Um diesen Beitrag abzuschließen hier noch ein paar Updates. Person B hat erneut einen rechtlich nicht relevanten Brief vom BS ("Ihr Rundfunkbeitrag") erhalten, in dem folgende Zeile herausstach. "Erhalten wir innerhalb der nächsten vier Wochen keine Mitteilung, gehen wir davon aus, dass sich Ihr Widerspruch erledigt hat." Kurze Zeit später erhielt Person B die zweite Mahnung von der LRA. Auf diese und das Schreiben vom BS wurde mit folgendem Wortlaut geantwortet:
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In dem Informationsschreiben des Beitragsservice, datiert auf den xxx, teilten Sie mir u.a. mit, dass Sie zunächst auf die Erstellung eines rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheids verzichteten und davon ausgehen, dass sich meine fristgerecht eingereichten Widerspruchsschreiben "erledigt" hätten. Bitte erläutern Sie mir die gesetzlichen Bestimmungen, nach denen bloßes Nichtbearbeiten meiner Widerspruchsschreiben als rechtskräftige Abhilfe dieser Widerspruchsschreiben zu werten ist. Teils wirr wirkende Textbausteine in Ihren Informationsschreiben zeigen auf, dass Sie sich noch nicht inhaltlich mit meinen Widerspruchsschreiben auseinandergesetzt haben.
In dem Mahnschreiben des Mitteldeutschen Rundfunks, datiert auf den xxx, werden mir Vollstreckungsmaßnahmen angedroht. Ich hatte in meinen Widerspruchsschreiben jeweils einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt, den ich hiermit noch einmal bekräftige:
Ich beantrage die Aussetzung der Vollziehung der "Rundfunkbeiträge" und des Säumniszuschlags gemäß § 80 Absatz 4 VwGO, weil die in meinen Widerspruchsschreiben aufgeführten ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der "Rundfunkbeiträge" bestehen. Weiterhin übersteigt die Zahlung der "Rundfunkbeiträge" inklusive Säumniszuschlag meine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und hätte eine unbillige Härte zur Folge.
Es bleibt Ihnen unbenommen, weiterhin auf die Erstellung eines rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheids zu verzichten, solange nicht vollstreckt wird. Zur Zeit sind die mir zugesandten Festsetzungsbescheide nicht rechtskräftig, da diesen jeweils fristgemäß widersprochen wurde. Etwaige von Ihnen eingeleitete Zwangsvollstreckungsversuche werde ich mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren.
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Person B bekam daraufhin Post vom GV (wird in anderem Unterforum gepostet) und einen erneuten Beitragsbescheid.