Habe mal einen neuen Thread mit etwas aussagekräftigerem Titel gemacht.
Im Prinzip ist er eine Forsetzung von:
Info(!??)-Post vom Gerichtsvollzieher mit angefügtem Info(!!)-Blatt vom SWRDa könnt ihr also den Beginn dieser wunderbaren Geschichte von Person A nochmal nachlesen.
Was danach geschah und was ich euch jetzt berichten will hat doch einen gewissen Unterhaltungswert, wären die damit verbundenen Konsequenzen nicht so ernst.
Kafka lässt grüßen, aber lest selbst:
Nachdem Person A also eine Ladung zur Vermögensauskunft bekommen hat (s. alter Thread) wollte Sie folgendes Schreiben (s. Anhang hier) losschicken.
Da sich Person A das Porto sparen wollte und die angegebene Adresse im Schreiben der GV nur wenige Fußminuten entfernt ist, beschloss sie das Schreiben persönlich zuzustellen und in den Briefkasten einzuwerfen. Als Person A schließlich an besagtem Gebäude angekommen war, musste erstmal der entsprechende Eingang, der zur Adresse im Briefkopf passte, gefunden werden. Erst war sich Person A nicht sicher, ob sie vielleicht sogar an der falschen Adresse war, doch dann entdeckte sie eine provisorische Beschriftung neben einem versteckten Hintereingang:
Es musste also nur noch eine Möglichkeit gefunden werden den Brief einzuwerfen. Leider Fehlanzeige.
Nach längerer Suche (auch an der Rückseite des Gebäudes in einer Nebenstraße) musste Person A leider feststellen, dass es schlichtweg
keinen Briefkasten gab!
Da es der letzte Tag der Fristwahrung war, musste der Brief aber unbedingt zugestellt werden. Also befragte Person A das Internet und fand schließlich in einigen Beiträgen die Information das Gerichtsvollzieher in ähnlichen Situationen ohne Briefkasten ihre Post manchmal direkt an die Eingangstüre heften.
Welch Ironie, dachte sich Person A und klebte den Umschlag mit Tesafilm gut sichtbar an die Türe neben dem Schild.
Zur Sicherheit ließ sie noch einen Zeugen auf dem Umschlag unterschreiben.