Mal so als kleinen Einwand zur Abdeckung aller Eventualitäten gemäß " Mal angenommen, daß ..."
Wenn im vorliegenden Fall eine per Unterschrift erfolgte Anmeldung stattgefunden hat, (ohne Unterschrift ist alles nichtig), wäre diese Anmeldung identisch mit einer Auftragserteilung, die nach Annahme durch den Vertragspartner in einen bindenden öffentlich-rechtlichen Vertrag gemündet hätte. Hier dann einfach nicht zu zahlen, wäre klar regelwidrig, wenn dem keine Vertragskündigung vorausgegangen wäre.
Selbst wenn örR und Co. behaupten sollten, man könne sich nicht vom örR abmelden, sollte man dennoch so tun, als ob das ginge und den Nachweis darüber tunlichst aufheben. Was der örR dann mit dieser Abmeldung tut, ist egal, weil es für den Verbraucher nur darauf ankommt, im Falle der höchstrichterlichen Entscheidung nachweisen zu können, daß eine Abmeldung erfolgt ist.
Im Falle eines öffentlich-rechtlichen Vertrages ist freilich eine Zwangsanmeldung ein Unding, da bekanntlich kein Vertrag ohne zuvor klar und deutlich formuliertem Auftrag zustande kommt und es zum Vertragsabschluß stets der eigenhändigen Unterschrift der zum Vertragsabschluß berechtigten Bürger bedarf.
All jene, die mit dem örR nie etwas zu tun hatten, die denen nie etwas unterschrieben haben, sind hier solange auf der sicheren Seite, wie sie denen nichts unterschreiben.
Selbstredend sollte man darüberhinaus in Echt auch keinen Rundfunk empfangen, denn das wird auch heute noch überwacht. Da soll mal keiner so naiv sein und was anderes vermuten.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;