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Autor Thema: Ziehung der Lottozahlen - Zwangsfinanzierung von Glücksspiel  (Gelesen 8313 mal)

c

chevignon

Ich habe einen, meiner Meinung nach, interessanten Kommentar gelesen, den ich leider rechtlich nicht überblicken kann und deswegen gerne mit euch teilen würde:

Zitat
"Ich bin stillschweigend durchgekommen. Argument: Mit dem Zwangsbeitrag wird regelmäßig die Ziehung der Lottozahlen mitfinanziert. Dies darf den Nichtlottospieler keine gebührenpflichtige Sendezeit kosten. Die Zwangsteilnahme am Glücksspiel über den Rundfunkbeitrag zu erzwingen ist strafbar. Ich bekomme natürlich keine Antwort dass ich Recht habe aber werde stillschweigend damit geduldet, da der Beitragservice auch weiterhin mit dem Deutschen Lotto am Start bleiben möchte."

Was sagt ihr dazu ? Könnte das ebenfalls ein Ansatz sein ?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Februar 2015, 09:25 von seppl«

  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Vermutlich wird das zu nichts führen. Die Lottogesellschaft ist ein Kunde der LRA und bezahlt für den Werbespot zur besten Sendezeit. Da es sich um Glücksspiel handelt gibt es bestimmt spezielle Auflagen.

Wenn man nicht die LRA in den Vorständen der Lottogesellschaft und vice versa findet, sollte keine "anrüchige" Verbindung nachweisbar sein.

Wenn ein Beitragsschuldner mit dieser Begründung durch gekommen ist (das sollte schon mindestens 1 Jahr lang der Fall sein) dann kann es sein das die LRA keine schlafenden Hunde wecken wollte. Stellt sich die erste Frage: Gibt es den Beitragsschuldner A?


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G
  • Beiträge: 1.548
Schon seltsam, fürs Glücksspiel gibt es auch so einen Staatsvertrag. Der Rundfunk- und der Glücksspielstaatsvertrag zitieren sich sogar gegenseitig.

Zitat
Erster Staatsvertrag
zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland
(Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag – Erster GlüÄndStV)
(3) Werbung für öffentliches Glücksspiel ist im Fernsehen (§ 7 des Rundfunkstaatsvertrages), im Internet sowie über Telekommunikationsanlagen verboten. Davon abweichend können die Länder zur besseren Erreichung der Ziele des § 1 Werbung für Lotterien und Sport- und Pferdewetten im Internet und im Fernsehen unter Beachtung der Grundsätze nach den Absätzen 1 und 2 erlauben.


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c

chevignon

Vermutlich wird das zu nichts führen. Die Lottogesellschaft ist ein Kunde der LRA und bezahlt für den Werbespot zur besten Sendezeit. Da es sich um Glücksspiel handelt gibt es bestimmt spezielle Auflagen.

Wenn man nicht die LRA in den Vorständen der Lottogesellschaft und vice versa findet, sollte keine "anrüchige" Verbindung nachweisbar sein.

Wenn ein Beitragsschuldner mit dieser Begründung durch gekommen ist (das sollte schon mindestens 1 Jahr lang der Fall sein) dann kann es sein das die LRA keine schlafenden Hunde wecken wollte. Stellt sich die erste Frage: Gibt es den Beitragsschuldner A?

Auf Nachfrage hin, soll Person A das ganze als Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid formuliert haben und seitdem nichts mehr von der Zentrale gehört haben.
Zusätzlich denkt Person A:

"Ich bin dahinter genommen, dass chancenreiche Gebührenverweigerer bevorzugt werden, um deren Argumente nicht vor Gericht verhandeln zu müssen. Daher gibt es Menschen, bei denen schon nach einem halben Jahr die Vollstreckung eingeleitet wurde, da sie als ungefährlich und problemlos abzockbar eingestuft wurden. Es handelt sich dabei um Opfer der Organisierten Kriminalität. Andere zahlen schon seit Jahren nicht. Man kann niemanden zur Mitfinanzierung der Ziehung der Lottozahlen zwingen. Ich bekomme zwar nicht bescheid, dass ich da Recht habe aber ich bin de facto damit durchgekommen."


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  • Cry for Justice
"Man kann niemanden zur Mitfinanzierung der Ziehung der Lottozahlen zwingen."
Ebenso kann man niemanden zur Mitfinanzierung der betrieblichen Zusatzrenten von ÖRR-Mitarbeitern zwingen.

... dann kann es sein das die LRA keine schlafenden Hunde wecken wollte...
"Ich bin dahinter gekommen, dass chancenreiche Gebührenverweigerer bevorzugt werden, um deren Argumente nicht vor Gericht verhandeln zu müssen."
Diesen Eindrücken kann auch ich mich zunehmend nicht erwehren.
Meines Wissens wurde noch kein Vertreter einer LRA bei einer Klageverhandlung damit konfrontiert.
Dieses äußerst unangenehme Thema der Zweckentfremdung des Rundfunkbeitrages für deren interne Betriebsrenten will keine LRA bei einer Verhandlung angesprochen wissen.
Besonders riskante Querulanten werden da wohl aussortiert und von einer möglichen Klage fern gehalten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Februar 2015, 16:14 von tokiomotel«
Schrei nach Gerechtigkeit

T
  • Beiträge: 268
Diese Theorie wurde auch hier im Forum mehrmals geäußert.
Ein fiktiver Querulant wartete anderthalb Jahre auf den Widerspruchsbescheid und bekam nach einer freundlichen Bitte ganze 2 Monate Zeit für die Klagebegründung...  ::)
Dass die Ausführung auch noch zweistellige Seitenzahl in moderater Schriftgröße inne hat, kann wohl den Verhandlungstermin auf irgendwann in die Zukunft schieben...




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Gast

@tokiomotel

vielen Dank, denn Du hast meine Ausführungen gelesen und auch verstanden!

Und wenn Du noch einen Witz der Tarifverträge kennen lernen willst, der kommt nun!

Ein Paar ist nicht verheiratet und sie leben zusammen.
Er ist Tischler in einer kleinen Firma und sie arbeitet in einer RA.

Er verstirbt nun unerwartet. Was nun?
Na klar, nichts passiert.

Das Sterbegeld wurde 2004 seitens der Krankenkassen abgeschafft.
Somit bekommen unverheiratete Paare kein Sterbegeld mehr oder sonst wer.
Das Sterbevierteljahr gilt nur noch bei Rentenbezug und wenn man verheiratet war, mind. 3x die Erwerbsminderungsrente (ca. 54% des Nettoeinkommens).

Nun  gut, ist halt für alle weggefallen, glaubt der Bürger.

NEIN!

Denn nun stirbt mal die Dame, die bei einer RA angestellt ist.
Die RA-en haben dieses Sterbegeld tariflich zugesichert, immer noch!
Und nein, nicht nur der Ehepartner darf dies bekommen.
Es dürfen auch die Lebensgefährten bekommen. Also auch der Tischler!

Und auf Antrag sogar, "bestattungspflichtige Personen"!
3 Gehälter dürfen es dann schon sein!

Somit haben die RA-en sich tariflich etwas erhalten und gesetzlich zusagen lassen, was der Beitragszahler nie bekommen kann!
Sei es der Rentner von nebenan oder der Beamte des Staates!
Keiner von denen, hat diese Absicherung!

Demokratie kann in Verbindung mit dem Rundfunkbeitrag da wohl nicht so ganz gemeint sein...


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Wegen der Witwenrente. Die wird auf 55% der letzten Rente zusammengestrichen Dann kommt aber die Grundsicherung (ein verstecktes BGE) ins Spiel und am Ende bleiben den Betroffenen ca. 400€ Netto im Monat zum leben, da die Miete und die Nebenkosten vom Steuerzahler getragen werden. Auch Ersatzbeschaffungen (Waschmaschine usw.) können auf Antrag gekauft und bezahlt werden.
Erfreulich für die Betroffenen der Grundsicherung ist aber: Kein Rundfunkbeitrag mehr!

Erst werden alle Arm gemacht. Nach der Bittstellung gibt es dann etwas vom Staat zurück.


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  • Cry for Justice
@tokiomotel
.....Und wenn Du noch einen Witz der Tarifverträge kennen lernen willst, der kommt nun!......
@ ich , hättest du vielleicht auch einen aktuellen Link für einen solchen kompletten Edeltarifvertrag parat ?
Solche ein Sammelsurium von zum Himmel schreienden Privilegien wäre schon mal einen Vergleich mit Tarifverträgen "Normalsterblicher" wert.


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Schrei nach Gerechtigkeit

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  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Ich, mein ich schließt sich meinem Vorredner an. Es ist zwar kein direkter Klagegrund, doch solche Extrawürste sollte man dokumentieren. Ist die Liste lang genug, wird ein schöner Flyer daraus. Ich arbeite an einem Wiki und dort sollte es auch eine "Werbeseite" für den Beruf beim ÖRR mit allen aussergewöhnlichen Vorteilen geben.
Bisher war es immer jedermanns Wunsch verbeamtet zu werden, um sich ein Leben lang auszuruhen (Sorry, ist ein hartnäckiger Vorbehalt). Scheinbar hat sich da eine Sparte entwickelt, die sich nie zum Beamten downgraden lassen würde.


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  • Cry for Justice
Es ist zwar kein direkter Klagegrund,....
....könnte aber durchaus einer werden , wenn man nur lange und intensiv genug daran feilt.
Ich denke da unter anderem auch an den Vorwurf der Sittenwidrigkeit  , mit der solche Tarifverträge im Selbstbedienungsmodus jegliche Mindestanforderung von Anstand und Moral gegenüber der auch dafür ihren Beitrag Zahlenden mit Füßen treten.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. März 2015, 16:40 von tokiomotel«
Schrei nach Gerechtigkeit

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Gast

Der Hauptgrund, warum immer mehr Beitragszahler eingefangen werden mussten, war die staatliche Rentenreform 2004 (mit Einführung Riesterfaktor und Kürzungsfaktoren, einschließlich längerer Arbeitszeit bis 67).

Die Einschnitte, welche nach bestehenden Alttarifverträgen sich für die Anstalten ergeben hätten, wären nicht zu schultern gewesen.
Denn die Anstalten müssen, da es diese NETTO-RENTEN-ZUSAGE (bis über 91% des letzten Nettoeinkommens) gibt, alle Kürzungen und Besteuerung, die der Staat dem normealen Bürger auflastet, tragen.
Und dies geschieht wieder durch den Bürger, da er ja Beiträge abführen muss.


Hier ist mal das gewünschte Lesefutter, aus dem von mir schon oft zitierten verdi-stolz-wie-bolle-schreiben.
http://mmm.verdi.de/archiv/2005/11/rundfunk/ard-weite_einigung_zur_altersversorgung

Diese Seite, sollten alle sich auf ihren Rechner mal ziehen, denn dort steht die geballte Ladung drin.
____________________________________________________________________________________________


Und hier mal der/die Tarifverträge des BR
http://www.rundfunkfreiheit.de/meldung_volltext.php3?si=54f33f7173990&id=5432fad0ced04&akt=sender_br_tvdv&view=&lang=1

Da hätten wir erstmal
"Vereinbarung über die Änderung des MTV wg. Beihilfe beim BR"
welcher alle Mitarbeiter des BR zu Beamten macht und diese sind dann "beihilfeberechtigt". Also wie privatversicherte halt.

Und dann kommt schon der
III) Tarifverträge zur Altersversorgung + Altersteilzeit
der ein Rentenbeginn mit 65 auszeichnet! (Seite 4)
Und die wahnwitzige Berechnung der Grundversorgung (Seite 7, Punkt 220 ff und Seite 10, Punkt 240 enthält den Hausmeister, aus dem anderen Beitrag).

Sterbergeld
wird etwas fummelig, da man dann dazu in dem Manteltarifvertrag (MTV) schauen muss (Seite 64, Punkt 550-556)

Zitat
Die Hinterbliebenen erhalten für weitere drei dem Sterbemonat folgende Monate die
Bezüge ausgezahlt, die der/die Verstorbene gemäß Ziffern 410 und 530 erhalten
hätte. Sie erhalten diese Bezüge auch, wenn die Gehaltszahlung wegen längerer
Krankheit bereits eingestellt war. Das Sterbegeld erhöht sich um EUR 5.112,92, wenn
der Tod Folge eines Unfalls ist.
Erhielt der/die AN bereits Zahlungen, auf die er/sie noch keinen Anspruch hatte, werden
sie auf das Sterbegeld angerechnet. Die Einlösung von Zahlungsverpflichtungen
des/der Verstorbenen gegenüber dem BR soll von seinen/ihren Hinterbliebenen nur
dann gefordert werden, wenn ihnen dies zugemutet werden kann, ohne daß sie in
Not geraten.
Empfangsberechtigte Hinterbliebene sind: der überlebende Ehegatte/die überlebende
Ehegattin, die leiblichen Kinder des/der Verstorbenen, die angenommenen Kinder,
Stiefkinder und elternlose Enkel, die in den Haushalt des/der AN aufgenommen
waren und von ihm/ihr voll unterhalten wurden.

Der BR kann ein Sterbegeld ganz oder teilweise bewilligen:
– Verwandten aufsteigender Linie, Geschwistern oder Geschwisterkindern, deren
Ernährer/-in der/die verstorbene AN ganz oder überwiegend gewesen ist;
– sonstigen Personen, die die Kosten der letzten Krankheit oder der Bestattung
getragen haben, bis zur Höhe der Aufwendungen.

Die rote Zahl ist sehr interessant, denn dies sind umgerechnet 10.000 D-Mark...und dies haben die nie abgeändert.
Das blaue hat auch einen entscheidenden Mangel, es fehlt, wie es sonst in der gesetzlichen RV steht "versorgungsberechtig" und somit bekommen es die Kinder, egal wie alt sie sind oder ob sie selber schon Einkommen haben!!!!


Und noch ein Witz am Rande.

Krankengeld
Ein "normaler" Arbeitnehmer bekommt nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung entweder 75% vom Brutto oder 90% vom Netto (meist ist es die Bruttorechnung) an Krankengeld, da der geringere Betrag immer genommen wird. Minus Krankenversicherungs- und Pflegepflicht.

Beim BR ist dies etwas anders.
Die erhalten bis 52 Wochen (je nach Betriebszugehörigkeit) die Lohnfortzahlung.
Den Rest muss jeder MA per private Versicherung selber auffangen.

Interessanter und deutlicher kann man es nicht ausdrücken:
Zitat
Abweichend von Ziffer 343.1 MTV erhalten krankenversicherungspflichtige und freiwillig
bei der AOK oder einer Ersatzkasse, die der gesetzlichen Krankenversicherung
vergleichbare Leistungen gewährt, versicherte AN vom Beginn der siebten Krankheitswoche
an einen Krankengeldzuschuß in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen
den Nettobezügen und dem Kranken- oder Hausgeld der gesetzlichen Krankenversicherung
.
__________________________________________________________________________________________________

Fazit:

Somit haben wir im BR Beamte arbeiten, welche privat krankenversichert sind (jeder weiß selber, was so alles bei den KK weggefallen ist), die keine Lohnkürzungen im Krankheitsfalle haben und deren Renten überirdisch, nein, nicht einmal rechnerisch durch den Beitragszahler erreichbar sind und deren sonstwas Angehörigen im Sterbefall sogar Sterbegeld bekommen.
Und dies alles durch den Beitragszahler finanziert!
Ja, staatsferne hat da doch gleich eine andere Bedeutung bekommen!



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Das ist schwerer Tabak. Ich konnte noch nicht alles lesen, aber die Dokumente belegen das der BR die Selbstbedienungsmentalität erfunden hat. Und das in Zeiten wo alle anderen per Gesetz kürzer treten müssen/mussten. Wenn es beim BR stinkt, dann will ich nicht wissen was sich die anderen ÖRR in ihre Tarifverträge haben schreiben lassen.

Einfach für alle. Einfach für alle aus dem ÖRR? Mit Geldern von Beitragsschuldnern?


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  • Beiträge: 2.246
@ich: wäre schön wenn Du diesbezüglich einen eigenen thread erstellst ?
hier - im Lottojackpot - geht das brisante Thema etwas unter

findet
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
@Kurt
"Diesbezüglich" sind hier schon einige Threads erstellt worden , aber mangels Interesse immer ganz schnell im Sande verlaufen. Dieser "Lottojackpot"-Thread ist als Neugier-Lockvogel so verkehrt nicht.

Im übrigen scheint es ganz nützlich zu sein , den "Selbstbedienungsmodus" im Widerspruch ganz elegant eingebaut mit unterzubringen.
Vermutlich ist es sogar noch effektiver sich nur allein darauf zu beschränken und anzudeuten ,
sich diesem in der Klage noch verschärfter widmen zu wollen.
Man soll sich dadurch eine seltsam lange Schonzeit oder gar gänzliche Ungenießbarkeit für gierige Geier verschaffen können.

findet
tokiomotel

Es sei denn , man will ! / kann ? es mit einer Klage nicht so ewig lange warten lassen...





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Schrei nach Gerechtigkeit

 
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