gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: 20MillionenEuroTäglich am 25. März 2015, 22:09
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Es kann Person Z und immer mehr unzufriedene Beitragsschuldner doch niemand zwingen, eine "Beitragskontonummer" mit anzugeben, wenn sie genötigt werden, mit BS/Anstalt schriftlich zu kommunizieren. Die entsprechenden Schreiben sollten doch auch ohne diese Nummern ihren Zweck z.B. Fristwahrung/Widerspruch erfüllen.
Diese vom Beitragsservice zugewiesenen Nummern können die netten Mitarbeiter dort doch selbst herausfinden. Auch kleine Zahlendrehern/Schreibfehler in der Adressangabe des schreibenden Beitragsschuldners sollten dem nicht entgegenstehen. >:D Wir wollen doch nicht, das die schon vor Ende des Abzocksystems arbeitslos werden... Wie seht ihr das?
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Es gibt doch ein paar kleinere Formvorschriften, welche zur eigenen Sicherheit eingehalten werden sollten.
Dazu gehört, dass das Wort Widerspruch zum Beispiel nicht gebraucht werden muss, wenn der Inhalt das deutlich erkennen lässt.
Auch diese Zwangs Nummer wird nicht zwangsweise benötigt, wenn eineindeutig die Zuordnung möglich bleibt.
Beispiel zur Verdeutlichung, wann das zum Beispiel schlecht möglich wäre
Sollte der Name einer Person A z.B. also Ina Meiers lauten, und im gleichen Haus eine zweite Ina Meiers wohnen, welche, wenn Pech besteht, am gleichen Ausstellungstag einen Bescheid erhalten habe -> dann könnte es bei einer Antwort zu einem Zuordnungsfehler kommen, wenn wichtige Angaben fehlen.
Wenn es also nicht zu solch einem im Beispiel beschriebenen Zuordnungsfehler kommen kann, und ein Bescheid und das Schreiben der Person A dazu mittels Name, Vorname ... Adresse direkt zuordenbar ist, und auch erkennbar wird gegen welchen Bescheid sich das Schreiben von Person A richtet, dann könnte diese Nummer in der Tat weggelassen werden.
Beispiel wie das aussehen könnte, auch wie das mit dem nicht anzugebenden Datum funktioniert
2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg70345.html#msg70345
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Also ab jetzt Schreiben an die Anstalt/BS immer ohne Beitragsnummer, seine PLZ kann sich Person Z auch schlecht merken und mehrere Vornamen hat sie auch... >:D
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Ich lasse die Beitragsnummer auch immer weg. Dieser "Service" hat mich schon genug Ärger, Unannehmlichkeiten und immens viel Zeit gekostet, so daß ich nicht einsehe, denen in irgendeiner Weise entgegenzukommen.
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Vorsicht beim Weglassen der PLZ,
es sei, der Ort und die Straße und Hausnummer sind eineindeutig, also einmalig in Deutschland, oder halt dem Land wo Person A die Post bekommt ;-)
nichts weglassen, was dazu führen könnte, dass es nicht mehr zuordenbar wird
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Es muss auch nicht unbedingt in deutscher Sprache widersprochen werden denke ich. Jedenfalls ist der Rechtsmittel-Belehrung nicht zu entnehmen, dass ein Widerspruch in deutscher Sprache zu erfolgen hat.
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Amtsprache ist aber deutsch, ist eine Person A der deutschen Sprache nicht mächtig,
Schriftform § 23 VwVfG Amtssprache Deutsch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9767.msg67364.html#msg67364
Widerspruch in Englisch oder Spanisch oder ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10378.msg71005.html#msg71005
Komplizierter Fall - EU-Bürger
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12763.msg85793.html#msg85793
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Es muss auch nicht unbedingt in deutscher Sprache widersprochen werden denke ich. Jedenfalls ist der Rechtsmittel-Belehrung nicht zu entnehmen, dass ein Widerspruch in deutscher Sprache zu erfolgen hat.
Mit Google translator ins Englische oder Französische übersetzen lassen hat was, aber es gibt auch interessantere Sprachen dort... :o
aber auf jeden Fall als kleine Zusatzaufgabe wird Person Z die Beitragskontonummer nie mehr mit angeben
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Oh ja so eine Übersetzung nach sehr geschraubtem Deutsch oder sehr sehr sehr altem Deutsch wäre ganz nett.
Oder nur so zum spaß das Post Deutsch
-> google -> Übersetzer über mehr als eine Sprache von
Deutsch ---> Sprache 1 ---> Sprache 2 ---> Sprache 3 ---> .... ---> Sprache N ---> Deutsch
der Versuch macht klug, ob nicht doch bestimmte Wörter besser schon in der ersten Fassung geändert werden sollten.
Nicht das der Sinn völlig entstellt wird.
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Nicht das der Sinn völlig entstellt wird.
Zwangsfinanzierter ÖRR ist doch auch Unsinn, würde also passen ;D
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Oder nur so zum spaß das Post Deutsch
-> google -> Übersetzer über mehr als eine Sprache von
Deutsch ---> Sprache 1 ---> Sprache 2 ---> Sprache 3 ---> .... ---> Sprache N ---> Deutsch
Es genügt schon Deutsch ---> Sprache 1 ---> Deutsch, damit unverständliches Kauderwelsch herauskommt. :laugh:
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Ich will Euch jetzt nicht den Spass verderben - aber bedenkt bitte dass es einen beliebten Textbaustein gibt...
Dieser wäre: Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Schreiben gleichen oder ähnlichen Inhaltes nicht mehr beantworten werden.
Sollten Sie dazu Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Ich will Euch jetzt nicht den Spass verderben - aber bedenkt bitte dass es einen beliebten Textbaustein gibt...
Dieser wäre: Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Schreiben gleichen oder ähnlichen Inhaltes nicht mehr beantworten werden.
Sollten Sie dazu Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Das ist ein BS Baustein, welcher für den BS vielleicht Sinn macht, aber einer Antwort im Sinne eines rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheids durch die LRA nicht im Weg steht.
So gesehen benötigt eine Person A auch keine Antwort vom BS sondern eben diesen Widerspruchsbescheid.
Bleibt der aus, auch gut für Person A. Mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung im hilfsweisen Widerspruch der Zurückweisung ist es doch schön, wenn dieser Widerspruchsbescheid dauerhaft ausbleibt.
Die Zahlung einfach dauerhaft einstellen und fertig.
Es besteht kein Grund eine Klage zu starten, welche Geld kosten würde ohne das klar ist ob der Widerspruchsbescheid negativ oder positiv ausfallen würde.
Das Kostenrisiko liegt ja zunächst beim Einreicher der Klage.
Sollte der Widerspruchsbescheid positiv ausfallen, wäre das Geld für die Klage wohl auch weg, weil ja der Klagegrund entfallen würde.
Vielleicht habe PersonX da einen Denkfehler, aber sei es drum.
Beispiel:
2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg70345.html#msg70345
Warten auf irgendeine Reaktion seit 07/2014, es folgten keine weiteren Bescheide mehr, nur 2x Mahnung, letzter Mahnungsstand Stand 09/2014.
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Was man auch weglassen sollte ist das Porto. Es ist eine aufgezwungene Kommunikation, da kann der BS auch für den Versand aufkommen.
Auch sollte man auf alten Papier drucken und aus anderen Abfall einen Umschlag basteln.
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Das ist ein BS Baustein, welcher für den BS vielleicht Sinn macht, aber einer Antwort im Sinne eines rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheids durch die LRA nicht im Weg steht.
So gesehen benötigt eine Person A auch keine Antwort vom von BS sondern eben diesen Widerspruchsbescheid.
Was man auch weglassen sollte ist das Porto. Es ist eine aufgezwungene Kommunikation, da kann der BS auch für den Versand aufkommen.
Im Übrigen ist 'Beitragsservice' es noch nicht einmal Wert zu einer Nominalphrase zusammengewürfelt zu werden. Heißt also, es muss gar nicht erst versucht werden einen bestimmten Artikel für 'Beitragsservice' zu finden.
Dies gilt nicht nur für die schriftliche Kommunikation! Vorausgesetzt es scheint überhaupt zweckdienlich 'Beitragsservice' die Ehre der Erwähnung zu schenken. >:D
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Die Angabe dieser Beitragsnummer habe ich bisher immer weggelassen. Allein schon deswegen, weil ich mich nicht angemeldet habe. Die Zuteilung einer Beitragsnummer erfolgte in Folge der Zwangsanmeldung (Brief "Bestätigung der Anmeldung" vom April 2014).
Wer diese Zwangsanmeldung bzw. "Bestätigung der Anmeldung", wie der BS den Vorgang beschönigend beschreibt, so wie ich ablehnt, sollte meiner Meinung nach konsequenterweise auch von der Nennung der dazugehörigen Beitragsnummer absehen.
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Warum denn überhaupt noch mit BS kommunizieren , im Notfall maximal bezüglich Widerspruch mit "seiner zuständigen LRA". Letzten Endes wird doch eh alles mit dem GV geklärt , mehr oder weniger sinnvoll.
BS ist so was von unnütz und inkompetent , da kann man auch gleich mit der Wand reden.
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Das mit dem "nicht aneignen von irgendwas von denen" kann man nachher bei der Klagebegründung immer noch erwähnen...vorher findet es eh keine Sau interessant, obs fehlt oder nicht.