Es gibt doch ein paar kleinere Formvorschriften, welche zur eigenen Sicherheit eingehalten werden sollten.
Dazu gehört, dass das Wort Widerspruch zum Beispiel nicht gebraucht werden muss, wenn der Inhalt das deutlich erkennen lässt.
Auch diese Zwangs Nummer wird nicht zwangsweise benötigt, wenn eineindeutig die Zuordnung möglich bleibt.
Beispiel zur Verdeutlichung, wann das zum Beispiel schlecht möglich wäre
Sollte der Name einer Person A z.B. also Ina Meiers lauten, und im gleichen Haus eine zweite Ina Meiers wohnen, welche, wenn Pech besteht, am gleichen Ausstellungstag einen Bescheid erhalten habe -> dann könnte es bei einer Antwort zu einem Zuordnungsfehler kommen, wenn wichtige Angaben fehlen.
Wenn es also nicht zu solch einem im Beispiel beschriebenen Zuordnungsfehler kommen kann, und ein Bescheid und das Schreiben der Person A dazu mittels Name, Vorname ... Adresse direkt zuordenbar ist, und auch erkennbar wird gegen welchen Bescheid sich das Schreiben von Person A richtet, dann könnte diese Nummer in der Tat weggelassen werden.
Beispiel wie das aussehen könnte, auch wie das mit dem nicht anzugebenden Datum funktioniert
2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg70345.html#msg70345