Das der BS auch dazulernt, und die aktuellen Vollstreckungsersuchen deutlich angepasst wurden kann man ja davon ausgehen, das die Mängel der Schreiben über kurz oder lang behoben sein werden,
und die Vollstreckung durch den GV immer akuter wird.
...nun, das sehe ich aber anders! Gelernt hat es der BS erst, wenn er aufhört bei dem gesamten Volk weiterhin Geld für NICHTS zu fordern!
Eine Pfändung kann man m.E. nach nicht durchführen, wenn die letztendliche Instanz noch nicht entschieden hat! Was Verwaltungsgerichte meinen..pffffffft!
Wir sehen ja die Urteile, bei denen selbst die Richter bei der Urteilsbekanntgabe beschämend niemanden in die Augen sehen können!!
Ein Schreiben an die Vollstreckungsbehörde, in dem zu lesen ist dass
- Forderungen von den Behörden im Vorfeld auf die Vollstreckungsvoraussetzung zu prüfen sind,
- der vollstreckende Beamte haftbar gemacht werden kann (auch sein Vorgesetzter welcher es anleiert)
die Vollstreckungsbehörde gegenüber dem Vollstreckungsschuldner haften, wenn sie vor der Vollstreckung die o.g.
Vollstreckungsvoraussetzungen nicht explizit prüfen..,würde in der Regel reichen um das Szenario aufzuhalten! Der Pfändungsauftrag sollte zurück an den BS gehen - mit dem Vermerk "dass eine Prüfung bis zum Urteil der schwebenen Verfahren (welche gerade am Anfang der ersten Instanzen stehen!) gar nicht durchzuführen sei...
Daran sollte sich jeder gesund denkende Vollstrecker halten!
Demnach würde Person K dieses Schreiben ebenso an diese "nur-beauftragten" Vollstrecker senden...
Edit>
ARD ZDF Deutschlandradio kann niemals Gläubiger sein. Diese Behörde gibt es überhaupt nicht. Es gibt den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Der kann aber auch nicht Gläubiger sein, da er nicht rechtsfähig ist. Da will jemand eine Vollstreckung ohne gültige Voraussetzungen durchführen.
...versuchen kann man doch mal!
auch der von mir genannten person x wird wohl nichts anderes übrig bleiben als den betrag zu zahlen. anders scheint es ja wohl nicht zu gehen.
nö! braucht X nicht! Person X sollte sich sich hier durcharbeiten - auch wenns lange dauert bis er weiß wie er es machen wird!
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )