Die "struktuelle Gleichheitswidrigkeit" bestünde aber in Deinem "Vorschlag" darin, dass die durch den zeitlich versetzten Meldedatenabgleich auch schon 2013, d.h. weit *vor* Bekanntwerden der Überschüsse/ Mehreinnahmen erfolgten Zwangsanmeldungen/ Forderungen gegenüber späteren/ jetzigen, erst *nach* Bekanntwerden der Überschüsse/ Mehreinnahmen erfolgten Zwangsanmeldungen/ Forderungen benachteiligt werden würden.
Würden nur alle Neuanmeldungen/ Forderungen *nach* Bekanntwerden als unzulässig eingestuft, wären all jene ("strukturell") benachteiligt, die schon *vor* Bekanntwerden der Überschüsse/ Mehreinnahmen angemeldet und finanziell belangt wurden und praktisch für die Mehreinnahmen überhaupt erst gesorgt haben, durch die andere dann später "befreit" werden würden, die überhaupt nicht dazu beigetragen haben. Das ist der "Haken".
Die Zwangs-"Anmeldungen" erfolgen (wenn auch prinzipiell ohne direkte Rechtsgrundlage im RBStV) nicht nach dem "finanziellen Bedarf", sondern einzig nach dem *Tatbestand* der sog. "Beitragspflicht"...
...der Wohnung (Betriebsstätte, KFZ). Und dieser Tatbestand ist unabhängig von irgendwelchen Mehr- oder Mindereinnahmen.
Wenn, dann hätte die *Politik* hier ihren Protokollerklärungen Taten folgen lassen müssen...
...und die Aufkommensneutralität mit einem Paukenschlag herstellen müssen, d.h. nach den Berechnungen der KEF den sog. "Beitrag" um ~1,30€ (?) senken müssen.
Die Empfehlung der KEF, nur ~75ct zu senken wurde (politisch höchst unkorrekt aber symptomatisch) dann aber nochmals gesenkt auf gerademal läppische 48ct.
Weniger als ein PLACEBO!
Und(!): Die "Senkung" (die ja ohnehin eigentlich auch nur eine Minderung der Mehreinnahmen darstellt) wirkt sich ja nur zukünftig aus.
Normalerweise hätte es eine kategorische *Rückerstattung* der Mehreinnamen geben müssen!!!