Hallo Ihr freiheitliebenden Forummitglieder,
ich möchte hiermit einen
rein hypothetischen Fall beschreiben und fragen, wie man da weiterverfahren könnte.
Es geht um zwei ausgedachte Personen:
XX und
XY. Stellen wir uns vor, beide Personen haben noch
nie Rundfunkbeträge bezahlt, da sie seit 2002 keinen Rundfunk genutzt haben und auch nie empfangsbereite Geräte besessen haben.
Nehmen wir an, die Personen XX und XY wohnen seit 2013 in einer
gemeinsamen Wohnung, wobei Person XX erst im März '13 eingezogen ist.
Gegen Ende 2013 beginnen beide Personen
Post vom sogenannten "Beitragsservice" zu bekommen: zuerst mehrere Briefe mit der Bitte um Angaben/Bestätigung der persönlichen Daten, dann zwei
Zwangsanmeldungen, dann
Zahlungsaufforderungen, dann
Zahlungserinnerungen. Selbstverständlich, reagieren die beiden Perosnen nicht auf diese
Infopost.
Sagen wir, im September 2014 bekommen beide Personen ihre
Festsetzungsbescheide mit Rechtsbehelfbelehrung (keine Beitragsbescheide) von einer
Landesrundfunkanstalt, beide
am gleichen Tag und beide auf ca. 15 Tage zurückdatiert.
Die beiden Personen reagieren darauf mit absolut
identischen Widerspruchsschreiben binnen gesetzter Frist.
Zum Beispiel, beantragen beide Personen in ihren Widerspruchsschreiben die Aussetzung der Vollziehung und lehnen den Säumniszuschlag ausdrücklich ab. Unter anderem begründen beide in ihren Schreiben, dass zwei Bescheide für eine Wohnung nicht rechtmäßig seien und dass die Zwangsanmeldung keine Gültigkeit habe, weil nun zwei Beitragskonten für nur eine Wohnung vorlägen. Auch schreiben sie, dass im "RundfunkBeitragsstaatsvertrag" sich die Gemeinschaftsschuld/Gesamtschuld auf die Abgabenordnung beziehe und die AO eigentlich nur
steuerliche Gemeinschaftschuld/Gesamtschuld regele, in dem Fall der Rundfunkbeiträge handele es sich aber nicht um eine Steuer (Gerichtsenscheidung). Abschließend fügen sowohl XX als auch XY die besten Passagen aus dem Widerspruch aus diesem Forumbeitrag
Widerspruch 2014http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.htmlein und versenden die unterschriebenen Widersprüche per Einschreiben mit Rückschein an die Landesrundfunkanstalt. Nach zwei Tagen kommen zwei Eingangsbesätigungen.
Die Personen spekulieren nun darauf, dass einer der eingelegten Widersprüche
positiv beantwortet werden muss, weil sonst ein
Rechtsverstoß vorliegt (Gebührenüberhöhung, ein Beitrag pro Wohnung). Da die Widersprüche aber inhaltlich identisch sind, denken sich XX und XY, dass auch der zweite Widerspruch nicht abgelehnt werden darf. Auch darf die Landesrundfunkanstalt nicht entscheiden,
wer von den beiden immaginären Personen schließlich den Beitrag zalen muss (keine gesetzliche Grundlage im Rundfunkvertrag).
"Checkmate, GEZ!", denken sich die Personen XX und XY.
Lassen wir nun unsere beiden Personen im Oktober 2014
wieder zwei Festsetzungsbescheide bekommen. Dies sorgt bei den beiden ausgedachten Perosnen für Aufschrecken und Verwirrung. Sie finden aber schnell heraus, dass diese Bescheide für einen
anderen Zeitraum gelten und andere Beträge aufweisen. Daraufhin reagieren unsere schlauen Personen genauso, wie auf die Bescheide vom September. Dabei senden sie wieder zwei identische
Widerspruchschreiben mit gleichem Inhalt aber anderem Datum an die Landesrundfunkanstalt. Danach lehnen sie sich entspannt zurück und warten erst mal ab...
Nun denken wir uns jetzt etwas ganz
Böses aus. Ende Februar bekommen beide Personen
wieder Post vom sogenannten "Betragsservice". "Hurra! Widerspruchbescheide!", denken sich die beiden tapferen Personen. Dem ist aber nicht so! Person
XX bekommt eine "
Bestätigung der Abmeldung"! Darin steht, dass Person XX sich mit dem Verweis auf bereits gezahlten Beitrag abgemeldet hätte! Person
XY bekommt den berühmten
"Ihr Rundfunkbeitrag"-Brief mit den üblichen Textbausteinen, die in keine Relevanz zu ihrem Widerspruch stehen. In diesem Brief bezieht sich aber der sogenannte "Betragsservice" auf den Widerspruch von Person XY (sie schreiben dort: "Ihre Nachricht vom **.September.****"). Auch wird in diesem Brief darauf hingewiesen, dass die Person XX abgemeldet wurde und der Beitrag jetzt dem Betragkonto von Person XY zugewiesen wird. Auch fehlt der Satz, dass das Thema erledigt sei.
Hehe! sowas haben die Personen XX und XY nicht erwartet
!
Nun ist jetzt die Frage, wie die beiden weitermachen sollten. Der nächste Schrit des sogenannten "Betragsservice" kann man jetzt, basierend auf den Forenbeiträgen, gut voraussehen. Ich denke, XY wird demnächst eine Mahnung kriegen und anschließend Ankündigung der Zwangsvollstreckung. Wie könnten nun unsere kampfbereite Personen handeln? Meiner Meinung nach, sollten die beiden bei der Landesrundfunkanstalt den Widerspruchbescheid (für den ersten Widerspruch vom September) unter einer Fristsetzung und Drohung mit
Anfechtungsklagen/Untätigkeitsklagen einfordern.
Oder sollten beide gleich beim VG klagen?
Insbesondere wäre an dieser Stelle die Klage von Person XX interessant, oder?
Freue mich auf eine spannede Diskussion dieses 100% ausgedachten Falls.