßig Ruhen zu lassen.

@ kraij: Klage einreichen lohnt sich immer, ist ein Nadelstich mehr. Die Kosten halten sich im Rahmen.


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Re: Mein aktiver Widerstand 2015
#58: 26. September 2016, 20:14
So... Kämpfen lohnt sich  :police:
Nach erneutem Schriftwechsel und Hinweis auf das beim BVerfG anhängige Verfahren wurde der Termin / die Ladung zum 12.10.16 aufgehoben und das Verfahren nach §173 VwGO i.V.m §251 S. 1 ZPO zweckmäßig ruhend gestellt. Wir werden sehen, wie es weitergeht.

Hallo,

Du sprichst von der Ladung zum Termin am Verwaltungsgericht?
Ich frage, weil ich heute (nach 2,5 Jahren) meinen negative Widerspruchsbescheid bekommen habe mit dem Hinweis, das ich innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht einreichen kann. Nun frage ich mich wie ich damit umgehen soll, da ja alle bisherigen Verfahren für die Kläger negativ ausgingen und alles auf ein Urteil des BVerfG wartet. Macht es da sin eine Klageschrift aufzusetzen und ans VerwG zu schicken?

Gruß kraij

Wenn die Frist zur Einreichung einer Klage verstrichen ist, wird der Widerspruchsbescheid rechtskräftig und dann wird eine Vollstreckung nicht lange auf sich warten lassen, welche unter den gegebenen Umständen kaum noch abzuwehren wäre. Eine Klage kann zur Fristwahrung auch ohne ausführliche Begründung eingereicht werden. Für die Nachreichung der Begründung wird dem Kläger vom VG eine mehrwöchige Frist eingeräumt. Bis es dann zur Verhandlung kommt kann noch einige Zeit ins Land gehen und wie hier ersichtlich kann unter den derzeitigen Umständen (4 anhängige Verfassungsbeschwerden) das Verfahren ruhendgestellt oder ausgesetzt werden, bis das BVerfG eine Entscheidung gefällt hat auf die wir hier alle gespannt sind.


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M
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Re: Mein aktiver Widerstand 2015
#59: 26. September 2016, 21:31
Wenn die Frist zur Einreichung einer Klage verstrichen ist, wird der Widerspruchsbescheid rechtskräftig ...

Das muss noch etwas präzisiert werden: entscheidend für den Fristablauf ist, ob der Widerspruchsbescheid zuvor zugestellt wurde. Ohne Zustellung ist eine Klage wahrscheinlich (ggfs. müssen Besonderheiten des eigenen Bundeslandes beachtet werden!) unbefristet möglich. Erfahrungsgemäß folgt dann nach ca. 2 Monaten ein weiteres Schreiben, in dem die LRA behaupten wird, dass der Widerspruchsbescheid nun (nach vermeintlichem Ablauf der Klagefrist) rechtskräftig sei und bei Nichtzahlung die Zwangsvollstreckung erfolgt. 

Nähere Erläuterungen zum Thema:
Klagefristbeginn: Rundfunkbeitragswiderspruchsbescheide sind _zuzustellen_!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17456.msg116456.html#msg116456

@kraij
die Ruhendstellung im  Fall "Abgelehnt" zeigt, dass es Sinn macht weiter zu kämpfen und eine Klage zu verfassen.

Hier gibt es einen Thread mit Musterklagen:
Klagen und deren Inhalte im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8416.0.html


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