Wenn ich mich nicht ganz täusche lauft derzeit auch ein Kartellverfahren gegen den Rundfunk wegen Wettbewerbsverzerrung.
Das wäre keine Sache der EU, sondern Angelegenheit des Bundeskartellamtes. EU-seitig hat es noch "nur" evtl. Vertragsverletzungsverfahren bzw. Klagen vor dem EuGH gegen ein Mitgliedsland, das nachhaltig für die Verletzung europäischen Rechts verantwortlich ist und dazu passende von EU-Kommission wie EuGH verhängte Bußgelder.
Es hat Überlegungen, ein Bußgeld wegen Mißachtung europäischer Datenschutzbestimmungen im Wiederholungsfalle auf die komplette Jahressteuereinnahme der für die Mißachtung national verantwortlichen Stelle bzw. im Falle eines Unternehmens auf den vollständigen, weilweit erzielten Jahresumsatz auszuweiten.
Verletzt ist im Falle dt. ÖRR genug:
- Nichtumsetzung Richtlinie 2010/13/EU über audio-visuelle Mediendienste;
- Nichtbeachtung Artikel 18 der Datenschutzverordnung 45/2001 hinsichtlich Widerspruchsrecht der Bürger bezüglich der Weitergabe zwecks Weiterverarbeitung der personenbezogenen Daten;
- Mißachtung EuGH C-201/14 hinsichtlich Datenschutz;
- Nichtbeachtung der Artikel 11 und 54 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die bei Umsetzung europäischen Rechts gemäß Artikel 6 des Vertrages über die Europäische Union von jeder nationalen Stelle eigenverantwortlich einzuhalten ist;
- Nichtbeachtung des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union hinsichtlich der durch die Nichtumsetzung der Richtlinie 2010/13/EU *** verfehlten Zielsetzung der EU, Artikel 288 AEUV;
- Nichtbeachtung Protokoll 29 zum AEUV betreffs ÖRR, weil dieses
das dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft,
nicht zulässig ist.
Gemeinsames Interesse wird nicht nur im AEUV selber festgehalten, sondern auch in der Charta der Grundrechte und allen unmittelbar gültigen Verordnungen, wie sie bspw. in den Datenschutzbestimmungen fixiert sind.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;