Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung  (Gelesen 109007 mal)

s
  • Beiträge: 28
Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#15: 13. März 2015, 19:59
was nichts daran ändern wird das der gerichtsvollzieher am montag wieder vor der tür stehen wird.. also was tun??


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 375
  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#16: 13. März 2015, 20:11
Zitat
Das der BS auch dazulernt, und die aktuellen Vollstreckungsersuchen deutlich angepasst wurden kann man ja davon ausgehen, das die Mängel der Schreiben über kurz oder lang behoben sein werden,
und die Vollstreckung durch den GV immer akuter wird.
...nun, das sehe ich aber anders! Gelernt hat es der BS erst, wenn er aufhört bei dem gesamten Volk weiterhin Geld für NICHTS zu fordern!

Eine Pfändung kann man m.E. nach nicht durchführen, wenn die letztendliche Instanz noch nicht entschieden hat! Was Verwaltungsgerichte meinen..pffffffft!
Wir sehen ja die Urteile, bei denen selbst die Richter bei der Urteilsbekanntgabe beschämend niemanden in die Augen sehen können!!

Ein Schreiben an die Vollstreckungsbehörde, in dem zu lesen ist dass

- Forderungen von den Behörden im Vorfeld auf die Vollstreckungsvoraussetzung zu prüfen sind,
- der vollstreckende Beamte haftbar gemacht werden kann (auch sein Vorgesetzter welcher es anleiert)
 
die Vollstreckungsbehörde gegenüber dem Vollstreckungsschuldner haften, wenn sie vor der Vollstreckung die o.g.
Vollstreckungsvoraussetzungen nicht explizit prüfen..,


würde in der Regel reichen um das Szenario aufzuhalten! Der Pfändungsauftrag sollte zurück an den BS gehen - mit dem Vermerk "dass eine Prüfung bis zum Urteil der schwebenen Verfahren (welche gerade am Anfang der ersten Instanzen stehen!) gar nicht durchzuführen sei...
Daran sollte sich jeder gesund denkende Vollstrecker halten!

Demnach würde Person K dieses Schreiben ebenso an diese "nur-beauftragten" Vollstrecker senden...

Edit>
ARD ZDF Deutschlandradio kann niemals Gläubiger sein. Diese Behörde gibt es überhaupt nicht. Es gibt den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Der kann aber auch nicht Gläubiger sein, da er nicht rechtsfähig ist. Da will jemand eine Vollstreckung ohne gültige Voraussetzungen durchführen.
...versuchen kann man doch mal!

auch der von mir genannten person x wird wohl nichts anderes übrig bleiben als den betrag zu zahlen. anders scheint es ja wohl nicht zu gehen.  >:( >:(
nö! braucht X nicht! Person X sollte sich sich hier durcharbeiten - auch wenns lange dauert bis er weiß wie er es machen wird!



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. März 2015, 20:43 von Miklap«
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

E
  • Beiträge: 2
Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#17: 13. März 2015, 20:53
@Heinrich

Ich hätte kein Problem damit tatsächlich so etwas durchzuziehen. Es geht nicht darum dass ich Angst vor einer Haftstrafe hätte. Sondern eher vor den anderen Konsequenzen. Wie gesagt ich stehe am Anfang meiner Beruflichen Karriere. Soll ich mir meine Bonität und mein Führungszeugnis damit versauen? Es ist schade dass die damit durchkommen und dazu noch obwohl diese Schweine so schlampig Arbeiten und denken Sie hätten Recht damit.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 375
  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#18: 13. März 2015, 21:06
Hallo Leute,

... und wollte gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Heute ist allerdings ein Brief angekommen der mich erneut dazu auffordert den Schuldigen Betrag der Stadt zu überweisen.

...

In dem Brief den ich im Kasten hatte wird mir sogar mit Haft gedroht falls ich nicht zahle. Ich bin wirklich Fassungslos und sehr bestürzt dass die Menschen in Deutschland so etwas mit sich machen lassen.
Ich habe keine Ahnung was ich nun machen soll und werde wohl oder übel einknicken, die 360€ zusammenkratzen und mich dem System beugen.

Widerspruch gegen welchen Bescheid? Hat Deine fiktive Person etwa einen erhalten? Ist das denn vom Absender beweisbar? "NEIN" ist es nicht!
Das Anschreiben von "Amarushaya" wäre doch eine gute Alternative zum Problem deiner fiktiven Person!
Einknicken und beugen ist die absolut schlechteste Variante um sich gegen eine Ausbeutung zu wehren!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. März 2015, 21:09 von Miklap«
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

p
  • Beiträge: 38
Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#19: 13. März 2015, 21:16
***
Eventuell was wichtiges.

***Edit "Bürger":
nicht regelkonformer Link


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. März 2015, 03:20 von Bürger«

K
  • Beiträge: 2.239
Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#20: 13. März 2015, 21:51
***
Eventuell was wichtiges.
***Edit "Bürger":
nicht regelkonformer Link

gleich mal gesichert...

unglaublich:
Zitat
Zitat


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. März 2015, 00:50 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 375
  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#21: 13. März 2015, 22:05
Ja, vor allem dass die Vollstreckungsbehörde vom BS mit etlichen Urteilen vollgepumpt und  ebenso verunsichert wird wie es bei den abzuzockenden Bürgern der Fall ist!
Einfach unglaublich...
Auf Grund dieser Erkenntnis öffne ich ein Threat dazu, um darauf einmal hinzuweisen..


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#22: 13. März 2015, 22:45
Eventuell was wichtiges.
Nicht nur eventuell , diese einsame Ruferin ihrer GV-Gilde ist ein gutes und gewichtiges Gefühl.
Diesbezüglich kann man sicher noch etwas gezielter ankrabbeln , wenn es persönlich so weit ist.
Von dieser moralisch ehrbaren Sorte von Gerichtsvollziehern gibt es ganz bestimmt noch ein paar mehr.
Man muss sie nur gezielt aus der Reserve locken , nachdenken und dann hoffentlich richtig handeln lassen.
Wenn die Gerichte schon selbst so verseucht sind , muss man halt bei den GVs an Moral und Anstand appellieren.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. März 2015, 03:32 von Bürger«
You can win if you want

D
  • Beiträge: 100
Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#23: 13. März 2015, 23:18
"muss man halt bei den GVs an Moral und Anstand appellieren."
Nur wie? gezielt anschreiben ?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#24: 14. März 2015, 08:47
"muss man halt bei den GVs an Moral und Anstand appellieren."
Nur wie? gezielt anschreiben ?
Kann man erst mal schriftlich machen. Die für mich zuständige GV"Unterkunft" zBsp. ist vom Amtsgericht ausgelagert in einem einzelnen Gebäude untergebracht. Da tun gleich 5 GV/OGV ihre Arbeit , draußen dran ein wunderschön graviertes Schild  mit allen 5 Namen und dazugehörigen sehr begrenzten Sprechzeiten .
Die haben sich aber wunderbar aufeinander abgestimmt , da wäre fast immer jemand da.
Dazu hat jeder seinen persönlichen Briefkasten . Man kann also alle 5 vorab direkt mit Post beglücken.
Falls es dann mal ernst wird , kann man dann seinen "persönlichen" GV/OGV darauf ansprechen , nochmal ausführlich damit konfrontieren und an Moral , Anstand und Berufsehre appellieren.
Denn vor allem die Berufsehre , welche im Sinne von gelebter Gerechtigkeit hier sehr wichtig ist , wird von vielen dieser Gilde leider falsch eingeschätzt . Mitunter auch voll wissentlich missbraucht und da muss m.E. vermehrt angesetzt und wachgerüttelt werden.
Wenn man in den GV-Büros nur arrogante und selbstherrliche Schreiben von LRA bekommt , wird deren Einstellung ganz sicher nicht besser , im Gegenteil werden diese seltsamen Schreiben der LRA noch als verbindliche "Dienstanweisung" missverstanden.
Diesem vermehrten Terror der LRA gegenüber ihren ausführenden missbrauchten Vollzugsstellen müssen wir vermehrt und gezielter etwas entgegen setzen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. März 2015, 18:19 von Bürger«
You can win if you want

s
  • Beiträge: 28
Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#25: 14. März 2015, 12:29
weiß jetzt leider immer noch nicht was person x im oben genannten fall unternehmen sollte..  ???


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

E

El

  • Beiträge: 132
Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#26: 14. März 2015, 13:09
Erinnerung gegen die Vollstreckung beim Amtsgericht, soll kostenlos sein

oder

Antrag auf Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht, wenn die öffentlichen Kassen vollstrecken und kein beim Gericht ansässiger Gerichtsvollzieher. Kostet erstmals nichts bei Einreichung, wird später entschieden wer das zahlt.

Rechtsantragstellen der Amtsgerichte und Verwaltungsgerichte anrufen und beraten lassen. Oft gibt es Vordrucke für die Anträge, einfach fragen.

Dann hier im Forum nachlesen, wie man sowas schreibt und auch hier fragen, wie es genau zu formulieren ist.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. März 2015, 18:21 von Bürger«

  • Beiträge: 375
  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#27: 14. März 2015, 13:16
Hallo stsp67,
kann man davon ausgehen, dass Person X  nicht auf FestsetzungsBescheide o. ä. vom BS reagieren konnte?
Denke mal schon....?!
Und nun soll ungerechtfertigterweise vollstreckt werden?

Bevor man einen Eilantrag stellt, könnte X auch einfach mal als Gegenmaßnahme das Anschreiben von "Amarushaya" übernehmen,
mit seinen persönlichen Daten anpassen/einfügen und der Vollstreckungsbehörde zusenden...

Auf eine negative Reaktion kann man immer noch mit einen Eilantrag stellen.

Ich könnte mir auch vorstellen, dass Person X einen Festsetzungsbescheid vom BS nie bekommen hat!
Wie allg. bekannt ist, sind viele dieser Bescheide niemals beim Empfänger angekommen! So wie in dem Fall von Person X!
Es wäre also zudem zu beweisen, ob Person X jemals ein Festsetzungsbescheid zugestellt worden ist...
(aber nicht von Person X! Das wäre - laut Rechtssprechung - für den Empfänger eine Unzumutbarkeit!)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. März 2015, 18:22 von Bürger«
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

s
  • Beiträge: 28
Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#28: 14. März 2015, 13:26
hallo Miklap,
danke für die antwort. das von "Amarushaya" gepostetete anschreiben wurde natürlich schon vor einiger zeit an den gerichtsvollzieher geschickt, jedoch wurde darauf weder reagiert noch sonst irgendwie eingegangen.
stattdessen lag halt die als foto abgebildete LETZTE zahlungsaufforderung mit der drohung die wohnung öffnen zu lassen im briefkasten.
bleibt also nur dieser eilantrag? was muß da rein und wo muß der hin?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 375
  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Re: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
#29: 14. März 2015, 13:59
Zwangsvollstreckung Rechtsmittel Amtsgericht Vollstreckungsgericht Erinnerung §
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.0.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. März 2015, 18:23 von Bürger«
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

 
Nach oben