Hallo,
Ich hoffe jemand kann mir weiter helfen!?

Zu der Geschichte:
Person A hat von der Gemeinde X am 08.12.2014 eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung bekommen.
Die Zwangsvollstreckung kommt von der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und soll von der Gemeinde X
vollstreckt werden. Daraufhin hat sich Person A hier im Forum umgeschaut und etwas hilfreiches gefunden. Person A
konnte mit Hilfe eines netten Schriftstückes was Person B hier im Forum beschrieben hat,einen netten Brief am 15.12.2014 an die Gemeinde X per Einschreiben mit Unterschrift schicken. Soweit so gut dachte Person A

Doch am 02.01.2015 kam dann ein nettes Antwortschreiben vom Bürgermeister der Gemeinde X:
Bezüglich Ihres Schreibens vom 15.12.2014 heir eingegangen am 18.12.2014,teile ich Ihnen mit dass seit dem
01.01.2013 der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag(RBStV) gilt. Bislang waren die Rundfunkgebühren an die Geräte gekoppelt.Die Beitragspflicht knüpft seitdem nicht mehr an Empfangsgeräte an sondern im privaten Bereich an Wohnungen. Nach § 3 Dienstanweisung f. Vollziehungsbeamte (DA VZB) gehört die Betreibung öffentlich-rechtlicher
Forderungen zu den Aufgaben des Vollziehungsbeamten.
Vorliegend handelt es sich um eine Forderung des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice,welcher eine Anstallt
des öffentlichen Rechts darstellt. Rückfragen sind nur unmittelbar mit diesen zu klären.
Hier kan die Angelegenheit nur durch Zahlung oder Auftragsrücknahme erledigt werden.
Da die Bescheide,welche der Forderung zu Grunde liegen,rechtskräftig und unanfechtbar sin,bin ich gehalten,
nach § 1 VO über die Bestimmung von Vollstreckungbehörden für die Beitreibung rückständiger Rundfunkgebühren vom 01.12.1992,die Zwangsvollstreckung weiter zu betreiben.
Person A hat sich dann wieder aufgemacht und sich hier im Forum umgeschaut,aber nicht wirklich was hilfreiches gefunden

Bis heute kam kein netter Vollziehungsbeamter der Gemeinde X,aber am 16.01.2015 kam ein neuer Festsetzungsbescheid der ARD ZDF Deutschland bla bla.
Wie soll Person A jetzt weiter vorgehen? Hat jemand da ne hilfreiche Idee???
Vielen Dank schon mal
