Hallo liebes Forum,
Folgender Fall von fiktiver Person Willi, der dringend einen Rat benötigt:
Willi hat sich bereits im Forum informiert und die letzten Tage diverse Threads gewälzt, fand aber auf seinen speziellen Fall keine konkrete Antwort und ist sich einfach unsicher, ob er so, wie er jetzt weiter vorgehen wollte am besten vorgehen
sollte.
Kurze Vorab-Info: Fiktivperson Willi ist ansässig in Bayern, derzeit arbeitslos (nicht ALGII) und zahlt die Rundfunkbeiträge nicht, da er A.) kein Geld dafür hat, B.) keinen Fernseher und kein Radio besitzt und C.) den ÖR und ihrer Berichterstattung kritisch gegenübersteht. Er wurde vom BS zwangsangemeldet.
Am 12.11.2014 war es dann soweit: Willi erhielt erstmals einen
Festsetzungsbescheid, rückdatiert auf den 01.11.2014.
Willi informierte sich im Netz und setzte ein Antwortschreiben auf, in welchem er die Forderung ausdrücklich zurückwies.
Er forderte in seinem Schreiben eine ausführliche Begründung in schriftlicher Form, warum er entgegen der bisherigen gesetzlichen Beitragsbestimmungen zahlungspflichtig sein sollte und gab an, dass die Begründung eines Widerspruchs erst nach der Begründung der Zahlungspflicht erfolgen könne. Des Weiteren enthielt das Schreiben den Satz „Bitte lassen Sie mir eine Frist zukommen, bis zu welcher der Widerspruch von mir begründet werden muss.“.
Das Schreiben gab Willi Ende November als Einschreiben an den Beitragsservice von ARD/ZDF/Deutschlandradio in Köln auf, wie in der Rechtsbelehrung auf der Rückseite des Festsetzungsbescheides angegeben war.
Eine Stellungnahme auf dieses Schreiben blieb aus. Stattdessen erhielt Willi vor 3 Tagen nun einen
gelben Brief vom Gerichtsvollzieher mit Termin (in ca. 4 Wochen) zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Eine Zweitausfertigung eines
Vollstreckungsersuchens vom
Bayrischen Rundfunk lag in Kopie bei.
Willi hat die starke Vermutung, dass das Vollstreckungsersuchen Formfehler enthält, ist sich aber nicht ganz sicher und möchte daher Rat von der Community einholen.
- Es befinden sich weder eine Unterschrift noch ein Siegel unter dem Schreiben, mehr noch, es ist noch nicht mal der Name einer Person angegeben, sondern dort steht lediglich „Der Intendant“.
- Des Weiteren wurde ein Ausstandsverzeichnis beigefügt, das zwei Posten listet, zu denen Willi angeblich bereits Gebühren-/Beitragsbescheide und Mahnungen zugstellt worden sein sollen, einmal im September/14 und einmal im Oktober/14. Diese hat Willi jedoch niemals erhalten.
Nun bittet Willi um Rat, wie er in dieser Sache am besten weiter vorgehen soll.
Willi hatte ursprünglich vor dem GV zunächst den Fall zu schildern und darauf hinzuweisen, dass das Vollstreckungsersuchen nichtig ist. Er wollte die Reaktion des GV abwarten und erst dann in Rückantwort darauf (je nachdem, wie diese ausfällt ggf.) den
Antrag auf Erinnerung gemäß § 766 ZPO stellen.
Was würdet ihr in Willis Fall tun ? Willi würde gerne im Januar noch das Antwortschreiben abschicken.
Vielen Dank für eurer Interesse und die Aufmerksamkeit.