Also muss Person A jetzt Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim zuständigen LRA stellen?
Einen Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid,würde ja beweisen das der bei Person A auch angekommen sei?! Gibt es zufällig einen schönen Link oder Vorlagen die Person A verwenden könnte? Da Person A nicht so Wortgewand ist
Widerspruch auf tatsächlich erhaltene "Bescheide/Festsetzungsbescheide" einlegen jeweils. -> ja
Widerspruch kann natürlich nie auf "nicht" erhaltene "Bescheide" eingelegt werden.
Muster für Widersprüche finden sich im Forum. Aber allgemein gilt, je länger der Widerspruch, desto individueller und mit eigenen Worten, desto länger dauert die Bearbeitung. -> Je länger die Bearbeitung dauert, destoweiter nach hinten schieben kann eine Person A die Klageeinreichung
Person A, kann nach 3 Monaten einreichen, falls noch kein Widerspruchsbescheid als Antwort auf den Widerspruch gekommen ist.
Aber Person A kann auch auf diesen Widerspruchsbescheid warten -> aktuell beträgt die Wartezeit sicherlich deutlich mehr als 3 Monate bei Widersprüchen, welche oben genannte Bedingungen erfüllen.
Möchte eine Person A noch mehr Zeit -> dann handschriftlich den Inhalt von 8 A4 Seiten Ausdruck abschreiben und einreichen. Der Inhalt kann größtenteils egal sein, solange die Persönlichen Gründe deutlich werden, warum Person A das nicht bezahlen wird.
Ein Beispiel, jedoch nur bedingt zum vollständigen Copy und Paste geeignet.
2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg70345.html#msg70345Die Formulierungen, sind teilweise sicherlich nicht perfekt und Schreibfehler sind auch enthalten. Es ist ein Beispiel.
PersonX wartet bereits seit ca. 26.05.2014 auf eine Antwort.