Hey Ines bist du sicher, dass du gegen GEZ bist und nicht dafür?
Aber mal zum Text... Das wurde doch diskutiert. Gemeinlast ist für alle, also Richtung Sonderabgabe/Steuercharakter. Eine stetige, individuell erschliessbare Quelle sind auch privaten Sender. Und vor allem in Zeiten des Internets jeder Blogger.
Das der ö-r. Rundfunk in
besonderem Maß die Grundlagen fördert soll erst mal bewiesen werden. Das war vielleicht in den 60ern wo nur zweianhalb Fernseher pro Quadratkilometer vorhanden waren. Und dieses "Gefassel" von Teilhabe und Integration an pseudodemokratischen, kulturellen und wirtschaftlichen Prozessen ist genauso entkräftet. Da bietet RT viel mehr...
Man schaue einfach auf die Quoten und das Durchschnittsalter von 60Jahren der ARD-ZDF-Schauer...
Das mit dem üblichen Gebrauch ist auch fraglich, man nehme die letzte Statistik (gibts sogar von ARD selbst) wo über ein Drittel der Leute ab 14 Jahre das Internet dem TV vorziehen. Dabei ist der Trend zur mobilen Nutzung seit Jahren steigend, d.h.
außerhalb der Wohnung.
Der Trend zum nonlinearen Fernsehen sei ein stetiger Anstieg, sagte die Quoten-Expertin Hollerbach-Zenz. Aber auch diese nonlineare Nutzung sei noch im Wandel, so die AGF-Chefin. „Wir erwarten, dass in einem Zeithorizont von wenigen Jahren der Schwerpunkt auf der mobilen Nutzung liegen wird. Deswegen bauen wir unsere Messungen im kommenden Jahr so aus, dass wir ab 2016 mobile Reichweiten ausweisen und das ganze Spektrum abbilden können. Dass der Trend dahin gehe, könne jeder im Alltag nachvollziehen.“
Trotzdem finde ich gut, dass du dich kritisch mit den Punkten auseinandersetzt
Damit hat ja das BVerfGE auch schon erklärt, dass der ö.-r. Rundfunk keine Extrawurst in der Vermittlung von Info, Unterhaltung und dem restlichen Blabla sein soll:
„Art. 5 GG fordert zur Sicherung der Freiheit auf dem Gebiet des Rundfunks allerdings nicht die in den Landesrundfunkgesetzen gefundene und für die Rundfunkanstalten des Bundesrechts übernommene Form. Insbesondere ist es vom der Bundesverfassung nicht gefordert, daß Veranstalter von Rundfunksendungen nur Anstalten des öffentlichen Rechts sein können. Auch eine rechtsfähige Gesellschaft des privaten Rechts könnte Träger von Veranstaltungen dieser Art sein, wenn sie nach ihrer Organisationsform hinreichende Gewähr bietet, daß in ihr in ähnlicher Weise wie in der öffentlich-rechtlichen Anstalt alle gesellschaftlich relevanten Kräfte zu Wort kommen, und die Freiheit der Berichterstattung unangetastet bleibt. Gegen eine solche Gesellschaft besteht von Verfassung wegen kein Bedenken, wenn beispielsweise durch Gesetz eine die spezifischen Zwecke des Rundfunks, insbesondere die Erhaltung seiner institutionellen Freiheit sichernde besondere Gesellschaftsform zur Verfügung gestellt und jede, den angegebenen Erfordernissen genügende Gesellschaft, die Rundfunksendungen veranstaltet, einer Staatsaufsicht ähnlich etwa der Banken- oder Versicherungsaufsicht unterworfen wird.” (BVerfGE 12, 205, Absatz 181)
Wie wärs, wenn wir mal einen Verein gründen mit dem selben Auftrag wie das jetzige BS-Milliardengrab, aber halt schlank, intelligent und wirklich staatsfern?