Moin!
Was den Kontakt zu den Stadtkassen bzw. Finanzämtern bezüglich der laufenden Vollstreckungen angeht, sehe ich schon Analogien zu Problemen mit Abmahnanwälten: Es betrifft recht viele, die sich darüber informieren, vom letztendlichen Ausgang erfährt man allerdings in den meisten Fällen nichts.
Es erweckt irgendwie den Eindruck, dass die meisten dann doch zahlen, um weiteres Ungemach zu verhindern - ist das tatsächlich so?
Nehmen wir einmal an, dass eine fiktive Person A sich im Vollstreckungsprozess befindet, und der freundliche Außendienstmitarbeiter bereits zweimal erfolglos den Versuch einer Sachpfändung vorgenommen hat. Erfolglos insofern, als dass Person A gar nicht anwesend war. Person A hat keine Familie oder andere Personen, die finanziell von ihr abhängig sind. Ein Eigenheim, Kredite oder PKW ist ebenfalls nicht vorhanden. Als nächstes erwartet Person A die Aufforderung zur Abgabe der Vermögenserklärung, welche sie selbstverständlich ignorieren wird. Da der Beitragsservice seit Beginn der Vollstreckungsmaßnahmen keine weiteren Zahlungsaufforderungen mehr geschickt hat, bleibt der Kontostand auf ca. 380 € - also noch unterhalb der Grenze, ab der die Vollstreckungsstelle eine Vermögensauskunft über 3. einholen kann. Was, außer der leeren Drohung einer Erzwingungshaft, sollte Person A jetzt noch zu befürchten haben? Sind schon einmal Wohnungen zwangsgeöffnet worden, um die Vollstreckung bzgl. der Rundfunkbeiträge durchzuführen?
Viele Grüße,
Die Gemüsefrau aus dem Supermarkt ;-)
Verbotene Triebe? Die zur Sendung gewordenen Fäkalien, welche Ausscheidungsprodukte der von den öffentlich-rechtlichen Sendern verzehrten Geldscheine einer immer unverschämter werdenden Gebührenabzocke sind! (Dalai Lama)