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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Thema gestartet von: Leutnant_JO am 26. März 2015, 10:40

Titel: Kontopfändung! Wie weiter?
Beitrag von: Leutnant_JO am 26. März 2015, 10:40
Hallo zusammen,

seit 2011 sind Forderungen der GEZ offen.
Auf Briefe (normale Briefe) hat Person A nie reagiert, da nie erhalten.

Anfang des Jahres hat die Stadtverwaltung von Person A sich gemeldet, per normalem Brief, und höflichst um Bezahlung gebeten, per Vollstreckungsbescheid.
Nach einigem hin und her (Person A hat erwähnt nie etwas bekommen zu haben) kam Vorgestern der Brief, Kontopfädung.
Person A kommt also nicht mehr an sein Geld.

Was kann Person A nun unternehmen?
Titel: Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
Beitrag von: Bürger am 26. März 2015, 19:36
Bitte vor Erstellung neuer Beiträge immer auch erst ausgiebig die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) des Forums nutzen...
...diese liefert mit dem Suchbegriff "Pfändung" und Abwandlungen davon einige bereits bestehende Diskussionen.

Sowie generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen - beginnend unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

Mehrfachdiskussionen - insbesondere allgemeiner Anfragen - sind im Forum nicht vorgesehen.
Danke für die Berücksichtigung.
Titel: Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
Beitrag von: Shran am 27. März 2015, 19:34
Hallo zusammen,

seit 2011 sind Forderungen der GEZ offen.
Auf Briefe (normale Briefe) hat Person A nie reagiert, da nie erhalten.

Anfang des Jahres hat die Stadtverwaltung von Person A sich gemeldet, per normalem Brief, und höflichst um Bezahlung gebeten, per Vollstreckungsbescheid.
Nach einigem hin und her (Person A hat erwähnt nie etwas bekommen zu haben) kam Vorgestern der Brief, Kontopfädung.
Person A kommt also nicht mehr an sein Geld.

Was kann Person A nun unternehmen?

Es ist äußerst wichtig bei drohender Vollstreckung durch den Beitragsservice/ Behörde tec. die vorherigen Schriftstücke auf "Ernsthaftigkeit" zu prüfen. Welche das sind ist als "Bescheid" bekannt. Oder richterliche Beschlüsse mit Unterschrift von Anwälten, Siegel und so weiter...
Das gängige Prozedere mit Widerspruch etc. sollte formal richtig abgelaufen sein, wie hier überall beschrieben wird. Gäbe es kein entrinnen sollte man ein P-Konto einrichten. Oder wenn es zu spät ist die Zahlung wieder einstellen, Mahnungen abwarten, Bescheid mit Widerspruch beantworten. Das bringt in vielen Fällen mehrere Monate Pause.
Titel: Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
Beitrag von: Leutnant_JO am 27. März 2015, 20:03
Bescheide hat es nicht gegeben.
Nur "Ankündigung zur Vollstreckung"

Das war im Januar.
Wiederspruch hat Person A natürlich eingelegt.

Daraufhin schrieb die Stadtkasse lediglich, das die Vollstreckbarkeit vom Gläubiger bescheinigt wurde.

Und zack. Konto gepfändet.
Das Geld ist futsch. Ein P-Konto hätte die Bonität zerschossen.
Titel: Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
Beitrag von: Shran am 27. März 2015, 20:21
Ich denke es wäre ratsam das gesamte Konstrukt auseinander zu nehmen. Dokumente schwärzen, chronologisch Ordnen und Upload.

Ein bloße Ankündigung ist mir zumindest völlig fremd. Da muss vorher was gelaufen sein. Es gibt immer einen bestimmten Ablauf, auch vor 2013. Ab 2013 ist das alles im Prinzip hinfällig. Wer ist der Gläubiger und wer der der gepfändet hat? Hat irgendein Anwalt sich das mal angesehen?

Ob das weiter hilft?
"ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=7599.0
Titel: Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
Beitrag von: Leutnant_JO am 28. März 2015, 10:56
Wie beschrieben, kam Ende Januar die Ankündigung zur Vollstreckung.
Person A, hat sich dann per Email an die Stadtkasse gewandt, und am 02.02.15 folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrte Frau xxx,

mir ist die Vollstreckbarkeit bescheinigt worden. Dieses ist ausreichend um die Vollstreckung einzuleiten. Sie haben von mir bislang nur die Vollstreckungsankündigung erhalten. Dieses ist wie eine zweite Mahnung anzusehen. Somit ist die Vollstreckung noch nicht eingeleitet worden. Der nächste Schritt wäre der Vollstreckungsauftrag an den Vollstreckungsbeamten.

Ob Bescheide verschickt worden sind, oder ob eine Forderung gerechtfertigt ist, kann ich nicht beurteilen.

Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, müssen Sie sich direkt mit dem Gläubiger auseinander setzten, da die Stadt XXX nur im Auftrag handelt.

Sollten Sie Fragen zur Vollstreckung haben, möchte ich Sie bitten, mit mir telefonisch einen Termin zu vereinbaren, dass wir das in einem persönlichen Gespräch klären können. Meine Kontaktdaten finden Sie auf der Vollstreckungsankündigung.



Person A hat darauf hin die GEZ direkt angeschrieben. (Eingang des Schreibens bei der GEZ am 10.02.15)
A hat der Stadtkasse mitgeteilt, sich an die GEZ gewendet zu haben.
Bis heute keine Anwort erhalten von der GEZ.

Am 24.03.15 kam nun ein Schreiben der Stadtkasse, dass das Konto gepfändet wurde.
Dies ist in sofern ärgerlich, da das ganze Konto ab dem moment komplett gesperrt wird.
Lastschriften kommen zurück etc. und man kommt nicht an sein Geld.
A musste darauf hin bei der Bank den Betrag freigeben, damit das Konto entsperrt wird.
Das hat A getan, da laufende Kosten abgebucht werden, wie Abtragungen fürs Haus etc. und hier Kosten für Rücklastschriften, sowie unnötiger Ärger und rennerei entstehen würden.
Titel: Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
Beitrag von: Der Ingo am 28. März 2015, 15:16
Hier mal in eigener Sache.

Das Schreiben hat meine Bank bekommen, worauf mein Konto gepfändet wurde.
Titel: Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
Beitrag von: mickschecker am 28. März 2015, 20:58
Am 24.03.15 kam nun ein Schreiben der Stadtkasse, dass das Konto gepfändet wurde.
Person A hat es leider versäumt den angebotenen Termin mit der Stadtkasse zu vereinbaren und zur Klärung zu nutzen.
Der Versuch sich mit dem Gläubiger auseinanderzusetzen wäre zweitrangig gewesen.
Alle erforderlichen Unterlagen des Gläubigers hätten zur Einsicht bei der Stadtkasse vorliegen müssen.
Oder wenn nicht wäre dies der entsprechende Ansatzpunkt zur Zurückweisung gewesen...
Titel: Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
Beitrag von: Shran am 28. März 2015, 21:16
Also eine Abwicklung ohne den Schuldner ist ja auch irgendwie nicht korrekt. Sie müssten alle Dokumente die relevant sind erhalten haben.
Es sollte hier doch einiges stehen: - http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=7599.0

Die Frage ist ob das rechtens war oder nicht. Dazu fehlts hier aber trotzdem noch an Stichfestigkeit. Im Prinzip muss man prüfen ob diese Pfändung rechtens war denn so schnell geht das im Normalfall nicht. Ich vermute oder würde in Betracht ziehen bei VG zu klagen aber auch nur wenn ein Widerspruchsbescheid oder ähnliches existiert. Man beklagt nur diesen, so weit ich weiß.

Wenn du Geld zum leben brauchst schreib mir ne PM ich leih dir auch was. ;)
Grüße und hoffe auf mehr Input zu dem Thema. Eine chronologische Geschichte...ich weiß um den Aufwand, haben wir alle so oder anders auch durch.
Titel: Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
Beitrag von: Leutnant_JO am 28. März 2015, 21:27
Ist das Verwaltungsgericht zuständig?
Habe gestern einen Brief beim Amtsgericht eingeschmissen  :-\

Die Stadtkasse schrieb ja, das sie nicht zuständig ist, und Person A sich direkt an die GEZ wenden müsste.

Das hat A ja auch getan. Nur wenn die GEZ der Meinung ist, schreiben zu ignorieren, kann ich auch nichts dafür.
Den Nachweis dass das Schreiben am 10.02. zugestellt wurde, hat A der Stadtkasse geschickt.

Dennoch wollten diese wohl nicht warten, und haben die Kontopfändung eingeleitet.

A hat sofort eine Mail verfasst, und auch auf § 766 ZPO hingewiesen.
Die Dame der Stadtkasse hat darauhin mit Ihrem Chef gesprochen, und dieser hat Anweisung gegeben, es bei der Pfändung zu lassen.

Nunja. Ende vom Lied ist nun das die GEZ 478€ erhalten hat..
Titel: Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
Beitrag von: mickschecker am 29. März 2015, 08:37
Die Stadtkasse schrieb ja, das sie nicht zuständig ist, und Person A sich direkt an die GEZ wenden müsste.
Die Stadtkasse hat den schwarzen Peter der Zuständigkeit ganz elegant wieder an die "GEZ" zurück gereicht . Im klaren Wissen dass diese wahrscheinlich eh nicht darauf reagieren wird , weil die "GEZ" hatte die Verantwortung des Geschehens bereits an die Stadtkasse weiter delegiert. Ein ganzes fieses Spiel in der unnötige Wartezeit zu einer vermeintlichen und erhofften Klärung generiert wird . Indessen werden eiskalt Fakten geschaffen , das Konto doch gepfändet und den schwarzen Peter in Form der A....karte hat am Ende der "Beitragsschuldner" wegen mangelnder Mitwirkung zur Klärung des Sachverhaltes tatsächlich selbst an der Backe.
So erhofft man sich ein endgültiges Einknicken des "widerspenstigen Querulanten" , indem er sich nun notgedrungen und zähneknirschend damit abfindet. Ein Zurück in den vorherigen Stand
wird somit in provoziert unerreichbare Ferne katapultiert und ist wohl auch dessen Sinn. >:(
Eine Klärung mit der "GEZ" wäre hier nicht notwendig , geschweige denn nutzbringend gewesen.
Alle erforderlichen Unterlagen zur Klärung hätten auch bei der Stadtkasse zur Einsicht vorliegen müssen.
Dies hätte unter Umständen schon genügt , die Stadtkasse fest zu nageln und zur Umkehr zu bewegen.
Der Chef der Stadtkasse hat sich hier eindeutig etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt. Ist wohl sicher auch das Ergebnis der verstärkt im Umlauf befindlichen "Arbeitsanweisungen" der LRAs zu Händen der Vollstreckungsstellen. Diese werden so in Sicherheit gewogen und in glaubhaft gemachter Rechtmäßigkeit ihres Tuns bestärkt.
Leider dumm gelaufen. Deswegen muss man aber nicht damit beginnen wieder regelmäßig zu zahlen.
Nun erst recht , das aufgezwungene KatzundMaus-Spiel kann von vorn beginnen . Nur diesmal ist die Maus immer einen Schritt voraus , weil sie sich im Vorfeld besser informiert. ;)
Im Nachhinein wäre eventuell zu überlegen und zu prüfen , ob der Chef der Stadtkasse aufgrund voreiligen falschen Handelns für entstandenen Schaden wie Gebühren für Rücklastschriften haftbar gemacht werden kann.
Titel: Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
Beitrag von: Leutnant_JO am 29. März 2015, 10:29
Die Stadtkasse schrieb ja, das sie nicht zuständig ist, und Person A sich direkt an die GEZ wenden müsste.
Die Stadtkasse hat den schwarzen Peter der Zuständigkeit ganz elegant wieder an die "GEZ" zurück gereicht . Im klaren Wissen dass diese wahrscheinlich eh nicht darauf reagieren wird , weil die "GEZ" hatte die Verantwortung des Geschehens bereits an die Stadtkasse weiter delegiert. Ein ganzes fieses Spiel in der unnötige Wartezeit zu einer vermeintlichen und erhofften Klärung generiert wird . Indessen werden eiskalt Fakten geschaffen , das Konto doch gepfändet und den schwarzen Peter in Form der A....karte hat am Ende der "Beitragsschuldner" wegen mangelnder Mitwirkung zur Klärung des Sachverhaltes tatsächlich selbst an der Backe.
So erhofft man sich ein endgültiges Einknicken des "widerspenstigen Querulanten" , indem er sich nun notgedrungen und zähneknirschend damit abfindet. Ein Zurück in den vorherigen Stand
wird somit in provoziert unerreichbare Ferne katapultiert und ist wohl auch dessen Sinn. >:(
Eine Klärung mit der "GEZ" wäre hier nicht notwendig , geschweige denn nutzbringend gewesen.
Alle erforderlichen Unterlagen zur Klärung hätten auch bei der Stadtkasse zur Einsicht vorliegen müssen.
Dies hätte unter Umständen schon genügt , die Stadtkasse fest zu nageln und zur Umkehr zu bewegen.
Der Chef der Stadtkasse hat sich hier eindeutig etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt. Ist wohl sicher auch das Ergebnis der verstärkt im Umlauf befindlichen "Arbeitsanweisungen" der LRAs zu Händen der Vollstreckungsstellen. Diese werden so in Sicherheit gewogen und in glaubhaft gemachter Rechtmäßigkeit ihres Tuns bestärkt.
Leider dumm gelaufen. Deswegen muss man aber nicht damit beginnen wieder regelmäßig zu zahlen.
Nun erst recht , das aufgezwungene KatzundMaus-Spiel kann von vorn beginnen . Nur diesmal ist die Maus immer einen Schritt voraus , weil sie sich im Vorfeld besser informiert. ;)
Im Nachhinein wäre eventuell zu überlegen und zu prüfen , ob der Chef der Stadtkasse aufgrund voreiligen falschen Handelns für entstandenen Schaden wie Gebühren für Rücklastschriften haftbar gemacht werden kann.

Danke für die Antwort.
Gehe ich dann richtig in der Annahme, das nun alles zu spät ist?!
Kann A hier nun nicht mehr gegen klagen?
Immerhin hat die Stadtkasse sich nicht an die Vollstreckungsordnung gehalten, und regelrecht alle Wider- und Einsprüche von A ignoriert.
Es ist eine ziemliche Sauerei, das einfach auch ohne vorherige Ankündigung das Konto gepföändet wird, und der Bürger dadurch komplett Handlungsunfähig gemacht wird.
Titel: Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 29. März 2015, 10:33
Natürlich kann man noch klagen. Nur keinen Eilrechtsschutz mehr beantragen. Wenn das Gericht dann die Pfändung für rechtswidrig erklärt, muß die Stadtkasse das Geld zurückzahlen. Die kann sich dann mit der GEZ rumschlagen. Das wird  ein lehrreicher Spaß für den Bürgermeister, der auch die Gerichtskosten tragen muß. Und wenn bis zum Ende dieses Rechtsstreits die GEZ noch immer keinen Bescheid erlassen hat, ist die Forderung vielleicht verjährt.
Titel: Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
Beitrag von: Leutnant_JO am 29. März 2015, 10:46
Das Thema verjährung hatte A in einem Telefonat angesprochen.
Denn die gesetzliche 3 Jahresfrist ist zumindest für das Jahr 2011 abgelaufen.

Laut Stadtkasse ist aber die GEZ nicht von der 3 Jahresfrist betroffen, sondern 30 Jahre !!!
Konnte im Internet sowas ähnliches nachlesen.
Titel: Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 29. März 2015, 10:50
Zitat
Laut Stadtkasse ist aber die GEZ nicht von der 3 Jahresfrist betroffen, sondern 30 Jahre !!!

Kann es sein daß Deine Stadtkasse stark betrunken ist oder bekifft? Ohne Bescheid besteht ja noch nicht einmal eine berechtigte Forderung. Schau mal ob Du nicht einen Anwalt findest der gegen die Stadt vorgehen will.

Für die Rundfunkgebühren wie für die Rundfunkbeiträge gilt natürlich die gesetzliche Verjährung, strittig ist nur der Beginn der Verjährungsfrist.
Titel: Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
Beitrag von: koppi1947 am 29. März 2015, 11:23
Wenn Person A von 2011 ausgeht,ist sowieso etwas faul,erst ab 2013 würde Anspruch bestehen,alles bis dato soll man A nachweisen.Ohne Bescheid oder Titel geht schon mal gar nichts.
Also wehren.
Titel: Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 29. März 2015, 11:59
Zitat
Dies ist in sofern ärgerlich, da das ganze Konto ab dem moment komplett gesperrt wird.
Lastschriften kommen zurück etc. und man kommt nicht an sein Geld.
A musste darauf hin bei der Bank den Betrag freigeben, damit das Konto entsperrt wird.

So. Person Q hat sich mal erkundigt, weil ihr das vielleicht auch bevorsteht. Die Bank darf das komplette Konto nicht sperren, sofern das Guthaben bzw. der Dispo den Betrag der Pfändung übersteigen. D.h. wenn auf dem Kto. EUR 1000,-- sind und die Stadtkasse pfändet EUR 500.--, werden die EUR 500,-- einstweilen gesperrt, mit den verbleibenden EUR 500,-- werden die Lastschriften weiter bedient. Sollte man vielleicht die Bank mal zurechtweisen? Aber nicht den Schalterfuzzi, der weiß das nicht.
Titel: Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
Beitrag von: Miklap am 29. März 2015, 12:44
Etwaige Vollstreckungszwangsmaßnahmen dürften erst eingeleitet werden, wenn ein hinsichtlich der Vollstreckungsvoraussetzungen prüfbares Vollstreckungsersuchen vorliegt. Prüfbar ist ein Vollstreckungsersuchen wenn beglaubigte Abschriften (§ 33 VwVfG) des Leistungsbescheides und der Mahnung vorgelegt werden, diese die vorgeschriebenen Angaben enthalten (Fälligkeit, Fristsetzung), die Zustellung derselben durch Zustellungsvermerke oder Zustellungsurkunden nachgewiesen und glaubhaft gemacht werden sowie die Bestandskraft eingetreten ist.

Die etwaige Erschwernis – weitestgehend automatisierter – Verwaltungsvorgänge beim Beitragsservice ist kein hinreichender Grund, um die gesetzlichen Vorgaben von der Vollstreckungsbehörde zu vernachlässigen und widerrechtliche Verwaltungsvollstreckungen zu veranlassen.

Zitat
Im Verhältnis zwischen Vollstreckungsbehörde und Vollstreckungsschuldner kann sich dieser jedoch weiterhin auf das Fehlen der Vollstreckungsvoraussetzungen berufen, zumal diese als die Behörde, die den angegriffenen Verwaltungsakt erlassen hat, die einzig richtige Beklagte … und von daher prozessual verantwortlich für das vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen ist (BFH, Beschluss vom 04.07.1986 – VII B 151/85 – NvWZ 1987, S. 535).“

Fazit: beim VG Klage erheben und die Behörde für entstandenen Schaden auf Grund fehlender Mitwirkungspflicht und Irreführung durch falsche Information, haftbar machen..   ... wie sieht das aus? ....Meinungen?!
Titel: Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
Beitrag von: LeckGEZ am 29. März 2015, 20:01
Einfach zurückbuchen. Die Hausbank hat nur über den Vorgang der Pfändung den Kunden ordnungsgemäß informiert, da es hier um einen möglicherweise berechtigten Vorgang handelt. Letztlich muss der Bankkunde entscheiden, ob das rechtsgültig war. Die Bank hat nichts mit der Pfändung zu tun und kann das nicht wissen! Ist nur eine unbeteiligte Drittperson. Hat auch keine Prüfpflichten. Sie führt nur aus. Der Bankkunde muss bei der Bank reklamieren und zurückbuchen lassen innerhalb einer Frist.
Zurückbuchen und fertig! Es gibt Gesetze seit kurzem auch für Pfändungsopfer! Siehe Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 01.07.2010.

Der Vollstreckungsgehilfe hat sich gewaltig weit aus dem Fesnter gelehnt und macht es sich sehr einfach, weil viele es nicht wagen sich dagegen zu wehren. Habe ich die Kohle - Klappe zu Affe tot - Rechtsräuberische Mentalität. Dieser ist keine unbeteiligte dritte Person und ist verpflichtet das Vollstreckungsersuchen zu prüfen, und nicht nur:

Zitat
Daraufhin schrieb die Stadtkasse lediglich, das die Vollstreckbarkeit vom Gläubiger bescheinigt wurde.

Das ist ein Schei..reck wert. Die Stadtkasse hat als Vollstreckungsgehilfe eng gesetzte Prüfpflichten zu erfüllen! Hätte man wohl daran erinnern müssen? Eine Bescheinigung vom Gläubiger reicht schon? Haahaahaa

Rückbuchen! Und warten bis sie sich wieder melden. Dann hast Du einen zweiten Versuch es aber diesmal richtig zu machen. Steht im Forum mehrfach detailliert beschrieben.
Mich kotzt diese Abzocke von rechtlich unversierten Bürgern an!
Titel: Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
Beitrag von: Leutnant_JO am 29. März 2015, 21:10
Moin,

habe mal ein Schreiben fertig gemacht, welches ich gern ans VG schicken würde.
Größtenteils stammt es hier aus dem Forum.
Verbesserungsvorschläge?

Zitat
In der Zwangsvollstreckungssache
des
– xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

gegen

den
– vermeintlichen Schuldner „xxxxxxxxxxx“

lege ich  gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung Erinnerung gemäß § 766 ZPO ein.

Es wird beantragt:
Die Stadtkasse ( „beauftragter Vollstrecker“) wird angewiesen, den Pfändungsauftrag des Gläubigers zurückzuweisen. Die Zwangsvollstreckung ist rückgängig zu machen.

Begründung:

Das Vollstreckungsorgan hat die Verfahrensvorschriften
 zur konkreten Vollstreckungsmaßnahme nicht beachtet .
 Der Rechtsbehelf ist statthaft. Die Vollstreckungsmaßnahme
erging ohne Gewährung rechtlichen Gehörs.

Es existiert kein vollziehbarer Verwaltungsakt. Es gibt keinen Vollstreckungstitel.
Nichtige Verwaltungsakte sind einer Vollstreckung nicht fähig.
Mir wurde kein Verwaltungsakt des Gläubigers zugestellt (Verweis auf BVwVfG § 41 - § 43 Abs. 1 VwVfG ) Wie sich aus den §§ 1 und 2 VwVG ergibt können nur belastende Verwaltungsakte vollstreckt werden. Insoweit wird hiermit auf § 35 VwVfG verwiesen.

Die Stadtkasse xxxxxx,Frau xxxxxxxxxx, wurde von mir mehrfach angeschrieben, mit der bitte mir Belege der Zustellung zu übersenden. Dieser Forderung ist sie nicht nachgekommen.
Die Stadtkasse hat es sich leicht gemacht, mit der Behauptung : „mir ist die Vollstreckbarkeit bescheinigt worden. Dieses ist ausreichend um die Vollstreckung einzuleiten“


Als beteiligte Behörde, ist die Stadtkasse verpflichtet das Vollstreckungsersuchen zu prüfen!

Dieser Pflicht ist die Stadtkasse xxxxxx nicht nachgekommen.
Die Stadtkasse hat mein Konto nicht Rechtmäßig gepfändet.

Daher ist die Stadtkasse auf Grund fehlender Mitwirkungspflicht und Irreführung durch falsche Information, haftbar zu machen.

Durch die Kontopfändung ist mir ein Schaden durch u.a. Rücklastschriften entstanden.
Daher ist festzustellen das die Stadtkasse mir einen Schadensersatz von nicht unter 550€ zu zahlen hat. Ausserdem sind die nicht rechtmäßig gepfändeten 467,53€ + 5 Prozentpunkte ab dem 24.03.2015 zu erstatten.

Die Behörde behauptet der Verwaltungsakt sei abgesandt worden, es sei „mehr als unwahrscheinlich“, dass diese Sendung nicht angekommen sei.
Damit beruft sie sich im Ergebnis auf einen allgemeinen Erfahrungssatz und damit auf die Regeln des                                                                                                                                                 Anscheinsbeweises. Eine solche Beweisführung ist jedoch nach den Grundsätzen des BFH-Urteils in BStBl II 1989, 534 nicht zulässig.
Auch BSG-Urteil vom 26.07.2007, B 13 R 4/06 R Zitat“ Hiernach gilt die Fiktion, ein schriftlicher Verwaltungsakt sei am dritten Tage nach der Abgabe zur Post bekannt gegeben, nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang und seinen Zeitpunkt nachzuweisen. In diesem Sinne aber bestehen schon dann "Zweifel", wenn der Adressat den Zugang - schlicht - bestreitet (BFH vom 14.3.1989, BFHE 156, 66, 71). Im Ergebnis nichts anderes gilt jedoch in anderen Rechtsbereichen; auch im Zivilrecht zB hat der Erklärende (bzw jener, der sich hierauf beruft) den Zugang einer Erklärung zu beweisen (so zB zur Mängelanzeige nach § 377 Handelsgesetzbuch: BGH vom 13.5.1987, BGHZ 101, 49, 55; dort auch dazu, dass eine Mängel"anzeige" empfangsbedürftig ist).“
…....“Das LSG wird daher festzustellen haben, ob dem Kläger das Hinweisschreiben zugegangen ist. Eine Nichtaufklärbarkeit geht insoweit zu Lasten der Beklagten.“Zitat Ende

Mit freundlichen Grüßen

xxxxxx
Titel: Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
Beitrag von: PersonX am 29. März 2015, 21:27
Falls ein Konto bereits gepfändet wurde, so ist die Vollstreckung bereits fast vorbei.
Ein Einwand nach ZPO §766 sollte im Einfachen Fall vorher passieren.
Aus Sicht von PersonX hätten mögliche Einwände einer Person A bereits als Vollstreckungsernnerung nach § 766 ZPO gewertet werden sollen.
Jedoch ist so, das Telefonate und Mails meist nicht die nötige Schrift Form erfüllen.
Eine Person A, sollte alles und wirklich alles richtig schriftlich machen, schon wegen der Nachweisbarkeit.

Ob es im Nachgang etwas bringt eine Erinnerung nach §766 ZPO einzulegen, hängt vom Versuch ab und kann nicht beurteilt werden.

Eine Person A könnte jetzt am Verwaltungsgericht Klage gegen die Vollstreckung einreichen, also als Vollstreckungsabwehrklage und dort entsprechend als Klageziel die Feststellung verlangen, dass die Zustellung der Titel durch die LRA nachgewiesen wird.

Eine Person A sollte sich dazu mit einem Anwalt verständigen, weil das Kind bereits tief in den Brunnen gefallen sein scheint.
Titel: Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
Beitrag von: Shran am 29. März 2015, 21:52
Nur kurz:

Hier mal in eigener Sache.
Das Schreiben hat meine Bank bekommen, worauf mein Konto gepfändet wurde.
Das wurde jedoch zu dem Zeitpunkt nicht durchgeführt, weil "Forderung", und man "muss" laut des Rechtsbehelfs Klage einreichen im genannten Zeitraum. So wie ich das verstehe ist das nicht passiert und somit wurde dann gepfändet. Also die Forderung umgesetzt.
Titel: Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
Beitrag von: Miklap am 30. März 2015, 12:59
Nach Beendigung der ZV kann der Schuldner normale Leistungsklage nach § 812 BGB erheben.
(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.
(und jetzt wirds interessant:)
Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.


§ 812
Herausgabeanspruch

http://dejure.org/gesetze/BGB/812.html (http://dejure.org/gesetze/BGB/812.html)

 § 766 ZPO evtl weglassen?!

Stattdessen:
Erhebe ich Klage gemäß § 812 BGB (Herausgabe der zu Unrecht gepfändeten Geldforderung)

Dann die Begründung der Irreführung und fehlende Mitwirkungspflicht.
Evtl. noch erwähnen dass man bereits der Behörde mitteilte, dass sie den Akt im Vorfeld zu prüfen hat
und sich nicht auf Aussagen des Antragsstellers berufen darf und vor Allem: SOLLTE!!
Dennoch hatte sie unrechtsmäßig und voreilig die Zwangsvollstreckung durchgeführt!

Was sagt Ihr?
Titel: Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
Beitrag von: Bürger am 30. März 2015, 16:18
Da es hier per Gesetz als "öffentliche Abgabe" deklariert ist und sich somit um VERWALTUNGsvollstreckung handelt, bleibt äußerst fraglich, ob für diesen Part das BGB überhaupt greift, denn i.d.R. finden die jeweiligen VERWALTUNGsvollstreckungsgesetze der Länder Anwendung.
Besser also nicht durcheinanderwürfeln... ;)
PRIVATrecht ist nicht gleich VERWALTUNGsrecht!
Titel: Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 30. März 2015, 16:40
Hier mal in eigener Sache.

Das Schreiben hat meine Bank bekommen, worauf mein Konto gepfändet wurde.

Wenn Person Q dieses Schreiben bekommen hätte, wäre ihr aufgefallen, daß

- der BS kein Gläubiger sein kann weil nicht rechtsfähig
- es ein Niedersächsisches Verwaltungsgesetz nicht gibt
- in dem wahrscheilich gemeinten Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetz § 45 etwas anderes behandelt wird

Dieses Schreiben kann nicht von einer deutschen Behörde stammen. Da hätte schon die Bank mißtrauisch werden müssen. Person Q würde dagegen klagen.
Titel: Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
Beitrag von: Der Ingo am 30. März 2015, 17:44
Auf das Schreiben hat meine Bank sofort reagiert und nix ging mehr. ich habe das Schreiben erst von Person B bekommen als Konto schon dicht war.

Ja, jetzt Klage ich gegen dieses Schreiben.


Und hier noch meine nächsten Termine:

Runder Tisch in Bremen Donnerstag, 02.04.15, 18 Uhr
Treffpunkt ist die "Watch-Bar" gegenüber des Eingangs vom Cinemaxx-Kino am Hbf.

Bremen Ostermarsch Sa. 4.4.15
ab 11 Uhr
Treffpunkt: 11 Uhr am Ziegenmarkt im Steintor (vor dem Steintor/Friesenstraße)
Titel: Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
Beitrag von: Miklap am 30. März 2015, 17:54
PRIVATrecht ist nicht gleich VERWALTUNGsrecht!

Erstattungsanspruch, öffentlich-rechtlicher

Zitat
Voraussetzung für den allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch ist,
dass eine öffentlich-rechtliche Vermögensverschiebung stattgefunden hat.
.....Insoweit gelten die zu den §§ 812 ff. BGB entwickelten Grundsätze.
(Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG)

Quelle: http://www.rechtslexikon.net/d/erstattungsanspruch-%C3%B6ffentlich-rechtlicher/erstattungsanspruch-%C3%B6ffentlich-rechtlicher.htm (http://www.rechtslexikon.net/d/erstattungsanspruch-%C3%B6ffentlich-rechtlicher/erstattungsanspruch-%C3%B6ffentlich-rechtlicher.htm)

So wie ich es jetzt verstehe, ist sehr wohl §812 BGB anwendbar...? oder sehe ich das falsch?  :-\

Edit: Teilweise wird er auch dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und damit dem allgemeinen Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 GG entnommen. Dies kann jedoch dahinstehen, da der Anspruch mittlerweile gewohnheitsrechtlich anerkannt ist und darin seine hinreichende Grundlage findet
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlich-rechtlicher_Erstattungsanspruch (http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlich-rechtlicher_Erstattungsanspruch)
Titel: Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
Beitrag von: Leutnant_JO am 01. April 2015, 06:58
Neueste Info:
Gestern erhielt A nun doch endlich mal eine Antwort der GEZ.
Unter anderem eine Mahnung über nochmal 700€ für den Zeitraum 2013 - heute.

In dem Schreiben steht interessanter weise ein Satz :
"Da wir Sie bislang per Brief nicht erreichen konnten"

Somit sollte doch eigentlich klar sein, dass

1. Die Vollstreckungsvorraussetzung fehlte
2. Die Mahnung über 700€ ebenfalls Gegenstandslos ist,
da  kein Grundlagenbescheid über die neue Gebühr zugestellt wurde.

Richtig ?!

Bevor A nun Klage beim VG erhebt, hat er die Stadtkasse mit dem wissen nocheinmal angeschrieben, und um Stellungnahme gebeten. (Die Stadtkasse erhielt eine Kopie des Schreibens)

LG
Titel: Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
Beitrag von: trox am 03. April 2015, 12:55
In dem Schreiben steht interessanter weise ein Satz :
"Da wir Sie bislang per Brief nicht erreichen konnten"

Das ist ja wohl wirklich Gold wert. Damit geben sie ja quasi zu, dass Du bisher keinen vollstreckbaren Titel erhalten hast.
Kannst Du das hier in anonymisierter Form mal hochladen?

Wie setzen sich denn die 700€ zusammen? Scheint mir extrem hoch für den Zeitraum seit 2013. Bei Person A ist es grade mal die Hälfte.
Titel: Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
Beitrag von: Leutnant_JO am 03. April 2015, 13:06
In dem Schreiben steht interessanter weise ein Satz :
"Da wir Sie bislang per Brief nicht erreichen konnten"

Das ist ja wohl wirklich Gold wert. Damit geben sie ja quasi zu, dass Du bisher keinen vollstreckbaren Titel erhalten hast.
Kannst Du das hier in anonymisierter Form mal hochladen?

Wie setzen sich denn die 700€ zusammen? Scheint mir extrem hoch für den Zeitraum seit 2013. Bei Person A ist es grade mal die Hälfte.


Will nachher mal sehen, das ich es hochlade.
Die 700€ hatte ich im Hinterkopf. Genau sind es 647,,28€.
Diese setzen sich zusammen aus :
- 467,48€ Beiträge (mittlerweile ja gepfändet)
- 179,80€ Gebühren

LG
Titel: Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
Beitrag von: kostja am 16. Juni 2015, 21:31
Hallo zusammen, habe mir den Beitrag eben aufmerksam durchgelesen, leider endet der schlagartig.
Mich würde es interessieren wie es in den letzten Monaten gelaufen ist
Titel: Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
Beitrag von: Leutnant_JO am 16. Juni 2015, 22:16
Person A hat Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht...
Da gehts momentan immer hin und her....
Titel: Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
Beitrag von: diedmatrix am 13. August 2015, 12:21
Bei Person B haben sie nun auch ohne Ankündigung das Konto gepfändet.... >:(
Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14146.msg102291.html#msg102291

Was sagt man nun der Bank um dies zumindest vorläufig wieder aufzuheben?!? Ist das überhaupt möglich oder erst nach gewonnener Klage?! oO Was muss gesetzlich vorliegen bzw. was muss der Pfänder nachweisen damit die Bank das ausführen darf? Danach ist auf jeden Fall Klage notwendig?
Titel: Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
Beitrag von: Ypsilon am 30. November 2015, 15:03
Auch wenn der Beitrag nun schon älter ist, vielleicht hilft es doch noch jemandem, der durch die Suche hierauf stößt.

Eine fiktive Idee:
Es wurden mehrere verschiedene Banken angerufen, um nachzufragen, unter welchen Voraussetzungen sie die Pfändung durchführen bzw. ob sie die Pfändung auch durchführen, wenn offensichtliche Fehler im Pfändungsschreiben vorliegen (z.B. Schuldnername "Salami" und Gläubigername "Blattspinat"). Die Banken antworteten alle, dass sie Pfändungen von der Stadt/vom Land/vom Gerichtsvollzieher IMMER durchführen, sie könnten ja nicht wissen, ob es den Gläubiger "Blattspinat" nicht doch gibt... sie führen die Pfändungen immer durch, bei der Bank hat man keine Chance. Dem Bankkunden gegenüber schulden sie ja nichts, falls sie (fälschlicherweise) pfänden; der Stadt/dem Land etc. wären sie zu Schadensersatz verpflichtet, wenn sie nicht pfänden.
Titel: Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
Beitrag von: Bobchen am 30. November 2015, 17:24
Die Verjährungsfrist beginnt zum Ende eines Jahres.
Z. B. letzter Vollstreckungsversuch in 2011... Beginn 01.01.2012.
Vollstreckungsverjährung frühestens 3 Jahre später also zum 31.12.2014 - zum 01.01.2015 keine Vollstreckung mehr möglich - je nach Forderung aber auch andere Fristen.

Generell sind Bescheid 30 Jahre lang analog BGB gültig.
Wenn also die Verjährung regelmäßig gehemmt wird - und da reicht je nach Rechtsprechung und Auslegung bereits eine Anfrage an das Einwohnermeldeamt - werden einen Forderungen mitunter auch so lange verfolgen. ;)

Ich habe bei der GEZ / Beitragsservice noch nie eine Verjährung erlebt.
Titel: Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
Beitrag von: Miklap am 30. November 2015, 17:41
...im Volke sagt man doch: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
Sollte es jetzt nicht vielmehr heißen: "auch Bequemlichkeit schützt den willkürlich Ungeschützten nicht"?
Was nutzt ein Schutz (unsere Verfassung; unser Grundrecht) wenn es nur beim Volk keine Anwendung findet?

Kontopfändung wegen Rundfunkgebühren.... gleichzusetzen mit Diebstahl am Volke, unter einem "undichten Deckmantel" unseres Grundgesetzes!

Pfui Teufel...

Unabhängig davon dass es bei einer gewissen Gleichgültigkeit zu einer Kontopfändung gekommen ist oder kommt...
... würde ich mir die Bank zur Brust nehmen und erklären, dass diese gegen bestehendes Recht verstößt und
dass enorme Folgeschäden von ihr zu ersetzen sind!
Ich würde auch die sofortige Herausgabe meiner Gelder verlangen (§ 812 BGB - Herausgabeanspruch) !

Eine Vorraussetzung für eine Haftung liegt insofern vor (§ 831 BGB - Haftung für den Verrichtungsgehilfen), da man die Bank als Verichtungsgehilfen über ein z. Zt. anhängiges Verfahren beim BVG (bei dem ein Urteil noch aussteht) informiert hat. Diese Bank wird dennoch unrechtsmäßig Gelder an ein Unternehmen transferieren, welches sich zudem der arglistigen Täuschung bedient und dazu mit unseriösen Verträgen unser Grundgesetz missachtet -  bzw. willkürlich und mit einem selbst kreierten Gesetz außer Kraft setzen will!

... würde ich - auch wenns letzlich nichts bringt!

So langsam glaube ich auch, dass die Staatsmacht zu Verbrechern wird und
dass kein Richter eines Gerichtes ein gesetzlicher Richter ist!!!

(Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 GG
bzw.
§ 16 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG))
 
.... so langsam wirds zu schmutzig in unserem "Rechtsstaat"!
Titel: Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
Beitrag von: Bobchen am 30. November 2015, 17:51
Im Gegenteil, ich finde es gut das das System so ausgestaltet ist das irgendwann auch mal SCHLUSS ist.
Und das nicht immer wenn eine Maßnahme getroffen wurde noch jemand wach werden und wieder alles revidieren und aushebeln kann.
In dieser Hinsicht ist unser System ausreichend. Bis es zu der Kontopfändung in Sachen Rundfunkbeitrag gekommen ist hat es 5-8 Schreiben und Beitragsbescheide gegeben und oft noch eine Vorankündigung der Vollstreckung.
Die normale Zustellung per Hauspost ist völlig ausreichend. Ein Brief kann mal unter gehen. In 99,9% der Fälle ist der Nichterhalt eine reine Schutzbehauptung.
Ich weis nicht wie man dazu kommt einfach jemanden zu belügen sich im Gegenzug aber über die Maßnahmen aufregen möchte? Evtl. erfüllt das eine Weckfunktion und ein Umdenken das man nicht alles bis zum Erbrechen aussitzen kann bis man sich um seine Dinge kümmert. Wenn nicht tut es halt weh. Ist unangenehm aber erziehend.
Miklap, zu Ihrer Einstellung sage ich eher Pfui Teufel. ^^
Titel: Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
Beitrag von: Miklap am 30. November 2015, 17:56
... Ernsthaft?
Titel: Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
Beitrag von: Delorna am 30. November 2015, 18:14
Liest sich - wenn man weiteres betrachtet - grundsätzlich wie ein Befürworter der hier erstmal Angst schüren will.
Am besten sollten wohl alle Bürger alles zahlen was sich von Seite gewisser Obrigkeiten so ausgedacht wird und ja nicht auf die Idee kommen irgendwas in Frage zu stellen.

Eine nicht näher definierte Person meint, wenn nichts in Frage zu stellen wäre, hätte sich die Diskussion wohl längst erledigt und weder verschiedene Gerichte würden über diverse Begebenheiten nach unterschiedlicher Auffassung urteilen, noch würden namhafte Unternehmen und Einzelpersonen weiter den Klageweg beschreiten. Viele Urteile zu nicht unerheblichen Argumenten sind zudem noch nicht gesprochen.

Eine nicht näher definierte Person weiß auch nicht wo sie irgendjemanden belügt, wenn keine rundfunkfähigen Geräte vorhanden sind bzw. genutzt werden.
Ein jedes derartiges Angebot ließe sich einfach über einen zu bezahlenden Zugang ähnlich "Sky TV", "Premiere", .. regeln. Es gibt auch Personen die grundsätzlich nichts vom Fernsehen halten, warum sollte man diese gegen ihren Willen zwingen?

Das Gewissen ist bei dieser Sache absolut rein, Fehlverhalten nicht erkennbar.
Titel: Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
Beitrag von: LeckGEZ am 30. November 2015, 18:24
Es wurden mehrere verschiedene Banken angerufen, um nachzufragen, unter welchen Voraussetzungen sie die Pfändung durchführen bzw. ob sie die Pfändung auch durchführen, wenn offensichtliche Fehler im Pfändungsschreiben vorliegen (z.B. Schuldnername "Salami" und Gläubigername "Blattspinat"). Die Banken antworteten alle, dass sie Pfändungen von der Stadt/vom Land/vom Gerichtsvollzieher IMMER durchführen, sie könnten ja nicht wissen, ob es den Gläubiger "Blattspinat" nicht doch gibt... sie führen die Pfändungen immer durch, bei der Bank hat man keine Chance. Dem Bankkunden gegenüber schulden sie ja nichts, falls sie (fälschlicherweise) pfänden; der Stadt/dem Land etc. wären sie zu Schadensersatz verpflichtet, wenn sie nicht pfänden.

Falls das die Antwort von den Banken sein sollte, dann muss unbedingt nachgefragt werden wie das Vorgehen ist, um an SEIN Geld wieder zurück zu gelangen. Einfach rückbuchen? Wie sehen die Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber der Bank aus? Man sollte sich den ganzen Prozess erläutern lassen. So zwingt man die Banken sich mit der Materie zu beschäftigen. Die meisten Pfändungen sind ungerechtfertigt und von Faulheit der Behörden getrieben. Leider funktioniert das, das viele hängenden Kopfes das System einfach akzeptieren.

Ich selbst sehe zwei Möglichkeiten sich gegen staatliche Willkür am ausgestreckten Arm der ÖRR zu entgehen. Erstens sein Konto in ein Pfändungsschutzkonto wandeln. Hat man mehrere, dann eben mehrere bzw. alte Konten schließen.

Hat man reichlich Geld auf dem Konto sucht man sich ein europäisches Konto fernab von Deutschland. Das Konto wird zwar auch "gefunden", aber es ist schon aufwändiger. Da reicht kein Schmierblatt mit Forderungen mehr aus. Es muss ein richtiges amtliches Schreiben von einem Gericht vorliegen, damit im Ausland was gepfändet werden kann.

Da fällt mir noch eine dritte Möglichkeit ein. Geld immer vom Konto abräumen und unters Kopfkissen legen. Barzahlungen sind immer besser im Zeitalter der Totalüberwachung von Bürgern mit Legitimation der Terrorismusbekämpfung.
Titel: Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
Beitrag von: seppl am 30. November 2015, 18:35
@Bobchen:
Ich weiss nicht, in welchem Bundesland Sie vollstrecken. Ich stimme Ihnen zwar zu, dass bei berechtigten und im Vorfeld der Vollstreckung sorgfältig geprüften Vollstreckungen auch mal Schluss sein muss. ABER:

Beim Beitragsservice hat es sich jedoch mit der rechtlich nicht definierten "Direktanmeldung" und daraus ungeprüft und daher unrechtmäßig gefolgerten Zahlungspflicht dahingehend entwickelt, dass die Landesrundfunkanstalten ungebremsten Zugriff auf das Vermögen der Bürger haben. Sie können über den nicht rechtsfähigen Beitragsservice völlig willkürlich handeln und dieser nutzt das schamlos aus. Sie kennen ja den Zaubersatz "Diese Forderung ist vollstreckbar" in den Vollstreckungsersuchen. Das ist der Freibrief auch für unrechtmäßige Forderungen. Weder Vollstreckungsstellen noch Banken oder Sparkassen sind verpflichtet die Rechtmäßigkeit der Forderungen zu überprüfen, sind aber (mehr oder weniger unwissentlich) Büttel dieses speziell auf den Rundfunkbeitrag bezogenen Unrechtssystems. Es gab schon vor der BRD ein System, in dem "jeder nur seine Pflicht getan hat" und meint, "sich daher nichts zu Schulden hat kommen lassen". Hier geht es zwar "nur" um Geld, Unrecht ist es aber trotzdem. Der Bürger muss Vertrauen in die öffentlichen Institutionen haben können, OHNE besonderes Rechtswissen oder Kenntnisse über den Sachverhalt zu haben. Schauen Sie mal in meinen Thread
Beabsichtigte Vertuschung in den formularbasierten Schreiben des Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7419.msg54341.html#msg54341
wie verschleiert, vertuscht und getäuscht wird. Das ist Pfui!

Es würde mich freuen, wenn Sie Ihre berufsbedingte Brille, die sie nur unreflektiert sehen lässt, dass jemand nicht bezahlen will, mal absetzen könnten und den Sachverhalt mal von ausserhalb betrachten könnten. Wenn jemand behauptet, keine Bescheide bekommen zu haben, ist der Beitragsservice verpflichtet, den Zugang nachzuweisen. Das passiert nicht. Der Beitragsservice bezieht sich auf die Zugangsfiktion, dass drei Tage nach Absendung des Bescheides dieser als zur Kenntnis genommen angesehen wird. Diese gilt aber nicht für den BS!
Bei der Stadtreinigung Hamburg ist es z.B. so: Wenn jemand behauptet, Bescheide nicht bekommen zu haben, bekommt er ohne Umstände die Bescheide per PZU zugesendet und der Rechtsfall ist geklärt.
Titel: Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 30. November 2015, 20:52
Zitat
Die normale Zustellung per Hauspost ist völlig ausreichend.

stimmt, Bobchen. Hier wird aber nicht per Hauspost zugestellt, wie bei Ihnen in der Rundfunkanstalt, hier wird mit der Deutschen Post versendet. Das ist laut unserer Rechtssprechung keine Zustellung und nicht ausreichend.
Titel: Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
Beitrag von: Miklap am 30. November 2015, 22:25
Interessant ist die Tatsache, dass sich ein Gerichtvollzieher im Forum blicken lässt!
Zudem auch, da er wohl über "den Mob" recht pikiert ist...

Ich finde fast unglaublich, dass Jemand der ein solches Amt bekleidet, so ein Unverständnis aufbringt
und sich überhaupt gar keine Gedanken um Recht und Unrecht macht!?

Erschreckend....
Titel: Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
Beitrag von: Roggi am 30. November 2015, 22:51
Es ist wohl so, dass jeder, der von diesem System profitiert, gedankenlos und gewissenslos jeden über die Klinge springen lässt, der dieses System nicht zwangsweise unterstützen will. Es sind demzufolge Sklaventreiber. Das zeigt deutlich, dass es ein System wie damals jederzeit wieder geben kann, die Schergen von heute haben nur noch nicht den Auftrag zum Morden bekommen. Wenn dieses System nicht gestoppt wird, haben wir bald noch mehr Profiteure, gegen die es noch schwerer wird, sich zu wehren. Die Profiteure werden mehr, das System braucht mehr Geld für diese vielen Schergen, der geknechtete muss noch mehr zahlen, der Widerstand wird noch größer...
Die ehrenwerte Gesellschaft kann sich glücklich schätzen, dass die meisten unterdrückten noch andere Verpflichtungen haben, verantwortungsvoll sind und der Widerstand bisher unblutig verläuft.
Man darf nicht vergessen, das ganze wird gesteuert von den Intendanten der Rundfunkanstalten, die für alles verantwortlich sind. Es dürfte kein Zufall sein, dass in den letzten Wochen einige Intendanten abgezogen sind. Denn eigentlich sind es inteligente Leute, die sich vorstellen können, wo das alles mal endet.
Titel: Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
Beitrag von: KarlKotzt am 30. November 2015, 23:32
...
Ich finde fast unglaublich, dass Jemand der ein solches Amt bekleidet, so ein Unverständnis aufbringt
und sich überhaupt gar keine Gedanken um Recht und Unrecht macht!?

Erschreckend....

Solche "Mitmenschen" finden sich in den Behörden & der Verwaltung zuhauf und ich sehe darin
die grössere Gefahr für eine Demokratie als die heutige Politikerkaste. Wenn die Verwaltung nicht
jeden Mist mitmachen würde gäbe es solche Geschichten wie GEZ oder IHK/HWK ZWANGSMIT-
GLIEDSCHAFTEN überhaupt nicht. Über die Motivation solcher Verwaltungsmitarbeiter lässt sich
nur spekulieren und deshalb werde ich hierzu nichts sagen...

Unsere Mitbürger in der Verwaltung (welche sich immer mehr verselbstständigt) sollten sich doch
mal daran erinnern dass sie FÜR UNS ARBEITEN UND WIR SIE UNTERHALTEN. Vergessen?
Titel: Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
Beitrag von: kritzel300 am 01. Dezember 2015, 06:20
Zitat
Das zeigt deutlich, dass es ein System wie damals jederzeit wieder geben kann, die Schergen von heute haben nur noch nicht den Auftrag zum Morden bekommen.

Hallo,

ja viel zu viele nehmen alles einfach so als gegeben hin, aber viele vergessen, daß "Recht" und "Richtig" nicht unbedingt immer zusammengehört.
Bereits im letzten Jahrhundert gab es "pflichtbewußte" Menschen, die ihren Pflichten nachgekommen sind, später wurden diese aber als Menschenrechtsverletzung abgestempelt.

Das größte Problem ist ja dem Rechtssystem unter die Nase zu reiben, daß ein Gesetz oder Regelung rechtswidrig ist, da das "Recht" ja von dem Rechtssystem akzeptiert und eingeführt wurde.

Wenn man diese GEZ-Nachfolger einfach so durchkommmen läßt, dann sollte man sich auch fragen, was als nächstes kommt, denn mit der Begründung, die diese Fernsehleute bringen, dürfte man so ziemlich jeden für alle möglichen ungewollten und nicht erbrachten"Dienste", einfach so abkassieren!

Diese Gebührenerhebung ist so, wie wenn man jeden Monat von einem Bäcker eine Rechnung bekommt, egal ob man die Brote abgeholt hat oder nicht! Und man darf sich nichtmal die Sorte aussuchen!
In meinen Augen ein absolutes Unding!