So ganz weitergeholfen hat das bei dem Problem jetzt noch nicht, ich habe vieles davon schon durchgelesen und auch viele andere Beiträge im Forum, bis jetzt aber noch keine Essenz daraus ziehen können, wie man in dem von mir geschilderten Fall handeln könnte/sollte. Bisher zahlt keiner in der WG, nur A hat plötzlich die Zahlungsaufforderung bekommen. Deswegen die Frage, ob der Beitragsservice sich per Zufall in so einem Fall die Person anschreibt.
@Kurt: Soll der Beitrag also sagen, dass zumindest, was die Zwangsvollstreckung angeht solange erstmal nichts zu befürchten ist, solang das Amtsgericht nicht nachweisen kann, dass A einen Beitragsbescheid erhalten hat? Sollte A das Schreiben also ignorieren?
@Bürger: Einige der Beiträge habe ich schon gelesen, aber es ging bisher immer darum, dass dem Ganzen auch Beitragsbescheid vorausgegangen ist, was aber in diesem Fall nicht passiert ist. Sollte A das also als Begründung für den Widerspruch angeben?