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Autor Thema: Bestellerprinzip - warum nicht auch beim ö.-r. Rundfunk?  (Gelesen 2889 mal)

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Neben der Mietpreisbremse tritt mit dem verabschiedeten Gesetz auch das Bestellerprinzip bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen in Kraft. Das bedeutet: Wer den Makler beauftragt, soll ihn auch bezahlen. 

Warum nicht auch beim ö.-r. Rundfunk "liebe" Ministerpräsidenten?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. März 2015, 01:35 von Bürger«

S
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Warum nicht auch beim ö.-r. Rundfunk "liebe" Ministerpräsidenten?

Sehr einfach: Weil dann die Ministerpräsidenten die 8 Milliarden Rechnung bekommen würden.


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Das wäre die Konsequenz und ein schnelles Erwachen der Politiker.

Es wäre eine logische Anwendung des Bestellerprinzips. Das bedeutet: Wer den "Makler"/"öffentlich-rechtlichen Rundfunk"/... beauftragt, soll ihn auch bezahlen. 


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Eigentlich müsste und dürfte nur das Bestellerprinzip gelten, weil die EU selbiges im Rahmen des Verbraucherschutzes und der Wettbewerbsfreiheit als unmittelbar geltende Rechtsgebiete quasi vorgibt.

Und der Markt würde entgegen der hier schon vorgebrachten Aussage des einen Rundfunkmenschen sehr wohl greifen, nämlich dahingehend, daß die meisten örR ob ihres Mülls wohl am Markt keinen Bestand hätten und zur besseren Qualität angehalten wären.

Und gerade weil der örR staatlich gestützt werden darf, der Staat also defaktisch sehr wohl was zu sagen hat, (sorry, Leute, ist lt. EU-Recht so; bei Firmen, die "staatliche Beihilfen" erhalten, muß der Staat im Rahmen seines Auftrages mitgestaltungsberechtigt bzw. kontrollbefugt sein), sollte hier eine strikte Qualitätskontrolle erfolgen.

Wenn man jetzt EU-Recht und nationales Recht gegenüberstellt, bleibt national nur die Lösung des echten öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen Nutzer und örR ohne jede Form staatlicher Unterstützung, da nur diese Staatsferne "garantiert". Freilich greift dann wieder EU-Recht, das es aus Gründen des Verbraucherschutzes bzw. Wettbewerbsrechtes verbietet, den Verbraucher bzw. Bürger hier zu irgendetwas zu verpflichten, solange keine ausdrückliche, individuelle Willensbekundung des einzelnen Bürgers pro örR vorliegt.

Also in Kurzform:
EU-Recht sagt, daß
- örR staatlich finanziert sind;
- der Staat ein Mitsprache- bzw. Kontrollrecht bei jeder Firma haben muß, die er mit staatlichen Mitteln unterstützt;

nationales Recht sagt, daß
der Staat bei den örR nichts zu sagen haben darf, weil Staatsferne vorgeschrieben ist;

Da hat es national also genau 1 Lösung?

Die EU wird langfristig jedenfalls jede nationale Reglung kippen, die ihre unmittelbar geltenden Rechtsbereiche nicht hinreichend berücksichtigt.


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Bei der EU könnten noch einige Jahre vergehen. Die beiden EU-Kommissarinnen Neelie Kroes (Wettbewerb) und Viviane Reding (Medien) haben vor einigen Jahren die deutschen Landespolitiker gerüffelt und forderten eine klare Definition für die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks damit Wettbewerbsverzerrungen durch "Gebührengelder" nicht mehr auftreten. Damals ging es um den unfairen Wettbewerb mit den Pressemedien.

Nach Jahren sind die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks immer noch nicht klar definiert.

Das Bestellerprinzip ist jedoch ein Weg zur rechtlichen Klarheit ohne Wettbewerbsverzerrungen und wo kein Umbiegen von Grundrechten und Nötigung der Menschen so leicht möglich ist.


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