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Autor Thema: Widerspruch auf Festsetzungsbescheid - keine Post - eingeschlafen?  (Gelesen 3553 mal)

f
  • Beiträge: 9
Hallo liebe Freunde der GEZ,

was ist passiert? Person A habe vor über einem Jahr in BW einen Widerspruch auf seinen Festsetzungsbescheid versendet. Hinweis das auf jeden Fall Klage eingereicht werde und eine einfache Ablehnung in erster Instanz nicht hingenommen werde war beigefügt! Bis heute habe Person A keine weitere Rechtsverbindliche Post erhalten! (Der "Sie verlieren sowieso und sollten es garnicht versuchen" Brief war ohne Rechtsbelehrung und Bezugslos zur Argumentation!)
Natürlich könnte Person A eine Feststellungsklage einreichen aber so scharf auf Rechtsstreit ist sie auch nicht.

Bin nur ich verwirrt warum da nix mehr kommt? Und was fängt Person B als Mitbewohner jetzt mit dem neuen Beitragskonto von ihr ab diesem Monat an? Nochmal die selbe Masche auf 1-2 Jahre gestreckt? Dieser B will auch lieber Klagen statt zahlen (Geld bedeutungslos, Demokratie schon ;-)  ) aber hat prinzipiell besseres mit seiner Freizeit zu tun.

Ging es anderen auch schon so? Was könnte als nächstes passieren? Spannung :P


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P
  • Beiträge: 3.997
Das geht anderen auch so und keine Sorge der Widerspruchsbescheid kommt irgendwann, außer vielleicht in Bundesländern wo das Widerspruchsverfahren nur optional ist z.B. Bayern, denn dort sollte gelten, dass Klage innerhalb der Frist wie angegeben einzureichen wäre. Denn in diesen Bundesländern ist nur der Ausgangsbescheid maßgebend. Da das dort meinst nicht angegeben ist würde sich die Frist auf ein Jahr verlängern und würde nur mit tatsächlicher und rechtlich richtiger Bekanntgabe starten.

Person B darf es Person A gleich tun.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Oktober 2016, 19:33 von Bürger«

r

r66

  • Beiträge: 100
Eine mir wohl unbekannte Person hat gerade den Festsetzungsbescheid für März - Juli 2015 (ja, fünfzehn) bekommen. Seit dem ersten Widerspruch vor zwei Jahren ist noch kein Bescheid dazugekommen.

Da ist Land unter.


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U
  • Beiträge: 235
  • Verfassungsbeschwerde eingereicht; RA Bölck
Da ist Land unter.

Dachte ich auch - bis vergangene Woche gleich zwei mir wohlbekannte Personen mal wieder Post erhielten; in dem einen Fall den Widerspruchsbescheid auf den ersten Widerspruch von vor 16 Monaten, in dem anderen Fall erstmals nach fast 3 Jahren wieder einen Festsetzungsbescheid (möglicherweise aufgrund einer eingereichten Verfassungsbeschwerde).   ;D

Auch im Forum las ich von mehreren Fällen, die jetzt - nach über einem Jahr - endlich das heiß ersehnte Schriftstück in Händen halten.

Ich habe den Eindruck, die haben die Urteile des BVerwG abgewartet, auch wenn das jetzt schon etwas länger zurück liegt - oder sie machen Dampf, bevor das Tübinger Urteil weite Kreise zieht und möglicherweise das gesamte Vollstreckungssystem zum Erliegen bringt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Oktober 2016, 11:19 von UnerhÖRt«
Der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverschwendung?

Beide schaden der Allgemeinheit, aber nur die Steuerhinterziehung ist eine Straftat!

M
  • Beiträge: 508
Und was fängt Person B als Mitbewohner jetzt mit dem neuen Beitragskonto von ihr ab diesem Monat an?
Es soll vorgekommen sein, dass ein Mensch A mit einer Wohnung W  den Widerspruch versendete und keine Antwort erhielt. Mitbewohner X der Wohnung W erhielt aber eine Zwangsanmeldungsmitteilung. Darauf erfolgte durch X die Zurückweisung mit Bezug auf den Widerspruch des Menschen A zur gleichen Wohnung W (mit Kopie im Anhang) und Aufforderung der sofortigen Datenlöschung aller personenbezogenen Daten von X!
Dies kam zwar nicht genau so. Allerdings wurde X mitgeteilt, dass die Steuernummer (Deckname "Beitragskonto") deaktiviert (geschlossen) worden sei.  Zwischenzeitlich klagt H wohl weiter gegen die Anstalt.
Frage: Gibt es eine Steuernummer pro Wohnung oder pro Person?


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K
  • Beiträge: 2.239
[...]
Frage: Gibt es eine Steuernummer pro Wohnung oder pro Person?
Pro Person.

Die Rasterfahnder bekommen pro Wohnhaus ja eventuell mehrere Namen mitgeteilt; also
Person A Musterstr. 666
Person B Musterstr. 666
Person C Musterstr. 666

Dieses Wohnhaus kann ja beliebig aufgeteilt sein:

1-Familienhaus mit 1 Wohnung und 3 Bewohnern
2-Familienhaus mit 2 Wohnungen und 1 und 2 Bewohnern
3-Familienhaus mit 3 Wohnungen und je 1 Bewohner
usw.

Gruß
Kurt

PS: deshalb wird ja dann (nach einem neuerlichen Meldedatenabgleich) der Terz von vorn losgehen: die bekommen ja dann wieder Daten von Personen die sie "im Bestand" nicht finden...


Edit "Bürger":
Bitte keine Neben-Themen eröffnen, sondern bitte eng am Kern-Thema dieses Threads diskutieren, welches da lautet
Widerspruch auf Festsetzungsbescheid - keine Post - eingeschlafen?
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Oktober 2016, 19:35 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Moderator
  • Beiträge: 3.177
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Ging es anderen auch schon so? Was könnte als nächstes passieren? Spannung :P
Man kann abwarten oder nach drei Monaten Wartezeit bei seiner zuständige Rundfunkanstalt den Widerspruchsbescheid mit einer angemessenen Frist anfordern (ein bis zwei Mahnungen). Sollte der Widerspruchsbescheid immer noch nicht vorliegen besteht die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage.
Im Moment läuft es mehrheitlich so, der Widerspruchsführer erhält seinen Widerspruchsbescheid nach einem Jahr oder später (aus welchen Gründen auch immer).
Innerhalb dieser Zeit kommt es vor, dass der Widerspruchsführer Post vom Gerichtsvollzieher bekommt.
Nachteil, du wirst massiv bedroht und musst relativ schnell reagieren (Erinnerung etc.)
Kann man machen, höre aber in letzter Zeit von bedrohten Mitstreiterinnen und Mitstreiter, die abgewartet haben, dass es besser gewesen wäre den Widerspruchsbescheid nach drei Monaten anzufordern.
Wie im Moment die Rundfunkanstalten auf Forderungen nach umgehender Sendung des Widerspruchsbescheides reagieren, ist mir noch nicht bekannt. Diese Erfahrung werde ich möglicherweise persönlich März 2017 machen.

Man darf gespannt sein... 8)


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  • IP logged
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Moderator
  • Beiträge: 11.458
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Man kann abwarten oder nach drei Monaten Wartezeit bei seiner zuständige Rundfunkanstalt den Widerspruchsbescheid mit einer angemessenen Frist anfordern (ein bis zwei Mahnungen). Sollte der Widerspruchsbescheid immer noch nicht vorliegen besteht die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage.
Dass "Untätigkeitsklage" weder erforderlich noch zielführend bzw. wohl ungeeignet ist, ist im Forum bereits mehrfach ausgiebig behandelt.
Im Falle der Versäumnis der 3-Monats-Frist durch die "Behörde" scheint es (zumindest im Falle grundsätzlicher Anfechtung) wohl möglich zu sein, ohne "Umweg" über eine "Untätigkeitsklage" stattdessen *direkt* zu klagen, zumindest wohl sofern die (Un-)Rechtsgrundlage des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" (RBStV) selbst angegriffen wird (Verfassungswidrigkeit, etc.), da hierbei wohl keine "Ermessensentscheidung" der "Behörde" gegeben ist (denn die kann das ja gar nicht entscheiden...)
Siehe hierzu ausführlichen Beitrag des Foren-Users "Rochus", der nicht nur einmal darauf hingewiesen hat...
Klage ohne Widerspruchsbescheid einreichen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14051.msg94652.html#msg94652

Im Moment läuft es mehrheitlich so, der Widerspruchsführer erhält seinen Widerspruchsbescheid nach einem Jahr oder später (aus welchen Gründen auch immer).
Innerhalb dieser Zeit kommt es vor, dass der Widerspruchsführer Post vom Gerichtsvollzieher bekommt.
Dem geht aber i.d.R. mindestens noch eine "Mahnung" voraus, welche Anlass bietet, die Rundfunkanstalt auf ihre "Untätigkeit" hinzuweisen und diese aufzufordern, ihre Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid gefälligst zu unterlassen - siehe u.a. unter
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835

"Zwangsangemeldete"/ "Direktangemeldete" erhalten augenscheinlich auch noch eine zusätzliche
Ablauf +2 "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74836.html#msg74836
gegen die man ebenfalls "aufbegehren" könnte.

Wichtig ist bei all dem, den Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" (bestenfalls gleich im Widerspruch) gestellt und ggf. später ausführlich begründet zu haben.

Prinzipiell teilt auch ein "Bürger" die Kenntnis, dass ARD-ZDF-GEZ derzeit mit Nachdruck Widerspruchsbescheide ausstellen - in der ihn typischen Nachlässigkeit...
Ablehnenden Widerspruchsbescheid erhalten, aktuelle Urteile für Klage relevant?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20546.msg132780.html#msg132780
Es ist unverkennbar, dass ARD-ZDF-GEZ mit aller Macht nun vermehrt Widerspruchsbescheide ausstellen, die nicht selten schon ein Jahr oder länger überfällig sind.

Dass ARD-ZDF-GEZ dabei nicht sonderlich auf Inhalt achten, dürfte nach allem, was man über dieses System bislang weiß, nicht weiter verwundern. Ihnen ist es schlichtweg vollkommen egal, ob die Begründung zum Widerspruch passt oder nicht: Hauptsache raus damit und vom Tisch - der Betroffene soll doch einfach klagen. [...]

Ein "Schlaf der Gerechten" ist es also schon mal nicht... ;) ;D


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Die hier in diesem Thread vom Kern-Thema abschweifende zusätzliche allgemeine und im Forum bereits mehrfach ausgiebig behandelte "Zusatzfrage"
Und was fängt Person B als Mitbewohner jetzt mit dem neuen Beitragskonto von ihr ab diesem Monat an? Nochmal die selbe Masche auf 1-2 Jahre gestreckt? Dieser B will auch lieber Klagen statt zahlen (Geld bedeutungslos, Demokratie schon ;-)  ) aber hat prinzipiell besseres mit seiner Freizeit zu tun.
Statt dass Person B bereits jetzt auf die vermutlich eingegangene "Bestätigung der Anmeldung" den Hinweis erteilt, dass für die Wohnung bereits ein Beitragskonto besteht und damit zwar den Weg für sich selbst ggf. abkürzen, Person A's Akte aber ggf. vorzeitig auf den Tisch von ARD-ZDF-GEZ holen und somit Person A ggf. vorzeitig einen Widerspruchsbescheid verursachen und damit ggf. vorzeitig unter Handlungsdruck mit einer darauffolgenden Klage bringen würde...
...könnte Person B ggf. ebenfalls erst einmal noch mehrere Wochen bis zu einem Festsetzungsbescheid ins Land gehen lassen und erst in ihrem Widerspruch gegen diesen Bescheid geltend machen, dass bereits ein Beitragskonto für die Wohnung besteht.

Alle Angaben ohne Gewähr! Keine Rechtsberatung!


Hier in diesem Thread jedoch bitte nicht diese Neben-Fragen vertiefen, sondern bitte eng am Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Widerspruch auf Festsetzungsbescheid - keine Post - eingeschlafen?
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • Beiträge: 883
Person M ging es ähnlich und hat auch ähnliche Ansichten.

Person M hat nun nach 1.5 Jahren die Mitteilung erhalten, dass der Widerspruch abgelehnt wurde.
Reaktion darauf:
1. M tut so als hätte es nichts erhalten (GEZ ist in BaWü ja keine Behörde)
2. Hat ein Schreiben zusammengestellt, dass so anfängt:
"Sehr geehrte...
Im Lichte des Beschlusses des LG Tübingen vom 16.9.2016, 5 T 232/16 und da sie sich nicht gemeldet haben, nehme ich an, dass Sie eingesehen haben, mir nie einen verbindlichen Bescheid zugestellt zu haben. Ich würde aber gern eine schriftliche Bestätigung erhalten, dass sie keine Forderungen mehr an mich haben, weil ich meinen Vermögensstand feststellen muss.

Gründe:"
Seitenweise Erklärung wieso deren "Bescheide" nichtig sind und deshalb auch Widersprüche usw. nicht existieren, zusammen mit einer Sammlung von legitimen Gründen (Unternehmen, Amtsanmaßung, nicht zugestellt, Bewohnung nicht geprüft, Datenschutz, Verfassung ...)
Nun warte ich ab, ob die sich unverhofft zügig melden.
Falls in den nächsten Wochen eine Warnung des Gerichtsvollziehers eintrödelt, sagt M denen, dass sie im Rechtsstreit sind, weil die Beträge falsch sind und die nichts pfänden dürfen (machen die dann meiner Erfahrung nach auch nicht, weil die auch was Besseres zu tun haben, als falsche Beträge einzusammeln).

3.  M überlegt Klage einzureichen (womit M aber akzeptiert, das Schreiben erhalten zu haben... schwierig). Eventuell doch noch Klage ob der Untätigkeit? M hat noch Zeit zu überlegen.
4. Nach der Klageerhebung hat man 6 Wochen Zeit die Klage zu begründen s. auch http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16697.0.htm

Gern kann das Vorgehen kommentiert und Verbesserungen angeregt werden (M soll klagen, ich weiß schon ;) )
Ich hoffe das gibt ein paar Anregungen.

Das Problem ist halt, dass (soweit ich das sehe) jeder Widerspruch gegen einen Widerspruchsbescheid nicht statthaft ist.
Aber: M hat damals vorrangig einen Nichtigkeitsfeststellungsantrag gestellt. Auf diesen wurde in keiner Weise eingegangen. Es gibt also (vielleicht?) gar keinen Widerspruch, auf den die einen Widerspruchsbescheid ausstellen können  :o

M muss noch ein Bisschen drüber nachdenken und sich informieren...
Außerdem hat M immer versucht zu vermeiden den sicheren Eindruck zu erwecken irgendetwas Bestimmtes erhalten zu haben und sich einfach so ganz allgemein mit denen unterhalten...


Ab wann erlischt denn die Gültigkeit von solchen Feststellungsbescheiden, wenn man trotz Nachfrage nichts mehr hört, weiß das einer? Ich habe mal was von 3 Monaten gelesen, in denen als Behörde antworten muss...


Edit "Bürger":
Leider nicht ganz passend zum eigentlichen Thema - denn ARD-ZDF-GEZ sind hier ja offenkundig aus ihrem Schlaf bereits "erwacht". Beitrag/ Thread muss daher moderiert und zu diesem Zweck vorübergehend geschlossen werden.
Was und wie genau hat Person A "nach 1.5 Jahren die Mitteilung erhalten, dass der Widerspruch abgelehnt ist"? Einen Widersprichsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung?
Ein Widerspruchsbescheid ist nicht "verfristet" - man hätte ja nach der üblichen "3-Monats-Frist" die Möglichkeit, ohne Widerspruchsbescheid direkt zu klagen - siehe obige Ausführungen zu Untätigkeitsklage/ direkter Klage.
Wer einen Widerspruchsbescheid erhält, jedoch nicht die in dortiger Rechtsbehelfsbelehrung angegebenen Rechtsmittel einlegt, lässt diesen und damit auch die zugrundeliegenden Beitrags-/ Festsetzungsbescheide bestandskräftig und in Folge vollstreckbar werden.
Zum Thema Zustellung von Widerspruchsbescheiden ist im Forum ebenfalls schon ausreichend diskutiert - siehe u.a. unter
Klagefristbeginn: Rundfunkbeitragswiderspruchsbescheide sind _zuzustellen_!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17456.0.html
Aber auch dies sollten fiktive Personen A-Z nicht ohne Not bemühen, da - wie wir wissen - notfalls einfach die Zwangsvollstreckung eingeleitet wird, deren Abwehr - wie wir ebenfalls wissen - alles andere als einfach ist.
Alle Angaben ohne Gewähr! Keine Rechtsberatung!
Bitte ausgiebig die Suchfunktion des Forums zu diesen allgemeinen und schon mehrfach behandelten Theman nutzen.
Bitte etwas Geduld.
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Oktober 2016, 17:38 von Bürger«
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