Hallo,
hier mal der aktuelle Sachstand:
Person A hatte Klage vor dem VG eingereicht (die sowohl gute Argumente wegen Verstoß gegen Grundrechte enthielt als auch gute Argumente wegen dem miesen Programm des örR, dass man sich weigert, so etwas freiwillig anzuschauen und dass keinerlei Rundfunkgeräte bereitgehalten werden). Die Klage wurde vom VG aufgeteilt in den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung und die Klage gegen den Beitrag.
In der Klage wurde auch beantragt, der Rundfunkanstalt die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
So! Noch bevor eine Entscheidung des Gerichts ergangen ist, bekam Person von der Gerichtkasse die Aufforderung, innerhalb von 10 Tagen die Gerichtsgebühren in Höhe von 105 € zu zahlen. Ist das zulässig? Muß Person A das bereits vor einer Entscheidung zahlen?
Dann einige Tage später kam der Beschluss des VG (der ganzen Kammer, nicht eines Einzelrichters), dass der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung rundheraus abgelehnt wird, der Säumniszuschlag bereits im 1. Beitragsbescheid völlig rechtens wäre und Person A die Kosten auch dieses Verfahrens auferlegt werden. Das Gericht setzte hier einen Streitwert vom 169 € an, erst ab 200 € ist eine Beschwerde zulässig.
1 Tag später kam ein Schreiben des Gerichtes, dass die Klage von Person A auch in der Hauptsache keinerlei Aussicht auf Erfolg hätte. Person A wird darin vom Gericht aufgefordert, die Klage zurückzunehmen und dazu ganz bequem den beigefügten Vordruck zu nutzen und an das VG zu senden.
2 Tage später kam dann wieder ein Schreiben des Beitragsservice, das Person A bisher nicht geöffnet hat. Der Beitragsservice frohlockt darin bestimmt und kündigt die Zwangsvollstreckung an, nachdem das Gericht per Beschluss die Aussetzung abgelehnt hat.
Person A ist nun konsterniert! Was ist zu tun?
Wenn Person A die Klage zurücknimmt, muss sie die Gerichtsgebühren trotzdem bezahlen?
Wenn Person A die Klage nicht zurücknimmt und gegen Person A entschieden wird, ist dann Berufung zulässig und drückt der Beitragsservice Person A dann aber in jedem Fall den Hals ganz zu (d.h. ist sofort Zangsvollstreckung angesagt?)
Ich habe in einem anderen Beitrag gelesen, das VG Hamburg möchte das Verfahren ruhen lassen. Obwohl Person A ebenfalls der Ruhen des Verfahrens beantragt hat, bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, kommt das für dieses VG wohl nicht in Frage. Dieses VG steht voll hinter dem örR und hilft dem Beitragsservice nach Kräften, in die Tasche von Person A zu greifen.
Person A ist verzweifelt und weiß nicht, wie es weitergehen soll. Person A hat bisher nie gezahlt und sieht sich daher bereits jetzt mit einer Forderung des sog. Beitragsservice in Höhe von ca. 500 € konfrontiert.
Kann jemand helfen? Wie soll es weitergehen? Person A möchte kämpfen, unbedingt!
Aber lohnt das jetzt noch?