Aber nochmal zum Kern:
Hat nun jeder Bundeshauhalt eine besondere Gegenleistung mit einem besonderem Vorteil erhalten den viele Haushalte nicht haben?
Nein! der Sondervorteil einer Gruppe hat sich in Luft aufgelöst, weil jeder Haushalt die gewünschte und aufgedrängte Leistung bekommen hat.
Du bezahlst den Rundfunkbeitrag im Hinblick auf eine besondere Gegenleistung (Meinungsfreiheit / Informationsfreiheit) dafür, dass dir die Möglichkeit der Benutzung besonderer Einrichtungen (Programmangebot der örR) zur Verfügung gestellt wird. Voraussetzung ist die Nutzungsmöglichkeit.
Alle nutzen den "Vorteil", also müssen alle zahlen.
Das der Auftrag der örR nicht mehr besteht, wenn die Presse und die privaten Veranstalter (Fernsehen, Radio, Internet) längst diesen Auftrag erfüllen ist nicht Bestandteil des Staatsvertrages.
UND das ist das Problem. Wäre so ein Punkt im Staatsvertrag mit eingearbeitet, wäre es leicht diesen zu kippen. Mit der Begründung, wieso soll man etwas bezahlen, was es längst kostenlos (nicht immer) gibt. Dem Bürger obliegt es dann, inwieweit er sich finanziell an der freien öffentlichen Meinungsbildung beteiligt, z. B. durch Kauf einer Zeitschrift.
Vielleicht könnte man beim Auftrag des örR den folgenden Abschnitt anprangern: "Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung". Ist denn die öffentliche Meinungsbildung frei, wenn der Einzelne nicht frei darüber entscheiden kann? Frei entscheiden kann, ob und wie er sich beteiligt. Wird dann nicht die freie öffentliche Meinungsbildung, hergestellt durch den örR, in eine öffentliche Meinung des örR zur freien öffentlichen Meinungsbildung? Wie kann der örR eine freie öffentliche Meinungsbildung in Form seiner Angebote ausüben, wenn der Bürger keinen Einfluss auf die Programmgestaltung hat? Sieht der örR in seiner Glaskugel die Wünsche der Bürger um anhand dieser die freie Meinungsbildung durch die Programmvielfalt auszuüben?