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Autor Thema: Kontopfändung! Wie weiter?  (Gelesen 36925 mal)

k
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Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
#30: 16. Juni 2015, 21:31
Hallo zusammen, habe mir den Beitrag eben aufmerksam durchgelesen, leider endet der schlagartig.
Mich würde es interessieren wie es in den letzten Monaten gelaufen ist


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L
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Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
#31: 16. Juni 2015, 22:16
Person A hat Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht...
Da gehts momentan immer hin und her....


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d
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Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
#32: 13. August 2015, 12:21
Bei Person B haben sie nun auch ohne Ankündigung das Konto gepfändet.... >:(
Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14146.msg102291.html#msg102291

Was sagt man nun der Bank um dies zumindest vorläufig wieder aufzuheben?!? Ist das überhaupt möglich oder erst nach gewonnener Klage?! oO Was muss gesetzlich vorliegen bzw. was muss der Pfänder nachweisen damit die Bank das ausführen darf? Danach ist auf jeden Fall Klage notwendig?


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Y
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Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
#33: 30. November 2015, 15:03
Auch wenn der Beitrag nun schon älter ist, vielleicht hilft es doch noch jemandem, der durch die Suche hierauf stößt.

Eine fiktive Idee:
Es wurden mehrere verschiedene Banken angerufen, um nachzufragen, unter welchen Voraussetzungen sie die Pfändung durchführen bzw. ob sie die Pfändung auch durchführen, wenn offensichtliche Fehler im Pfändungsschreiben vorliegen (z.B. Schuldnername "Salami" und Gläubigername "Blattspinat"). Die Banken antworteten alle, dass sie Pfändungen von der Stadt/vom Land/vom Gerichtsvollzieher IMMER durchführen, sie könnten ja nicht wissen, ob es den Gläubiger "Blattspinat" nicht doch gibt... sie führen die Pfändungen immer durch, bei der Bank hat man keine Chance. Dem Bankkunden gegenüber schulden sie ja nichts, falls sie (fälschlicherweise) pfänden; der Stadt/dem Land etc. wären sie zu Schadensersatz verpflichtet, wenn sie nicht pfänden.


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B
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Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
#34: 30. November 2015, 17:24
Die Verjährungsfrist beginnt zum Ende eines Jahres.
Z. B. letzter Vollstreckungsversuch in 2011... Beginn 01.01.2012.
Vollstreckungsverjährung frühestens 3 Jahre später also zum 31.12.2014 - zum 01.01.2015 keine Vollstreckung mehr möglich - je nach Forderung aber auch andere Fristen.

Generell sind Bescheid 30 Jahre lang analog BGB gültig.
Wenn also die Verjährung regelmäßig gehemmt wird - und da reicht je nach Rechtsprechung und Auslegung bereits eine Anfrage an das Einwohnermeldeamt - werden einen Forderungen mitunter auch so lange verfolgen. ;)

Ich habe bei der GEZ / Beitragsservice noch nie eine Verjährung erlebt.


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Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
#35: 30. November 2015, 17:41
...im Volke sagt man doch: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
Sollte es jetzt nicht vielmehr heißen: "auch Bequemlichkeit schützt den willkürlich Ungeschützten nicht"?
Was nutzt ein Schutz (unsere Verfassung; unser Grundrecht) wenn es nur beim Volk keine Anwendung findet?

Kontopfändung wegen Rundfunkgebühren.... gleichzusetzen mit Diebstahl am Volke, unter einem "undichten Deckmantel" unseres Grundgesetzes!

Pfui Teufel...

Unabhängig davon dass es bei einer gewissen Gleichgültigkeit zu einer Kontopfändung gekommen ist oder kommt...
... würde ich mir die Bank zur Brust nehmen und erklären, dass diese gegen bestehendes Recht verstößt und
dass enorme Folgeschäden von ihr zu ersetzen sind!
Ich würde auch die sofortige Herausgabe meiner Gelder verlangen (§ 812 BGB - Herausgabeanspruch) !

Eine Vorraussetzung für eine Haftung liegt insofern vor (§ 831 BGB - Haftung für den Verrichtungsgehilfen), da man die Bank als Verichtungsgehilfen über ein z. Zt. anhängiges Verfahren beim BVG (bei dem ein Urteil noch aussteht) informiert hat. Diese Bank wird dennoch unrechtsmäßig Gelder an ein Unternehmen transferieren, welches sich zudem der arglistigen Täuschung bedient und dazu mit unseriösen Verträgen unser Grundgesetz missachtet -  bzw. willkürlich und mit einem selbst kreierten Gesetz außer Kraft setzen will!

... würde ich - auch wenns letzlich nichts bringt!

So langsam glaube ich auch, dass die Staatsmacht zu Verbrechern wird und
dass kein Richter eines Gerichtes ein gesetzlicher Richter ist!!!

(Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 GG
bzw.
§ 16 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG))
 
.... so langsam wirds zu schmutzig in unserem "Rechtsstaat"!


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Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

B
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Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
#36: 30. November 2015, 17:51
Im Gegenteil, ich finde es gut das das System so ausgestaltet ist das irgendwann auch mal SCHLUSS ist.
Und das nicht immer wenn eine Maßnahme getroffen wurde noch jemand wach werden und wieder alles revidieren und aushebeln kann.
In dieser Hinsicht ist unser System ausreichend. Bis es zu der Kontopfändung in Sachen Rundfunkbeitrag gekommen ist hat es 5-8 Schreiben und Beitragsbescheide gegeben und oft noch eine Vorankündigung der Vollstreckung.
Die normale Zustellung per Hauspost ist völlig ausreichend. Ein Brief kann mal unter gehen. In 99,9% der Fälle ist der Nichterhalt eine reine Schutzbehauptung.
Ich weis nicht wie man dazu kommt einfach jemanden zu belügen sich im Gegenzug aber über die Maßnahmen aufregen möchte? Evtl. erfüllt das eine Weckfunktion und ein Umdenken das man nicht alles bis zum Erbrechen aussitzen kann bis man sich um seine Dinge kümmert. Wenn nicht tut es halt weh. Ist unangenehm aber erziehend.
Miklap, zu Ihrer Einstellung sage ich eher Pfui Teufel. ^^


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  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
#37: 30. November 2015, 17:56
... Ernsthaft?


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D
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Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
#38: 30. November 2015, 18:14
Liest sich - wenn man weiteres betrachtet - grundsätzlich wie ein Befürworter der hier erstmal Angst schüren will.
Am besten sollten wohl alle Bürger alles zahlen was sich von Seite gewisser Obrigkeiten so ausgedacht wird und ja nicht auf die Idee kommen irgendwas in Frage zu stellen.

Eine nicht näher definierte Person meint, wenn nichts in Frage zu stellen wäre, hätte sich die Diskussion wohl längst erledigt und weder verschiedene Gerichte würden über diverse Begebenheiten nach unterschiedlicher Auffassung urteilen, noch würden namhafte Unternehmen und Einzelpersonen weiter den Klageweg beschreiten. Viele Urteile zu nicht unerheblichen Argumenten sind zudem noch nicht gesprochen.

Eine nicht näher definierte Person weiß auch nicht wo sie irgendjemanden belügt, wenn keine rundfunkfähigen Geräte vorhanden sind bzw. genutzt werden.
Ein jedes derartiges Angebot ließe sich einfach über einen zu bezahlenden Zugang ähnlich "Sky TV", "Premiere", .. regeln. Es gibt auch Personen die grundsätzlich nichts vom Fernsehen halten, warum sollte man diese gegen ihren Willen zwingen?

Das Gewissen ist bei dieser Sache absolut rein, Fehlverhalten nicht erkennbar.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. November 2015, 18:49 von Delorna«

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  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
#39: 30. November 2015, 18:24
Es wurden mehrere verschiedene Banken angerufen, um nachzufragen, unter welchen Voraussetzungen sie die Pfändung durchführen bzw. ob sie die Pfändung auch durchführen, wenn offensichtliche Fehler im Pfändungsschreiben vorliegen (z.B. Schuldnername "Salami" und Gläubigername "Blattspinat"). Die Banken antworteten alle, dass sie Pfändungen von der Stadt/vom Land/vom Gerichtsvollzieher IMMER durchführen, sie könnten ja nicht wissen, ob es den Gläubiger "Blattspinat" nicht doch gibt... sie führen die Pfändungen immer durch, bei der Bank hat man keine Chance. Dem Bankkunden gegenüber schulden sie ja nichts, falls sie (fälschlicherweise) pfänden; der Stadt/dem Land etc. wären sie zu Schadensersatz verpflichtet, wenn sie nicht pfänden.

Falls das die Antwort von den Banken sein sollte, dann muss unbedingt nachgefragt werden wie das Vorgehen ist, um an SEIN Geld wieder zurück zu gelangen. Einfach rückbuchen? Wie sehen die Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber der Bank aus? Man sollte sich den ganzen Prozess erläutern lassen. So zwingt man die Banken sich mit der Materie zu beschäftigen. Die meisten Pfändungen sind ungerechtfertigt und von Faulheit der Behörden getrieben. Leider funktioniert das, das viele hängenden Kopfes das System einfach akzeptieren.

Ich selbst sehe zwei Möglichkeiten sich gegen staatliche Willkür am ausgestreckten Arm der ÖRR zu entgehen. Erstens sein Konto in ein Pfändungsschutzkonto wandeln. Hat man mehrere, dann eben mehrere bzw. alte Konten schließen.

Hat man reichlich Geld auf dem Konto sucht man sich ein europäisches Konto fernab von Deutschland. Das Konto wird zwar auch "gefunden", aber es ist schon aufwändiger. Da reicht kein Schmierblatt mit Forderungen mehr aus. Es muss ein richtiges amtliches Schreiben von einem Gericht vorliegen, damit im Ausland was gepfändet werden kann.

Da fällt mir noch eine dritte Möglichkeit ein. Geld immer vom Konto abräumen und unters Kopfkissen legen. Barzahlungen sind immer besser im Zeitalter der Totalüberwachung von Bürgern mit Legitimation der Terrorismusbekämpfung.


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LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

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Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
#40: 30. November 2015, 18:35
@Bobchen:
Ich weiss nicht, in welchem Bundesland Sie vollstrecken. Ich stimme Ihnen zwar zu, dass bei berechtigten und im Vorfeld der Vollstreckung sorgfältig geprüften Vollstreckungen auch mal Schluss sein muss. ABER:

Beim Beitragsservice hat es sich jedoch mit der rechtlich nicht definierten "Direktanmeldung" und daraus ungeprüft und daher unrechtmäßig gefolgerten Zahlungspflicht dahingehend entwickelt, dass die Landesrundfunkanstalten ungebremsten Zugriff auf das Vermögen der Bürger haben. Sie können über den nicht rechtsfähigen Beitragsservice völlig willkürlich handeln und dieser nutzt das schamlos aus. Sie kennen ja den Zaubersatz "Diese Forderung ist vollstreckbar" in den Vollstreckungsersuchen. Das ist der Freibrief auch für unrechtmäßige Forderungen. Weder Vollstreckungsstellen noch Banken oder Sparkassen sind verpflichtet die Rechtmäßigkeit der Forderungen zu überprüfen, sind aber (mehr oder weniger unwissentlich) Büttel dieses speziell auf den Rundfunkbeitrag bezogenen Unrechtssystems. Es gab schon vor der BRD ein System, in dem "jeder nur seine Pflicht getan hat" und meint, "sich daher nichts zu Schulden hat kommen lassen". Hier geht es zwar "nur" um Geld, Unrecht ist es aber trotzdem. Der Bürger muss Vertrauen in die öffentlichen Institutionen haben können, OHNE besonderes Rechtswissen oder Kenntnisse über den Sachverhalt zu haben. Schauen Sie mal in meinen Thread
Beabsichtigte Vertuschung in den formularbasierten Schreiben des Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7419.msg54341.html#msg54341
wie verschleiert, vertuscht und getäuscht wird. Das ist Pfui!

Es würde mich freuen, wenn Sie Ihre berufsbedingte Brille, die sie nur unreflektiert sehen lässt, dass jemand nicht bezahlen will, mal absetzen könnten und den Sachverhalt mal von ausserhalb betrachten könnten. Wenn jemand behauptet, keine Bescheide bekommen zu haben, ist der Beitragsservice verpflichtet, den Zugang nachzuweisen. Das passiert nicht. Der Beitragsservice bezieht sich auf die Zugangsfiktion, dass drei Tage nach Absendung des Bescheides dieser als zur Kenntnis genommen angesehen wird. Diese gilt aber nicht für den BS!
Bei der Stadtreinigung Hamburg ist es z.B. so: Wenn jemand behauptet, Bescheide nicht bekommen zu haben, bekommt er ohne Umstände die Bescheide per PZU zugesendet und der Rechtsfall ist geklärt.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

G
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Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
#41: 30. November 2015, 20:52
Zitat
Die normale Zustellung per Hauspost ist völlig ausreichend.

stimmt, Bobchen. Hier wird aber nicht per Hauspost zugestellt, wie bei Ihnen in der Rundfunkanstalt, hier wird mit der Deutschen Post versendet. Das ist laut unserer Rechtssprechung keine Zustellung und nicht ausreichend.


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Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
#42: 30. November 2015, 22:25
Interessant ist die Tatsache, dass sich ein Gerichtvollzieher im Forum blicken lässt!
Zudem auch, da er wohl über "den Mob" recht pikiert ist...

Ich finde fast unglaublich, dass Jemand der ein solches Amt bekleidet, so ein Unverständnis aufbringt
und sich überhaupt gar keine Gedanken um Recht und Unrecht macht!?

Erschreckend....


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Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
#43: 30. November 2015, 22:51
Es ist wohl so, dass jeder, der von diesem System profitiert, gedankenlos und gewissenslos jeden über die Klinge springen lässt, der dieses System nicht zwangsweise unterstützen will. Es sind demzufolge Sklaventreiber. Das zeigt deutlich, dass es ein System wie damals jederzeit wieder geben kann, die Schergen von heute haben nur noch nicht den Auftrag zum Morden bekommen. Wenn dieses System nicht gestoppt wird, haben wir bald noch mehr Profiteure, gegen die es noch schwerer wird, sich zu wehren. Die Profiteure werden mehr, das System braucht mehr Geld für diese vielen Schergen, der geknechtete muss noch mehr zahlen, der Widerstand wird noch größer...
Die ehrenwerte Gesellschaft kann sich glücklich schätzen, dass die meisten unterdrückten noch andere Verpflichtungen haben, verantwortungsvoll sind und der Widerstand bisher unblutig verläuft.
Man darf nicht vergessen, das ganze wird gesteuert von den Intendanten der Rundfunkanstalten, die für alles verantwortlich sind. Es dürfte kein Zufall sein, dass in den letzten Wochen einige Intendanten abgezogen sind. Denn eigentlich sind es inteligente Leute, die sich vorstellen können, wo das alles mal endet.


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K
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Re: Kontopfändung !! Wie weiter?
#44: 30. November 2015, 23:32
...
Ich finde fast unglaublich, dass Jemand der ein solches Amt bekleidet, so ein Unverständnis aufbringt
und sich überhaupt gar keine Gedanken um Recht und Unrecht macht!?

Erschreckend....

Solche "Mitmenschen" finden sich in den Behörden & der Verwaltung zuhauf und ich sehe darin
die grössere Gefahr für eine Demokratie als die heutige Politikerkaste. Wenn die Verwaltung nicht
jeden Mist mitmachen würde gäbe es solche Geschichten wie GEZ oder IHK/HWK ZWANGSMIT-
GLIEDSCHAFTEN überhaupt nicht. Über die Motivation solcher Verwaltungsmitarbeiter lässt sich
nur spekulieren und deshalb werde ich hierzu nichts sagen...

Unsere Mitbürger in der Verwaltung (welche sich immer mehr verselbstständigt) sollten sich doch
mal daran erinnern dass sie FÜR UNS ARBEITEN UND WIR SIE UNTERHALTEN. Vergessen?


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