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Autor Thema: Festsetzungsbescheid und Zwangsvollstreckung ohne Beitragsbescheid (in WG)  (Gelesen 6749 mal)

A
  • Beiträge: 3
Hallo

Person A erhielt am 12.01.14 zunächst einen Festsetzungsbescheid aufgrund ausstehender Rundfunkbeiträge, über die A angeblich informiert wurde. Im Briefkopf ist zudem als Datum der Erstellung schon der 02.01.14 vermerkt. Weitherhin der Hinweis, dass aufgrund weiterer Rückstände die Zwangsvollstreckung eingeleitet wurde. 2 Tage später kam der nächste Brief vom Amtsgericht zur Zwangsvollstreckung und der Aufforderung den fälligen Betrag auf das Dienstkonto des Gerichtsvollziehers zu überweisen. Allerdings hat A nie einen Beitragsbescheid erhalten und auch sonst keine Schreiben. Desweiteren wohnt A in einer Wohngemeinschaft mit drei weiteren Parteien und ist auch nicht alleiniger Hauptmieter.
A fragt sich nun,
1. was die ersten Schritte sein sollten, um das ganze abzuwehren und auf welcher Grundlage nun ein Widerspruch eingelegt werden kann.
2. welche Schritte das Amtsgericht bei Nicht-Zahlung einleiten kann
3. wie es sich verhält, wenn mehrere Parteien Mieter einer Wohnung sind, also ob der Beitragsservice sich einfach eine Person "aussuchen" kann, von der er die Zahlung verlangt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Januar 2015, 19:27 von Bürger«

K
  • Beiträge: 2.247
Hallo,

hier mal ein/durchlesen
Erste Erfolge gegen den Beitragsservice: Zwangsvollstreckung abgewehrt!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12322.0.html

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Januar 2015, 01:33 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Moderator
  • Beiträge: 11.801
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Eine wichtige Aussage fehlt noch für diesen fiktiven Fall:
Zahlt schon jemand in dieser WG bzw. beschreitet den Rechtsweg?


Ansonsten gilt: Einer muss sich wohl oder übel damit beschäftigen ;)

Hier aber bitte *nicht* die allgemeien Grundsatzfragen abhandeln, die im Forum schon mehrfach und ausgiebig behandelt wurden!

Zu all dem bitte unbedingt generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html



:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Bei Zwangsvollstreckung im Zus.-hang mit "Rundfunkbeitrag" kommt es u.a. darauf an, ob
a) der Bescheid überhaupt (nachweislich?) zugestellt = bekanntgegeben wurde (eine Antwort auf einen solchen Bescheid oder eine Rücksendung dessen wäre zum Beispiel ein solcher Nachweis)
und
b) dieser Bescheid = Vollstreckungsgrundlage bzw. auch das von "Beitragsservice"/ LRA an die jeweilige Vollstreckungsstelle gesendete Vollstreckungsersuchen die formalen Anforderungen gem. der Verwaltungsvollstreckungsgesetze der Länder erfüllt

Optionen gegen die Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte - ansatzweise nachzulesen auch unter:

Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

"Anregungen" zu Widerspruch gegen den FestsetzungsBESCHEID
(und in Folge Klage gegen den ablehnenden WiderspruchsBESCHEID)...
...nicht zwangsläufig alles "gerichtsfest" - manches auch mit Vorsicht zu genießen:

Widerspruch 2014 - Ein Ansatz...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html

Widerspruchs-/Klagebegründungen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,32.0.html

Ergänzende Infos zu einem interessanten Verfahren
Spendenaufruf für das Gerichtsverfahren in Arnsberg am 20.10.2014 - RA Bölck ...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11417.msg78485.html#msg78485
sowie
NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11823.msg79636.html#msg79636


etwas "alternativer"
2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.0.html


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A
  • Beiträge: 3
So ganz weitergeholfen hat das bei dem Problem jetzt noch nicht, ich habe vieles davon schon durchgelesen und auch viele andere Beiträge im Forum, bis jetzt aber noch keine Essenz daraus ziehen können, wie man in dem von mir geschilderten Fall handeln könnte/sollte. Bisher zahlt keiner in der WG, nur A hat plötzlich die Zahlungsaufforderung bekommen. Deswegen die Frage, ob der Beitragsservice sich per Zufall in so einem Fall die Person anschreibt.

@Kurt: Soll der Beitrag also sagen, dass zumindest, was die Zwangsvollstreckung angeht solange erstmal nichts zu befürchten ist, solang das Amtsgericht nicht nachweisen kann, dass A einen Beitragsbescheid erhalten hat? Sollte A das Schreiben also ignorieren?

@Bürger: Einige der Beiträge habe ich schon gelesen, aber es ging bisher immer darum, dass dem Ganzen auch Beitragsbescheid vorausgegangen ist, was aber in diesem Fall nicht passiert ist. Sollte A das also als Begründung für den Widerspruch angeben?


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Bisher zahlt keiner in der WG, nur A hat plötzlich die Zahlungsaufforderung bekommen. Deswegen die Frage, ob der Beitragsservice sich per Zufall in so einem Fall die Person anschreibt.
Es gilt "gesamtschuldnerische Haftung" > Suchfunktion ;)
Denen ist egal, von wem das Geld kommt oder wen sie sich da rausgegriffen haben.
Sollte aber ebenfalls schon allgemeiner Kenntnisstand sein.

@Kurt: Soll der Beitrag also sagen, dass zumindest, was die Zwangsvollstreckung angeht solange erstmal nichts zu befürchten ist, solang das Amtsgericht nicht nachweisen kann, dass A einen Beitragsbescheid erhalten hat? Sollte A das Schreiben also ignorieren?

@Bürger: Einige der Beiträge habe ich schon gelesen, aber es ging bisher immer darum, dass dem Ganzen auch Beitragsbescheid vorausgegangen ist, was aber in diesem Fall nicht passiert ist. Sollte A das also als Begründung für den Widerspruch angeben?

...wohl aber nicht den entscheidenden und doch so naheliegenden Beitrag gelesen? ;)

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[...]
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Ich erkenne bei oben beschriebenem fiktiven Fall jedenfalls keine spezielle Situation, die nicht erwähnt wäre.

Die Nase ist also faktisch schon drauf...
...und müsste schon richtig weh tun ;) ;D


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A
  • Beiträge: 3
Person A denkt gerade darüber nach, ob ihr wohl einfach das Fünkchen Intelligenz fehlt, um zu verstehen, was die ganzen Beiträge oder Muster nun wirklich aussagen ???
Bei dem Musterschreiben gegen die Zwangsvollstreckung kann Person A nicht bei allem genau erkennen, was davon zum Schreiben gehören soll und was davon nur ein Kommentar dazu ist.
Aber danke, Person A wird irgendwie versuchen, sich daraus was zusammen zu puzzlen und hoffen, dass es was bringt.


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K
  • Beiträge: 2.247
Hallo Affe,

wenn Du die Unterlagen bei Herrn A. nochmals durchsiehst fällt Dir sicher auf daß da kein Festsetzungsbescheid seitens BS dabei ist/war  8)
Da hast Du sicherlich einen Festsetzungsbescheid gesehen der für einen Nachbarn oder Freund war  8)

Herr A. hat sicherlich bezüglich Rundfunkgebühren bislang nur vom Amtsgericht ein Schreiben erhalten !?  >:D 8)
Und mit ebendiesem - und NUR diesem bzw. dem Gerichtsvollzieher - sollte Herr A. Kontakt aufnehmen.
Er braucht zunächst das Vollstreckungsersuchen - daraus sollte eindeutig hervorgehen:
- WER etwas von ihm will
- WARUM er das von ihm will
- ob die Zustellung von wasauchimmer NACHWEISBAR ist (eine Auflistung ABGESANDTER Anschreiben ist KEIN Nachweis über ZUGESTELLTE Anschreiben  8) )

klick !?

Gruß
Kurt


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Bei dem Musterschreiben gegen die Zwangsvollstreckung kann Person A nicht bei allem genau erkennen, was davon zum Schreiben gehören soll und was davon nur ein Kommentar dazu ist.

Falls dieses Schreiben gemeint sein sollte...
Wie genau auf Zwangsvollstreckungsbrief reagieren
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg78996.html#msg78996

...so ist dieses nochmals leicht umformatiert und mit Anmerkungen versehen worden, auf dass es nunmehr hoffentlich auch für Person A verständlicher ist ;)


Da - wie oben bereits angedeutet - "bei oben beschriebenem fiktiven Fall jedenfalls keine spezielle Situation, die nicht erwähnt wäre" zu existieren scheint und somit eine weitere Diskussion hier lediglich bereits vorhandene Erkenntnisse wiederholen würde, bleibt auch zur Wahrung der ohnehin schon grenzwertigen Übersicht des Forums dieser Thread mindestens vorübergehend geschlossen.
Danke für das Verständnis.


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