@TE
So wird das nix.
Person A muss so argumentieren, daß ihrem Gegner bei Beantwortung ihres Anliegens direkt bewusst wird, geltendes Recht zu brechen, wenn er sich anders entscheidet, als es der Intention von Person A entspricht.
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Und "geltendes Recht" ist alles, was auf unsere Region mittelbar wie unmittelbar kraft eines Gesetzes oder eines internationalen Vertrages einwirkt.
Gemäß Grundgesetz steht das Völkerrecht übrigens über dem Grundgesetz.
Gemäß Europarecht steht das Europarecht über dem Grundgesetz.
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Und was, bitteschön, soll der Verweis auf die USA? Für Europa ist's wurscht, ob die örR haben oder nicht; Europa ist kein US-Bundesstaat.
So manches Mal hab' ich den Eindruck, daß den fiktiven Personen A-Z gar nicht daran gelegen ist, den Rundfunkbeitrag zu kippen, da sich nahezu niemand von ihnen auf das Wesentliche konzentriert.
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Gern wiederhole ich auch, was ich an anderer Stelle schon schrieb; der Rundfunkfinanzierung wohnt ein strukturelles Problem inne, (seitdem Rundfunk kein staatliches Monopol mehr ist), das sich nur für alle oder gar nicht kippen läßt. Es läßt sich aber kippen, wenn alles geltende Recht beachtet und zur Begründung herangezogen wird. US-Recht gilt hier jedoch nicht.
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Ist PISA wirklich schon so weit?
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;