Der Hauptgrund, warum immer mehr Beitragszahler eingefangen werden mussten, war die staatliche Rentenreform 2004 (mit Einführung Riesterfaktor und Kürzungsfaktoren, einschließlich längerer Arbeitszeit bis 67).
Die Einschnitte, welche nach bestehenden Alttarifverträgen sich für die Anstalten ergeben hätten, wären nicht zu schultern gewesen.
Denn die Anstalten müssen, da es diese NETTO-RENTEN-ZUSAGE (bis über 91% des letzten Nettoeinkommens) gibt, alle Kürzungen und Besteuerung, die der Staat dem normealen Bürger auflastet, tragen.
Und dies geschieht wieder durch den Bürger, da er ja Beiträge abführen muss.
Hier ist mal das gewünschte Lesefutter, aus dem von mir schon oft zitierten verdi-stolz-wie-bolle-schreiben.
http://mmm.verdi.de/archiv/2005/11/rundfunk/ard-weite_einigung_zur_altersversorgungDiese Seite, sollten alle sich auf ihren Rechner mal ziehen, denn dort steht die geballte Ladung drin.
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Und hier mal der/die Tarifverträge des BR
http://www.rundfunkfreiheit.de/meldung_volltext.php3?si=54f33f7173990&id=5432fad0ced04&akt=sender_br_tvdv&view=&lang=1Da hätten wir erstmal
"Vereinbarung über die Änderung des MTV wg. Beihilfe beim BR"welcher alle Mitarbeiter des BR zu Beamten macht und diese sind dann "beihilfeberechtigt". Also wie privatversicherte halt.
Und dann kommt schon der
III) Tarifverträge zur Altersversorgung + Altersteilzeitder ein
Rentenbeginn mit 65 auszeichnet! (Seite 4)
Und die wahnwitzige Berechnung der Grundversorgung (Seite 7, Punkt 220 ff und Seite 10, Punkt 240 enthält den Hausmeister, aus dem anderen Beitrag).
Sterbergeldwird etwas fummelig, da man dann dazu in dem
Manteltarifvertrag (MTV) schauen muss (Seite 64, Punkt 550-556)
Die Hinterbliebenen erhalten für weitere drei dem Sterbemonat folgende Monate die
Bezüge ausgezahlt, die der/die Verstorbene gemäß Ziffern 410 und 530 erhalten
hätte. Sie erhalten diese Bezüge auch, wenn die Gehaltszahlung wegen längerer
Krankheit bereits eingestellt war. Das Sterbegeld erhöht sich um EUR 5.112,92, wenn
der Tod Folge eines Unfalls ist.
Erhielt der/die AN bereits Zahlungen, auf die er/sie noch keinen Anspruch hatte, werden
sie auf das Sterbegeld angerechnet. Die Einlösung von Zahlungsverpflichtungen
des/der Verstorbenen gegenüber dem BR soll von seinen/ihren Hinterbliebenen nur
dann gefordert werden, wenn ihnen dies zugemutet werden kann, ohne daß sie in
Not geraten.
Empfangsberechtigte Hinterbliebene sind: der überlebende Ehegatte/die überlebende
Ehegattin, die leiblichen Kinder des/der Verstorbenen, die angenommenen Kinder,
Stiefkinder und elternlose Enkel, die in den Haushalt des/der AN aufgenommen
waren und von ihm/ihr voll unterhalten wurden.
Der BR kann ein Sterbegeld ganz oder teilweise bewilligen:
– Verwandten aufsteigender Linie, Geschwistern oder Geschwisterkindern, deren
Ernährer/-in der/die verstorbene AN ganz oder überwiegend gewesen ist;
– sonstigen Personen, die die Kosten der letzten Krankheit oder der Bestattung
getragen haben, bis zur Höhe der Aufwendungen.
Die rote Zahl ist sehr interessant, denn dies sind umgerechnet 10.000 D-Mark...und dies haben die nie abgeändert.
Das blaue hat auch einen entscheidenden Mangel, es fehlt, wie es sonst in der gesetzlichen RV steht "versorgungsberechtig" und somit bekommen es die Kinder, egal wie alt sie sind oder ob sie selber schon Einkommen haben!!!!
Und noch ein Witz am Rande.
KrankengeldEin "normaler" Arbeitnehmer bekommt nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung entweder 75% vom Brutto oder 90% vom Netto (meist ist es die Bruttorechnung) an Krankengeld, da der geringere Betrag immer genommen wird. Minus Krankenversicherungs- und Pflegepflicht.
Beim BR ist dies etwas anders.
Die erhalten bis 52 Wochen (je nach Betriebszugehörigkeit) die Lohnfortzahlung.
Den Rest muss jeder MA per private Versicherung selber auffangen.
Interessanter und deutlicher kann man es nicht ausdrücken:
Abweichend von Ziffer 343.1 MTV erhalten krankenversicherungspflichtige und freiwillig
bei der AOK oder einer Ersatzkasse, die der gesetzlichen Krankenversicherung
vergleichbare Leistungen gewährt, versicherte AN vom Beginn der siebten Krankheitswoche
an einen Krankengeldzuschuß in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen
den Nettobezügen und dem Kranken- oder Hausgeld der gesetzlichen Krankenversicherung.
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Fazit:
Somit haben wir im BR Beamte arbeiten, welche privat krankenversichert sind (jeder weiß selber, was so alles bei den KK weggefallen ist), die keine Lohnkürzungen im Krankheitsfalle haben und deren Renten überirdisch, nein, nicht einmal rechnerisch durch den Beitragszahler erreichbar sind und deren sonstwas Angehörigen im Sterbefall sogar Sterbegeld bekommen.Und dies alles durch den Beitragszahler finanziert!Ja, staatsferne hat da doch gleich eine andere Bedeutung bekommen!