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Autor Thema: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung  (Gelesen 109021 mal)

s
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Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#45: 16. März 2015, 01:29
Wie genau auf Zwangsvollstreckungsbrief reagieren
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg78996.html#msg78996

ich glaube ich habe hier gerade gefunden was ich schon den ganzen tag suche!! danke!

ist ja der gleiche text wie hier, oder?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.0.html


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Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#46: 16. März 2015, 01:58
Erstgenannterer Text unter
Wie genau auf Zwangsvollstreckungsbrief reagieren
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg78996.html#msg78996
ist wohl etwas aktueller, in Teilen etwas allgemeingültiger formuliert und obendrein etwas "aufgehübscht" formatiert... ;)

Naja, manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht ;)


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s
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Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#47: 16. März 2015, 02:03
danke


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Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#48: 16. März 2015, 06:51
Ich wüsste mal gerne, wie die Situation der Mods + Vielschreiber ist, die ja oft zu "bleib hart" Verhalten raten. Habt Ihr schon den GV dagehabt und wieder weggeschickt ?
Was ist denn da dran am Ende so schwer ?
GV dagehabt ? Jein , ich war da , habe ihn jedoch vor der Tür stehen lassen.
Nach einer Viertelstunde mehrmals klingeln , ist Sie wieder abgedackelt .
Einen Tag vorher war ich so weichgekocht , hatte das Geld dabei und wollte es persönlich vorbei bringen.
Nach fast 2 Stunden Wartezeit und weiteren 3 Klienten vor mir kochte in mir so die Wut , dass ich meine Meinung wieder änderte und kurz ein paar Zeilen der Begründung (...noch kein Widerspruchsbescheid usw.) auf ihrem Schreiben verfasste. Dieses reichte ich ihr kurzerhand unaufgefordert in ihr Büro , worauf sie entsetzt aufsprang und mich des Türspaltes verweisen wollte. Sie nahm das Schreiben welches ich ihr entgegen streckte widerwillig an und schleuderte es ungelesen auf ihren Schreibtisch.
Ich zog von dannen und kam mit über 3 Stunden Verspätung zur Arbeit.
Das war im Sommer 2014 , nun erst seit 3 Wochen scheint sich das Spielchen mit einer Mahnung vom Beitragsservice fortzusetzen. Die gesetzte Frist zur Zahlung läuft heute von mir unbeachtet ab , es wird also wieder interessant....
Mit der entsprechenden Portion Wut im Bauch wird ein weichgekochtes Ei auch hart genug. ;)



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T
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Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#49: 16. März 2015, 12:50
Person T hatte von zwei Wochen auch seine Begegnung mit einem Vollstreckungsbeamten des Finanzamts (Berlin).

Es wurde sachlich und solide die Sachlage vorgetragen und der Erhalt eines Beitragsbescheids bestritten.
Das wurde auch so vom Vollzugsbeamten akzeptiert und jener hat den Vollstreckungsauftrag an den Beitragsservice zurückgeschickt.

Person T erwartet nun in den nächsten Wochen / Monaten Festsetzungsbescheide per Zustellurkunde.
Eine angemessene Reaktion darauf wird sich Person T dann überlegen.

Fakt ist: Wer nie auf einen Bescheid reagiert hat, kann jederzeit den Erhalt bestreiten. Ein GV mit Sachkenntnis (z.B. die vom Finanzamt) weiß um die Rechtslage und schickt den Vollstreckungsauftrag entsprechend zurück.

Dennoch ist es wohl auch nur ein weiterer Aufschub.

Gruß TQ


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Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#50: 17. März 2015, 09:28
Person T erwartet nun in den nächsten Wochen / Monaten Festsetzungsbescheide per Zustellurkunde.
Eine angemessene Reaktion darauf wird sich Person T dann überlegen.
Auf einen Bescheid per Zustellurkunde wird man auch in Zukunft vergeblich warten.
Auf dieses Eingeständnis werden die sich nicht einlassen , denn dann wollen alle Widerspenstigen ihre Bescheide nachweislich zugestellt haben. Lieber fabriziert man weiterhin Krampf und schiebt den schwarzen Peter zum damit herum ärgern den Vollstreckungsstellen zu.


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Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#51: 17. März 2015, 09:40
Da ohnehin nichts zu gewinnen sein wird...der BGH muss hier ran, und wenn's da dann je positiv ausgehen sollte, muss
es Möglichkeiten geben,
das gezahlte Geld zurückzuholen.
Diese Möglichkeit wird es hoffentlich nicht für diejenigen geben , welche jetzt als Trittbrettfahrer tatenlos zuschauen , abwarten , den Schwanz einziehen und am Ende dann auch ein Stück vom Kuchen einfordern wollen.


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Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#52: 17. März 2015, 10:04
Da ohnehin nichts zu gewinnen sein wird...der BGH muss hier ran, und wenn's da dann je positiv ausgehen sollte, muss
es Möglichkeiten geben,
das gezahlte Geld zurückzuholen.
Diese Möglichkeit wird es hoffentlich nicht für diejenigen geben , welche jetzt als Trittbrettfahrer tatenlos zuschauen , abwarten , den Schwanz einziehen und am Ende dann auch ein Stück vom Kuchen einfordern wollen.

Deswegen sollte jeder, dem die Möglichkeit, ÖRR in seiner Wohnung empfangen zu können, keine über 200 Euro jedes Jahr Wert ist, der also das ZwangsPayTVAboGEZ2.0 nicht von sich aus abschließen würde, den ganz normalen Rechtsweg gehen, was zunächst erstmal mit Zahlungseinstellung beginnt. Denn was einmal "freiwillig" überwiesen/eingezogen ist, ist weg, dann wird davon ausgegangen, das man zufrieden ist mit dem Preisleistungsverhältnis des ZwangsPayTVAboGEZ2.0, das jeden Tag weit über 20 Millionen Euro Zwangsbeitragseinnahmen angemessen sind.

Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur das, womit immer mehr unzufriedene ÖRR Zwangs-Abonnenten-Beitragsschuldner ihre Unzufriedenenheit kundtun, nämlich Zahlungseinstellung zumindest bis eine höchstrichterliche Entscheidung gefallen ist (nein nicht die bisherigen Entscheidungen von Richtern die z.B. selbst im Rundfunkrat sitzen, oder aus welchen Gründen auch immer, nicht nachvollziehbare Urteile fällen, ganz so als würden sie noch in den 70/80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts leben).


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

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Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#53: 17. März 2015, 10:47
Moin!

Was den Kontakt zu den Stadtkassen bzw. Finanzämtern bezüglich der laufenden Vollstreckungen angeht, sehe ich schon Analogien zu Problemen mit Abmahnanwälten: Es betrifft recht viele, die sich darüber informieren, vom letztendlichen Ausgang erfährt man allerdings in den meisten Fällen nichts.
Es erweckt irgendwie den Eindruck, dass die meisten dann doch zahlen, um weiteres Ungemach zu verhindern - ist das tatsächlich so?
Nehmen wir einmal an, dass eine fiktive Person A sich im Vollstreckungsprozess befindet, und der freundliche Außendienstmitarbeiter bereits zweimal erfolglos den Versuch einer Sachpfändung vorgenommen hat. Erfolglos insofern, als dass Person A gar nicht anwesend war. Person A hat keine Familie oder andere Personen, die finanziell von ihr abhängig sind. Ein Eigenheim, Kredite oder PKW ist ebenfalls nicht vorhanden. Als nächstes erwartet Person A die Aufforderung zur Abgabe der Vermögenserklärung, welche sie selbstverständlich ignorieren wird. Da der Beitragsservice seit Beginn der Vollstreckungsmaßnahmen keine weiteren Zahlungsaufforderungen mehr geschickt hat, bleibt der Kontostand auf ca. 380 € - also noch unterhalb der Grenze, ab der die Vollstreckungsstelle eine Vermögensauskunft über 3. einholen kann. Was, außer der leeren Drohung einer Erzwingungshaft, sollte Person A jetzt noch zu befürchten haben? Sind schon einmal Wohnungen zwangsgeöffnet worden, um die Vollstreckung bzgl. der Rundfunkbeiträge durchzuführen?

Viele Grüße,

Die Gemüsefrau aus dem Supermarkt ;-)


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Verbotene Triebe? Die zur Sendung gewordenen Fäkalien, welche Ausscheidungsprodukte der von den öffentlich-rechtlichen Sendern verzehrten Geldscheine einer immer unverschämter werdenden Gebührenabzocke sind! (Dalai Lama)

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Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#54: 17. März 2015, 11:43
Was den Kontakt zu den Stadtkassen bzw. Finanzämtern bezüglich der laufenden Vollstreckungen angeht, sehe ich schon Analogien zu Problemen mit Abmahnanwälten: Es betrifft recht viele, die sich darüber informieren, vom letztendlichen Ausgang erfährt man allerdings in den meisten Fällen nichts.
Es erweckt irgendwie den Eindruck, dass die meisten dann doch zahlen, um weiteres Ungemach zu verhindern - ist das tatsächlich so?
In gewissem Sinne schon , der Gedankengang und Vergleich ist so abwegig nicht , sondern trifft eigentlich sehr genau zu. Die Abmahnanwälte sitzen hier nur in Gestalt von Justitiaren in den LRA.
Von der Geschmacklosigkeit her gesehen ist das mit der redtube-Porno-Abmahnwelle ganz gut in die gleiche Schublade zu stecken. Diese endete in einem jämmerlichen Fiasko für die ebenfalls zu gierigen Initiatoren.
Nur müssen wir uns hier für nichts verstecken und schämen  , sondern können eher stolz darauf sein.
Es ist halt nur eine Frage der Zeit ....


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Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#55: 17. März 2015, 12:48
In den 70/80er Jahren musste man sich als GEZ Verweigerer tatsächlich verstecken/schämen, denn es gab ja keine Alternativen zum ÖRR. Das ist augenscheinlich in den Köpfen von Millionen Zahlschafen (und Dutzender Richter) noch so verankert. Heute gibt es keinen Grund mehr sich zu verstecken, siehe z.B. "Gutachten Beirat Bundesfinanzministerium".


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

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Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#56: 17. März 2015, 18:27
Person T erwartet nun in den nächsten Wochen / Monaten Festsetzungsbescheide per Zustellurkunde.
Eine angemessene Reaktion darauf wird sich Person T dann überlegen.
Auf einen Bescheid per Zustellurkunde wird man auch in Zukunft vergeblich warten.
Auf dieses Eingeständnis werden die sich nicht einlassen , denn dann wollen alle Widerspenstigen ihre Bescheide nachweislich zugestellt haben. Lieber fabriziert man weiterhin Krampf und schiebt den schwarzen Peter zum damit herum ärgern den Vollstreckungsstellen zu.

Oh da wär ich mir nicht so sicher!

Will hier keinen Link anhängen, weil der vermutlich eh gelöscht wird daher "Google" einfach mal nach "Petra Timmermann" !
Die junge Frau bekommt bereits Gelbe Briefe vom "Service"...


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Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#57: 17. März 2015, 20:31
Danke , gesucht und gefunden.
Nur warum gehöre ich nicht zum auserwählten Kreis der Gelbe Brief Empfänger.
Bin ich nicht böse genug oder mache ich etwas entscheidendes falsch.
Erst mal egal , ich will jetzt auf jeden Fall auch meinen bunten Brief. ;)
Dreckig weiß hat doch jeder und habe lang genug gewartet.  :-[



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Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#58: 17. März 2015, 22:14
Also ich kenne Person P...die hat auf den Festsetzungsbescheid mit Widerspruch reagiert. Daraufhin war lange Zeit Stille ... dann kam ein Textbaustein-erwürfeltes Antwortschreiben, ohne auf die eigentlichen Gründe des Widerspruchs einzugehen.
Dann , nach einigen Monaten, nun die Aufforderung der GV zur Zahlung. P hat dann um Zusendung der Vollstreckungsersuchens gebeten, dieses kam nun.

Im gelben Brief, von der GV. Versehen mit der Zahlungsaufforderung, sowie einer Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft. Versehen mit dem Hinweis das bei Nichterscheinen ein Haftbefehl erlassen wird .... >:(
Ich dachte ich sehe nicht richtig als P mir das zeigte.

Wir reden hier nicht über einen Trittbrettfahrer, nur über einen bisher unbescholtenen Angestellten und Familienvater. 
Daher war mein Hinweis, das irgendwann Schluss sein muss, nicht so ganz unberechtigt.

Eine Möglichkeit ist nun noch, die Zusendung des Widerspruchsbescheides zu bestreiten . Aber ob das noch hilft....


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Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#59: 18. März 2015, 01:54
...
Eine Möglichkeit ist nun noch, die Zusendung des Widerspruchsbescheides zu bestreiten . Aber ob das noch hilft....

Wie ich nun nach Durchsicht im Forum erkenne, hat ja ein fehlender Widerspruchsbescheid keine aufschiebende Wirkung, dh. die Vollstreckung durch den GV kann man damit nicht aufhalten.
Das geht dann nur über den Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" = Antrag auf "Eilrechtsschutz"
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151


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