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Autor Thema: Widerspruchsbescheide von ein und denselbem GEZ-Mitarbeiter  (Gelesen 58700 mal)

B

Beitragender

Es wird behauptet, der Beitragsservice sei jeweils Teil einer Rundfunkanstalt. Diese Behauptung stellt der Beitragsservice in Person von Kira Tucholke selber auf, vgl. Hahn/Vesting, § 10 RBStV. Die Rechtsprechung, allen voran das VG Berlin sowie das VG Gießen, übernehmen diese Behauptung vollkommen unkritisch.

Meiner Ansicht nach ist der Beitragsservice allerdings sowohl in funktionaler als auch in organisatorischer Hinsicht eine eigenständige Behörde. Der Grad der Verselbständigung des Beitragsservice ist derart groß, dass es keinen wirklichen Unterschied macht, ob er noch "in fremdem Namen" oder bereits in eigenem Namen handelt. Ein Handeln in eigenem Namen findet ja bereits im Rahmen von Vollstreckungsverfahren statt, worin der Beitragsservice als Vollstreckungsgläubiger im eigenen Namen auftritt.

Die Frage, ob der Beitragsservice jeweils Teil einer Rundfunkanstalt oder eine eigenständige Behörde ist, ist meiner Ansicht nach sowohl unter formalen Gesichtspunkten als auch unter verwaltungsverfahrensrechtlichen Gesichtspunkten von Bedeutung.

Inwiefern ist dies sowohl unter formalen Gesichtspunkten als auch unter verwaltungsverfahrensrechtlichen Gesichtspunkten von Bedeutung?

I. Die Frage, die aufgeworfen wurde, lautet: Ist der sog. Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio als eine Behörde zu werten?
1. Wenn der sog. Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht als ein Behörde zu werten ist, dann kann er keine Verwaltungsakte erlassen (vgl. Umkehrschluss aus § 35 S. 1 VwVfG).
2. Wenn der sog. Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio als eine Behörde zu werten ist, dann kann er Verwaltungsakte erlassen (vgl. § 35 S. 1 VwVfG).

II. Hieran anknüpfend stellt sich eine weitere Frage: Wenn der sog. Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio als eine Behörde zu werten ist, in welchem rechtlichen Verhältnis steht er dann zu der/den Landesrundfunkanstalt/en?
Ist der sog. Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio dann „die im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten“ i.S.d. § 9 Abs. 7 S. 1 RBStV? Ist der sog. Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio dann ein Teil der Landesrundfunkanstalt/en?
Wenn die Landesrundfunkanstalten als Behörden zu werten sind und gleichzeitig auch der sog. Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio als eine Behörde zu werten ist, wäre dann die „Behörde: Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio“, wenn sie ein Teil der Landesrundfunkanstalt/en und die „Stelle“ i.S.d. § 9 Abs. 7 S. 1 RBStV ist, eine „Behörde der Behörde“? Wenn ja, welche dieser „Behörden“ darf dann die Festsetzungsbescheide (Verwaltungsakte) erlassen?

Alles sehr verwirrend. Die Verwirrung wird potenziert, wenn wir noch die Diskussion hinzunehmen, die sich mit der Frage beschäftigt, wann der sog. Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio im eigenen Namen handeln darf, und wann er in fremden Namen handeln muss:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12552.0.html
Kann das jemand aufklären / klären lassen? :D


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Z
  • Beiträge: 1.564
Genau das ist mein formaler Angriffspunkt in meiner Klageschrift.
Soll doch das Gericht das rausfinden bzw. die Rundfunkanstalt in der Klageerwiederung Aufklärung leisten.
Denn bei beiden Fällen besteht der formale Mangel:
1) Köln ist fester Bestandteil einer (einzelnen) Rundfunkanstalt, das heißt, selbst wenn der einzelne Mitarbeiter nicht Angestellter der Rundfunkanstalt ist, so müßte er zumindest verwaltungsrechtlich genau einer Rundfunkanstalt zugeordnet sein, damit man aus der Nummer der Legitimation herauskommen könnte.
2) Köln ist eine eigenständige Behörde, dann bedarf es des Nachweises der Rundfunkanstalt, daß die Legitimation besteht (Vollmacht für Rechtsakte).

Die Tatsache, daß Bescheide von den gleichen, einzelnen Mitarbeitern für verschiedene Rundfunkanstalten bearbeitet/unterschrieben werden, sollte einen aufmerksamen Richter zum Fragenstellen animieren.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. April 2019, 02:57 von Bürger«

  • Beiträge: 27
  • Ihr hättet uns besser in Ruhe gelassen :-)
Nun habe ich mal in meinen Widerspruchsbescheid vom NDR (oder BS, wer weiss?) geschaut und auch hier findet sich:
Mit freundlichen Grüßen
Nordeutscher Rundfunk
Im Auftrag

i.V. nicht Tu****ke        Unterschrift erkennbar Hu**r
Tu****ke                                        Hu**r

Wenn es erlaubt ist, würde ich die relevante Seite auch anhängen. Da ich dies bei meinem laufenden Klageverfahren verwenden möchte; könnten vielleicht auch andere Foristen die besagten Seiten scannen und anhängen?

Gruß

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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 02:09 von seppl«

K
  • Beiträge: 2.246
bisherige Meldungen zusammengefasst:

BR     Tu****ke E***t-Sz****yk    Knabberfisch
NDR  Tu****ke Hu**r             nixGEZahlt
NDR  Tu****ke Ma**us                  seppl
RBB   Tu****ke Bü**l                     elektronikstar
SWR Tu****ke Ma**us                  karlsruhe
SWR Tu****ke Wi***en                ThisIsSparta!
WDR Tu****ke Bü**l                     Roggi   

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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 02:11 von seppl«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

K
  • Beiträge: 7
Für meinen Widerspruch (und möglicherweise meine nachfolgende Klageschrift) benötige ich den Nachweis darüber, dass ein und derselbe GEZ-Mitarbeiter Widerspruchsbescheide für verschiedene Rundfunkanstalten verfasst.

 Was ist dann die Folge davon?
Mein Widerspruchsbescheid wurde so unterschrieben:
Zitat
Mit freundlichen Grüßen
Radio Bremen
Im Auftrag

Tu****ke              Wi***en

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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 02:12 von seppl«

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
SWR
Tu****ke Wi***en
Radio Bremen (...)
Tu****ke Wi***en

Für SWR und Radio Bremen die gleichen Namen...!

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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 02:12 von seppl«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

s
  • Beiträge: 106
Um die Liste zu vervollständigen habe ich habe noch 3 Widerspruchsbescheide des MDR "anzubieten".
Bei allen Bescheiden als Schlußformel:

Mit freundlichen Grüßen
Mitteldeutscher Rundfunk
Im Auftrag

Widerspruchsbescheid                  1.                             2.                                3.
unterschrieben mit:        Tu****ke, Büchl      i.V. Nö**g, Bü**l         i.V. Zw******nn(?), Bü**l
gedruckter Name:           Tu****ke, Büchl      Tu****ke, Bü**l         Tu****ke, Bü**l 

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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 02:14 von seppl«
Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann rufe nicht die Menschen zusammen, um Holz zu sammeln, Aufgaben zu verteilen, und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem großen, weiten Meer.
Antoine de Saint-Exupéry

K
  • Beiträge: 2.246
aha - so gaaanz langsam wird es (sehr) interessant:

Bitte kramt eure Bescheide (nochmals) heraus und gebt wie sergal den gedruckten Namen sowie die wirkliche Unterschrift an...bzw. noch besser: stellt sie als anonymisiert hier ein?

Auch die "Vertreterin" der Frau Tu****ke (die augenscheinlich xx Arbeitsverhältnisse bei nn LRA innehat  8) ) - Frau Zw******nn- ist somit beim SWR (Meldung von karlsruhe) sowie beim MDR (Meldung von sergal) beschäftigt !!!???

Frau Bü**l hat auch einen anstrengenden Arbeitsalltag - bei wenigstens 3 LRA's  ;D

Ein Schelm der Böses dabei denkt  >:D

Gruß
Kurt

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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 02:14 von seppl«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

K
  • Beiträge: 810
Was ist dann die Folge davon?

Die Frage hat sowohl verwaltungsverfahrensrechtliche als auch strafrechtliche Bedeutung.

Die strafrechtliche Bedeutung habe ich mit einem Forumsmitglied bisher kurz andiskutiert, möchte sie nun jedoch auch öffentlich zur Diskussion stellen. Es geht dabei um den Straftatbestand der Amtsanmaßung. Meine Überlegungen dazu sind folgende:

Die Frage der Amtsanmaßung ist alles andere als abwegig, denn in § 132 StGB heißt es:

"Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Gerade in Bezug auf die Diskussion um die Rechtmäßigkeit von Vollstreckungsersuchen hat das LG Tübingen in seinem Beschluss vom 08.01.2015 (Az. 5 T 296/14) in Tz. 11 ausgeführt:

"Gläubigerin ist nicht - wie in den Entscheidungen des Gerichtsvollziehers angegeben - ein „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“. Dass der Gerichtsvollzieher als in Vollstreckungssachen äußerst erfahrene Person das Vollstreckungsersuchen so verstanden hat, zeigt, dass für einen Schuldner auch nicht ansatzweise zu erkennen war, dass der mit allen postalischen Details angegebene, um die Vollstreckung ersuchende Beitragsservice tatsächlich nicht der Gläubiger ist. Ohne klaren Vertretungszusatz hätte der Beitragsservice als nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft nicht einmal das Ersuchen verfassen dürfen, da er sich damit angesichts dessen Rechtscharakters als Titelersatz zugleich als Gläubiger geriert."

Das LG Tübingen spricht hier davon, dass sich der Beitragsservice als Gläubiger -und damit als die zuständige Behörde- geriert. Man könnte also schlüssig nachvollziehbar und mit guten Gründen argumentieren, der Beitragsservice sei insofern unbefugt im Sinne von § 132 StGB tätig geworden.

Ich stelle meine Überlegungen hiermit zur allgemeinen Diskussion.


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V
  • Beiträge: 63
Widerspruchsbescheid des WDR an Person A:

Absender im Briefkopf:          ARD ZDF Deutschlandradio
                                             Beitragsservice
                                             Abteilung Recht und Personal
                                             Frau Nö**g



Grußformel:                           Mit freundlichen Grüßen
                                             Westdeutscher Rundfunk
                                             Im Auftrag
                                                                                             
                                             (Unterschrift "i.V. Zw******nn")             (Unterschrift "Nö**g")
                                             Ro****er                                                   Nö**g

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  • Beiträge: 27
  • Ihr hättet uns besser in Ruhe gelassen :-)
Unterschriften auf Widerspruchsbescheid; angeblich vom NDR. siehe Anhang

i.V. Unleserlich                  Unterschrift
Tu****ke                           Hu**r

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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 02:16 von seppl«

K
  • Beiträge: 2.246
anbei tabellarische Aufstellung - und eine Bitte an die "Melder": bitte schaut nochmals auf euren Widersprüchen nach und teilt mit
a) Namens(Auf)Druck
b) tatsächliche Unterschrift und auch ob "i.V." oder sonstiges

Danke

Gruß
Kurt

Anm. Mod. seppl: Tabelle wurde wegen Klarnamensangabe gelöscht, kann aber bei Mitglied "Kurt" per Mail angefordert werden


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

H
  • Beiträge: 1
Widerspruchsbescheid des WDR an Person X vom 16.12.2014:

Absender im Briefkopf:          ARD ZDF Deutschlandradio
                                              Beitragsservice
                                             Abteilung Recht und Personal
                                             Herr Ha*****mp


Grußformel:
                                                                     
Mit freundlichen Grüßen
Westdeutscher Rundfunk
Im Auftrag
       
                                                                                     
(Unterschrift "i.V. ?")             (Unterschrift "i.V. ?")                     
Gö***nn                               Ha*****mp

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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. April 2015, 01:42 von Bürger«

K
  • Beiträge: 2.246
 ;D


Herr Bü**lhttp://wemepes.ch/aufklaerung/pdf/GEZ-120810.pdf

Frau Hu**r: http://www.forum-dreigliederung.de/rb/022.Widerspruchsbescheid.BS.10.12.13.pdf
Anm.: hier für den SWR tätig  ;)

Zitat
Wir sprachen mit:

Susanne Wa*****ld - Leiterin der Abteilung Recht und Personal. Frau Wa*****ld studierte Jura in Göttingen und Bonn und arbeitet seit 1996 bei der GEZ. Vor kurzem übernahm sie die Leitung der Abteilung Recht und Personal.

Nicole Hu**t - Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Frau Hu**t studierte Kommunikationswissenschaften. Seit sechs Jahren verantwortet sie nun als  Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit die PR der GEZ.

Sabine Gö***nn - Teamleiterin in der Abteilung Recht und Personal. Die studierte Juristin arbeitet seit 1992 für die GEZ.
Quelle: http://www.casting-network.de/Offener-Bereich/cn-klappe/lesen/69-Schon-GEZahlt-Auch-internetfaehige-Geraete-sind-anzumelden.html

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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

T
  • Beiträge: 545
Ich denke, ihr solltet die Namen von GEZ/BS-Mitarbeitern nicht im öffentlich zugänglichen Forum nennen. Die genannten Personen könnten auf Unterlassung klagen. Bernd Höcker hat diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht. Mein Vorschlag ist, die Namen per PM zu sammeln.


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(Der Gefangene. Erich Mühsam)

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"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
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