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Autor Thema: Kontopfändung! Wie weiter?  (Gelesen 37010 mal)

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Kontopfändung! Wie weiter?
Autor: 26. März 2015, 10:40
Hallo zusammen,

seit 2011 sind Forderungen der GEZ offen.
Auf Briefe (normale Briefe) hat Person A nie reagiert, da nie erhalten.

Anfang des Jahres hat die Stadtverwaltung von Person A sich gemeldet, per normalem Brief, und höflichst um Bezahlung gebeten, per Vollstreckungsbescheid.
Nach einigem hin und her (Person A hat erwähnt nie etwas bekommen zu haben) kam Vorgestern der Brief, Kontopfädung.
Person A kommt also nicht mehr an sein Geld.

Was kann Person A nun unternehmen?


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Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
#1: 26. März 2015, 19:36
Bitte vor Erstellung neuer Beiträge immer auch erst ausgiebig die Suchfunktion des Forums nutzen...
...diese liefert mit dem Suchbegriff "Pfändung" und Abwandlungen davon einige bereits bestehende Diskussionen.

Sowie generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen - beginnend unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

Mehrfachdiskussionen - insbesondere allgemeiner Anfragen - sind im Forum nicht vorgesehen.
Danke für die Berücksichtigung.


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Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
#2: 27. März 2015, 19:34
Hallo zusammen,

seit 2011 sind Forderungen der GEZ offen.
Auf Briefe (normale Briefe) hat Person A nie reagiert, da nie erhalten.

Anfang des Jahres hat die Stadtverwaltung von Person A sich gemeldet, per normalem Brief, und höflichst um Bezahlung gebeten, per Vollstreckungsbescheid.
Nach einigem hin und her (Person A hat erwähnt nie etwas bekommen zu haben) kam Vorgestern der Brief, Kontopfädung.
Person A kommt also nicht mehr an sein Geld.

Was kann Person A nun unternehmen?

Es ist äußerst wichtig bei drohender Vollstreckung durch den Beitragsservice/ Behörde tec. die vorherigen Schriftstücke auf "Ernsthaftigkeit" zu prüfen. Welche das sind ist als "Bescheid" bekannt. Oder richterliche Beschlüsse mit Unterschrift von Anwälten, Siegel und so weiter...
Das gängige Prozedere mit Widerspruch etc. sollte formal richtig abgelaufen sein, wie hier überall beschrieben wird. Gäbe es kein entrinnen sollte man ein P-Konto einrichten. Oder wenn es zu spät ist die Zahlung wieder einstellen, Mahnungen abwarten, Bescheid mit Widerspruch beantworten. Das bringt in vielen Fällen mehrere Monate Pause.


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Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
#3: 27. März 2015, 20:03
Bescheide hat es nicht gegeben.
Nur "Ankündigung zur Vollstreckung"

Das war im Januar.
Wiederspruch hat Person A natürlich eingelegt.

Daraufhin schrieb die Stadtkasse lediglich, das die Vollstreckbarkeit vom Gläubiger bescheinigt wurde.

Und zack. Konto gepfändet.
Das Geld ist futsch. Ein P-Konto hätte die Bonität zerschossen.


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Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
#4: 27. März 2015, 20:21
Ich denke es wäre ratsam das gesamte Konstrukt auseinander zu nehmen. Dokumente schwärzen, chronologisch Ordnen und Upload.

Ein bloße Ankündigung ist mir zumindest völlig fremd. Da muss vorher was gelaufen sein. Es gibt immer einen bestimmten Ablauf, auch vor 2013. Ab 2013 ist das alles im Prinzip hinfällig. Wer ist der Gläubiger und wer der der gepfändet hat? Hat irgendein Anwalt sich das mal angesehen?

Ob das weiter hilft?
"ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=7599.0


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Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
#5: 28. März 2015, 10:56
Wie beschrieben, kam Ende Januar die Ankündigung zur Vollstreckung.
Person A, hat sich dann per Email an die Stadtkasse gewandt, und am 02.02.15 folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrte Frau xxx,

mir ist die Vollstreckbarkeit bescheinigt worden. Dieses ist ausreichend um die Vollstreckung einzuleiten. Sie haben von mir bislang nur die Vollstreckungsankündigung erhalten. Dieses ist wie eine zweite Mahnung anzusehen. Somit ist die Vollstreckung noch nicht eingeleitet worden. Der nächste Schritt wäre der Vollstreckungsauftrag an den Vollstreckungsbeamten.

Ob Bescheide verschickt worden sind, oder ob eine Forderung gerechtfertigt ist, kann ich nicht beurteilen.

Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, müssen Sie sich direkt mit dem Gläubiger auseinander setzten, da die Stadt XXX nur im Auftrag handelt.

Sollten Sie Fragen zur Vollstreckung haben, möchte ich Sie bitten, mit mir telefonisch einen Termin zu vereinbaren, dass wir das in einem persönlichen Gespräch klären können. Meine Kontaktdaten finden Sie auf der Vollstreckungsankündigung.



Person A hat darauf hin die GEZ direkt angeschrieben. (Eingang des Schreibens bei der GEZ am 10.02.15)
A hat der Stadtkasse mitgeteilt, sich an die GEZ gewendet zu haben.
Bis heute keine Anwort erhalten von der GEZ.

Am 24.03.15 kam nun ein Schreiben der Stadtkasse, dass das Konto gepfändet wurde.
Dies ist in sofern ärgerlich, da das ganze Konto ab dem moment komplett gesperrt wird.
Lastschriften kommen zurück etc. und man kommt nicht an sein Geld.
A musste darauf hin bei der Bank den Betrag freigeben, damit das Konto entsperrt wird.
Das hat A getan, da laufende Kosten abgebucht werden, wie Abtragungen fürs Haus etc. und hier Kosten für Rücklastschriften, sowie unnötiger Ärger und rennerei entstehen würden.


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Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
#6: 28. März 2015, 15:16
Hier mal in eigener Sache.

Das Schreiben hat meine Bank bekommen, worauf mein Konto gepfändet wurde.


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Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
#7: 28. März 2015, 20:58
Am 24.03.15 kam nun ein Schreiben der Stadtkasse, dass das Konto gepfändet wurde.
Person A hat es leider versäumt den angebotenen Termin mit der Stadtkasse zu vereinbaren und zur Klärung zu nutzen.
Der Versuch sich mit dem Gläubiger auseinanderzusetzen wäre zweitrangig gewesen.
Alle erforderlichen Unterlagen des Gläubigers hätten zur Einsicht bei der Stadtkasse vorliegen müssen.
Oder wenn nicht wäre dies der entsprechende Ansatzpunkt zur Zurückweisung gewesen...


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Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
#8: 28. März 2015, 21:16
Also eine Abwicklung ohne den Schuldner ist ja auch irgendwie nicht korrekt. Sie müssten alle Dokumente die relevant sind erhalten haben.
Es sollte hier doch einiges stehen: - http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=7599.0

Die Frage ist ob das rechtens war oder nicht. Dazu fehlts hier aber trotzdem noch an Stichfestigkeit. Im Prinzip muss man prüfen ob diese Pfändung rechtens war denn so schnell geht das im Normalfall nicht. Ich vermute oder würde in Betracht ziehen bei VG zu klagen aber auch nur wenn ein Widerspruchsbescheid oder ähnliches existiert. Man beklagt nur diesen, so weit ich weiß.

Wenn du Geld zum leben brauchst schreib mir ne PM ich leih dir auch was. ;)
Grüße und hoffe auf mehr Input zu dem Thema. Eine chronologische Geschichte...ich weiß um den Aufwand, haben wir alle so oder anders auch durch.


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Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
#9: 28. März 2015, 21:27
Ist das Verwaltungsgericht zuständig?
Habe gestern einen Brief beim Amtsgericht eingeschmissen  :-\

Die Stadtkasse schrieb ja, das sie nicht zuständig ist, und Person A sich direkt an die GEZ wenden müsste.

Das hat A ja auch getan. Nur wenn die GEZ der Meinung ist, schreiben zu ignorieren, kann ich auch nichts dafür.
Den Nachweis dass das Schreiben am 10.02. zugestellt wurde, hat A der Stadtkasse geschickt.

Dennoch wollten diese wohl nicht warten, und haben die Kontopfändung eingeleitet.

A hat sofort eine Mail verfasst, und auch auf § 766 ZPO hingewiesen.
Die Dame der Stadtkasse hat darauhin mit Ihrem Chef gesprochen, und dieser hat Anweisung gegeben, es bei der Pfändung zu lassen.

Nunja. Ende vom Lied ist nun das die GEZ 478€ erhalten hat..


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Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
#10: 29. März 2015, 08:37
Die Stadtkasse schrieb ja, das sie nicht zuständig ist, und Person A sich direkt an die GEZ wenden müsste.
Die Stadtkasse hat den schwarzen Peter der Zuständigkeit ganz elegant wieder an die "GEZ" zurück gereicht . Im klaren Wissen dass diese wahrscheinlich eh nicht darauf reagieren wird , weil die "GEZ" hatte die Verantwortung des Geschehens bereits an die Stadtkasse weiter delegiert. Ein ganzes fieses Spiel in der unnötige Wartezeit zu einer vermeintlichen und erhofften Klärung generiert wird . Indessen werden eiskalt Fakten geschaffen , das Konto doch gepfändet und den schwarzen Peter in Form der A....karte hat am Ende der "Beitragsschuldner" wegen mangelnder Mitwirkung zur Klärung des Sachverhaltes tatsächlich selbst an der Backe.
So erhofft man sich ein endgültiges Einknicken des "widerspenstigen Querulanten" , indem er sich nun notgedrungen und zähneknirschend damit abfindet. Ein Zurück in den vorherigen Stand
wird somit in provoziert unerreichbare Ferne katapultiert und ist wohl auch dessen Sinn. >:(
Eine Klärung mit der "GEZ" wäre hier nicht notwendig , geschweige denn nutzbringend gewesen.
Alle erforderlichen Unterlagen zur Klärung hätten auch bei der Stadtkasse zur Einsicht vorliegen müssen.
Dies hätte unter Umständen schon genügt , die Stadtkasse fest zu nageln und zur Umkehr zu bewegen.
Der Chef der Stadtkasse hat sich hier eindeutig etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt. Ist wohl sicher auch das Ergebnis der verstärkt im Umlauf befindlichen "Arbeitsanweisungen" der LRAs zu Händen der Vollstreckungsstellen. Diese werden so in Sicherheit gewogen und in glaubhaft gemachter Rechtmäßigkeit ihres Tuns bestärkt.
Leider dumm gelaufen. Deswegen muss man aber nicht damit beginnen wieder regelmäßig zu zahlen.
Nun erst recht , das aufgezwungene KatzundMaus-Spiel kann von vorn beginnen . Nur diesmal ist die Maus immer einen Schritt voraus , weil sie sich im Vorfeld besser informiert. ;)
Im Nachhinein wäre eventuell zu überlegen und zu prüfen , ob der Chef der Stadtkasse aufgrund voreiligen falschen Handelns für entstandenen Schaden wie Gebühren für Rücklastschriften haftbar gemacht werden kann.


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Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
#11: 29. März 2015, 10:29
Die Stadtkasse schrieb ja, das sie nicht zuständig ist, und Person A sich direkt an die GEZ wenden müsste.
Die Stadtkasse hat den schwarzen Peter der Zuständigkeit ganz elegant wieder an die "GEZ" zurück gereicht . Im klaren Wissen dass diese wahrscheinlich eh nicht darauf reagieren wird , weil die "GEZ" hatte die Verantwortung des Geschehens bereits an die Stadtkasse weiter delegiert. Ein ganzes fieses Spiel in der unnötige Wartezeit zu einer vermeintlichen und erhofften Klärung generiert wird . Indessen werden eiskalt Fakten geschaffen , das Konto doch gepfändet und den schwarzen Peter in Form der A....karte hat am Ende der "Beitragsschuldner" wegen mangelnder Mitwirkung zur Klärung des Sachverhaltes tatsächlich selbst an der Backe.
So erhofft man sich ein endgültiges Einknicken des "widerspenstigen Querulanten" , indem er sich nun notgedrungen und zähneknirschend damit abfindet. Ein Zurück in den vorherigen Stand
wird somit in provoziert unerreichbare Ferne katapultiert und ist wohl auch dessen Sinn. >:(
Eine Klärung mit der "GEZ" wäre hier nicht notwendig , geschweige denn nutzbringend gewesen.
Alle erforderlichen Unterlagen zur Klärung hätten auch bei der Stadtkasse zur Einsicht vorliegen müssen.
Dies hätte unter Umständen schon genügt , die Stadtkasse fest zu nageln und zur Umkehr zu bewegen.
Der Chef der Stadtkasse hat sich hier eindeutig etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt. Ist wohl sicher auch das Ergebnis der verstärkt im Umlauf befindlichen "Arbeitsanweisungen" der LRAs zu Händen der Vollstreckungsstellen. Diese werden so in Sicherheit gewogen und in glaubhaft gemachter Rechtmäßigkeit ihres Tuns bestärkt.
Leider dumm gelaufen. Deswegen muss man aber nicht damit beginnen wieder regelmäßig zu zahlen.
Nun erst recht , das aufgezwungene KatzundMaus-Spiel kann von vorn beginnen . Nur diesmal ist die Maus immer einen Schritt voraus , weil sie sich im Vorfeld besser informiert. ;)
Im Nachhinein wäre eventuell zu überlegen und zu prüfen , ob der Chef der Stadtkasse aufgrund voreiligen falschen Handelns für entstandenen Schaden wie Gebühren für Rücklastschriften haftbar gemacht werden kann.

Danke für die Antwort.
Gehe ich dann richtig in der Annahme, das nun alles zu spät ist?!
Kann A hier nun nicht mehr gegen klagen?
Immerhin hat die Stadtkasse sich nicht an die Vollstreckungsordnung gehalten, und regelrecht alle Wider- und Einsprüche von A ignoriert.
Es ist eine ziemliche Sauerei, das einfach auch ohne vorherige Ankündigung das Konto gepföändet wird, und der Bürger dadurch komplett Handlungsunfähig gemacht wird.


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Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
#12: 29. März 2015, 10:33
Natürlich kann man noch klagen. Nur keinen Eilrechtsschutz mehr beantragen. Wenn das Gericht dann die Pfändung für rechtswidrig erklärt, muß die Stadtkasse das Geld zurückzahlen. Die kann sich dann mit der GEZ rumschlagen. Das wird  ein lehrreicher Spaß für den Bürgermeister, der auch die Gerichtskosten tragen muß. Und wenn bis zum Ende dieses Rechtsstreits die GEZ noch immer keinen Bescheid erlassen hat, ist die Forderung vielleicht verjährt.


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Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
#13: 29. März 2015, 10:46
Das Thema verjährung hatte A in einem Telefonat angesprochen.
Denn die gesetzliche 3 Jahresfrist ist zumindest für das Jahr 2011 abgelaufen.

Laut Stadtkasse ist aber die GEZ nicht von der 3 Jahresfrist betroffen, sondern 30 Jahre !!!
Konnte im Internet sowas ähnliches nachlesen.


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Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
#14: 29. März 2015, 10:50
Zitat
Laut Stadtkasse ist aber die GEZ nicht von der 3 Jahresfrist betroffen, sondern 30 Jahre !!!

Kann es sein daß Deine Stadtkasse stark betrunken ist oder bekifft? Ohne Bescheid besteht ja noch nicht einmal eine berechtigte Forderung. Schau mal ob Du nicht einen Anwalt findest der gegen die Stadt vorgehen will.

Für die Rundfunkgebühren wie für die Rundfunkbeiträge gilt natürlich die gesetzliche Verjährung, strittig ist nur der Beginn der Verjährungsfrist.


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