Weil der BS keine Firma ist und die LRA auch nicht -> ist der Festsetzungsbescheid auch kein Handelsangebot -> da ist aus Sicht von PersonX ein Denkfehler, der Festsetungsbescheid kommt, weil diese, welche diesen versenden nach dem vermeintlichen Gesetz richten -> das Handeln von einer Person A bis Z bei einer Zurückweisung besteht also nicht darin --> wegen "vermeintlichen" Angebot, sondern wegen dem bereits nichtigem Gesetz, zum verstehen, die Zurückweisung mit hilfsweisem Widerspruch unten lesen.
Ich denke es ist ein Grundproblem, dass niemand die Rundfunkanstalten mit ihrer Geldeintreibungsmaschine den Beitragsservice so wirklich einordnen kann.
Der Beitragsservice ist Teil der Rundfunkanstalten, also könnte von vornherein keine Behörde sein, weil die Eigenständigkeit fehlt.
Die Rundfunkanstalten sind öffentlich - rechtliche Einrichtungen ohne die Voraussetzungen einer staatlichen Einrichtung zu erfüllen. Nur beim Beitragseinzug und der Vergabe von Sendern an Dritte, dürfen die Rundfunkanstalten als Behörde agieren und Verwaltungsakte in vorm von Bescheiden erlassen.
Da der Beitragsservice als Teil der Rundfunkanstalten keine Behörde darstellen kann, wurde ihm per Gesetz erlaubt, Bescheide in Form von Festsetzungsbescheiden im Namen der Rundfunkanstalten zu erlassen.
Bedeutet im Endeffekt, dass der Rundfunkbeitrag eine staatliche Finanzierung darstellt, ohne das die Rundfunkanstalten eine staatliche Einrichtung sind. Dieses Wirrwarr hat den Vorteil, dass man einerseits behaupten kann, die Rundfunkanstalten sind staatsfern, weil sie keine staatliche Einrichtung darstellen und die Pressefreiheit hier ausgehebelt wird, da Behörden eine Auskunftspflicht haben. Aber die Rundfunkanstalten keine Behörden sind, nur bei der Eintreibung der Gelder, treten sie als Behörde auf. Dies hat wiederum den Vorteil, das man staatliche Vollzugsmaßnahmen in Anspruch nehmen kann.
Normalerweise darf es in einer Demokratie so etwas nicht geben, da es diese in den Grundsätzen aushebelt.
Zurück zum Thema:
Ich würde ein Musterschreiben nehmen und an deine persönlichen Verhältnisse anpassen. Das mit der Zurückweisung würde ich lassen, da die Rechtsungültigkeit niemand festgestellt hat und es dann nur eine bloße Behauptung deinerseits ist. Wenn du eine eigene Begründung dazu briingen solltest, kann diese auch in den Widerspruch mit hinein.