Es ist schon bezeichnend, wie die Kommission versucht, die lästigen Anfragen ohne Argumente abzubügeln. Gäbe es ein juristisch stichhaltiges Argument ("Es ist keine neue Beihilfe, weil ..."), würde sie es ja nennen können. Stattdessen heißt es lapidar, es sei nicht ersichtlich, dass Auswirkungen bestehen. Genau das müsste ja in einem förmlichen Verfahren geprüft werden (der durch die Umstellung erzielte Überschuss ist nur ein Punkt, der den Wettbewerb nachhaltig stören kann; auch die Mittelverwendung hat sich seit 2007 geändert: Ausweitung der Programmplätze, Hochbieten der Sportübertragungslizenzen, sowie redaktioneller Auftritt im Internet).
Wahrscheinlich haben sich die Helden der Kommission (siehe Bearbeiter-AZ: "AH") damals vorschnell zu einer informellen Aussage gegenüber den Bundesländern hinreißen lassen, ohne die Sache richtig durchstiegen zu haben (sog. Edeka-Tengelmann-Absprache: "Das geht schon in Ordnung so, wenn ich das sage. Macht Euch keine Sorgen."). Rechtsstaat hin oder her.
Dass die Kommission in ihrem Beschluss von 2007 unter Verweis auf die Rechtsprechung des EuGH ganz konkret die Art der Finanzierung und des zugrundeliegenden Gesetzes als wesentliche Kriterien für eine Neu-Beihilfe genannt hat, will sie nun vergessen haben.
Ob der Bürger ein formelles Beschwerde-Recht hat, ist dabei völlig irrelevant. Die Kommission ermutigt auf ihren Beihilfe-Seiten ja die Bürger dazu, Beschwerden einzulegen. Dann muss sie denen auch Rechenschaft ablegen, wenn sie -- entgegen ihrer eigenen Entscheidung ! -- kein Verfahren aufnimmt. Die Beschwerde dient dazu, die Verletzung des EU-Rechts durch den Mitgliedstaat aufzudecken. Sobald die Kommission darüber Hinweise erhält, muss sie von Amts wegen ermitteln.
Es wird Zeit, dass ein Betroffener (Online-Zeitung, Vlogger, privater Rundfunkbetreiber etc.) eine FÖRMLICHE Beschwerde einlegt, damit man gegen einen ablehnenden Bescheid zum EuGH klagen kann.