Wie beschrieben, kam Ende Januar die Ankündigung zur Vollstreckung.
Person A, hat sich dann per Email an die Stadtkasse gewandt, und am 02.02.15 folgende Antwort erhalten:
Sehr geehrte Frau xxx,
mir ist die Vollstreckbarkeit bescheinigt worden. Dieses ist ausreichend um die Vollstreckung einzuleiten. Sie haben von mir bislang nur die Vollstreckungsankündigung erhalten. Dieses ist wie eine zweite Mahnung anzusehen. Somit ist die Vollstreckung noch nicht eingeleitet worden. Der nächste Schritt wäre der Vollstreckungsauftrag an den Vollstreckungsbeamten.
Ob Bescheide verschickt worden sind, oder ob eine Forderung gerechtfertigt ist, kann ich nicht beurteilen.
Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, müssen Sie sich direkt mit dem Gläubiger auseinander setzten, da die Stadt XXX nur im Auftrag handelt.
Sollten Sie Fragen zur Vollstreckung haben, möchte ich Sie bitten, mit mir telefonisch einen Termin zu vereinbaren, dass wir das in einem persönlichen Gespräch klären können. Meine Kontaktdaten finden Sie auf der Vollstreckungsankündigung.
Person A hat darauf hin die GEZ direkt angeschrieben. (Eingang des Schreibens bei der GEZ am 10.02.15)
A hat der Stadtkasse mitgeteilt, sich an die GEZ gewendet zu haben.
Bis heute keine Anwort erhalten von der GEZ.
Am 24.03.15 kam nun ein Schreiben der Stadtkasse, dass das Konto gepfändet wurde.
Dies ist in sofern ärgerlich, da das ganze Konto ab dem moment komplett gesperrt wird.
Lastschriften kommen zurück etc. und man kommt nicht an sein Geld.
A musste darauf hin bei der Bank den Betrag freigeben, damit das Konto entsperrt wird.
Das hat A getan, da laufende Kosten abgebucht werden, wie Abtragungen fürs Haus etc. und hier Kosten für Rücklastschriften, sowie unnötiger Ärger und rennerei entstehen würden.